Akupuntur von Krankenkasse abgelehnt -Widerspruch?

Meine Lebensgefährtin hat wegen Tinnitus und Erschöpfungszuständen eine Akupunkturbehandlung beantragt.
Dieser Antrag wurde von ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgehnt mit der Begründung, dass Akupunktur nicht zu den vertragsärztlichen Leistungen gehört.
Meine Frage: Hat ein Widerspruch in solch einem Fall Zweck, und falls ja, mit welcher Begründung sollte man vorgehen?

Besten Dank für Eure Hilfe.
Volker

Holla

Meine Lebensgefährtin hat wegen Tinnitus und
Erschöpfungszuständen eine Akupunkturbehandlung beantragt.
Dieser Antrag wurde von ihrer gesetzlichen Krankenkasse
abgehnt mit der Begründung, dass Akupunktur nicht zu den
vertragsärztlichen Leistungen gehört.
Meine Frage: Hat ein Widerspruch in solch einem Fall Zweck,
und falls ja, mit welcher Begründung sollte man vorgehen?

Schwierig…
Soweit ich weiss, ist Akupunktur nicht nach der NUB-Richtlinie eindeutig ausgeschlossen (ausser ein paar spezielle Methoden, z.B. Elektro-A.).
Es wurde aber schon gerichtlich bestaetigt, das A. in einzelnen Faellen nicht erstattungswuerdig ist, aber wohl noch nicht letztinstanzlich (?)
Einfacher ist es, wenn es fuer die Krankheit kein allgemein anerkanntes Verfahren gibt (ob das hier zutrifft, vermag ich nicht zu sagen).

Sorry, helfen kann ich nicht, nur ein paar Infos geben. Such dir doch mal deine zustaendige Kassenaerztliche Vereinigung http://www.kbv.de/ und frag bei denen nach, wie es mit A. inzwischen aussieht.

Die Leistung bei einem Heilpraktiker ist uebrigens generell nicht erstattungsfaehig, da geht es nur ueber „Kulanz“. Habt ihr einen Arzt, der A. macht? Fragt den doch mal, vielleicht kennt der ein paar „Tricks“?

Gruss, Lutz

Hi, im Rahmen der schmerztherapie bei den meisten Kassen ( auch DAK) kein Problem bei richtiger entsprechender ärztlicher Begründung, bei allen anderen Fällen immer Sache der Auslegung des § 2 SGB V, bei vielen BKK s überhaupt kein Problem , z.B. Securvita ,Hamburg, BKK einfach Rechnung mit Verordnung einreichen, bis 70,-DM pro Sitzg, wird ohne großes Trara erstattet.
Tschüß

hallo volker,

akupunkturbehandlungen gehören nicht zum pflichtleistungskatalog der gesetzlichen krankenkassen, sondern sind je nach krankenkasse in der satzung( dort aber auch nicht genau benannt) als zusatzleistung festgelegt.
nun hängt es von der verfahrensweise der einzelnen krankenkasse ab, wie mit einem akupunkturantrag verfahren wird. die meisten krankenkassen haben einen internen katalog mit den krankheiten, bei denen eine akupunktur ( ihrer meinung nach) sinnvoll ist…ist die krankheit im katalog aufgeführt werden die unterlagen meistens zum medizinischen dienst der krankenkassen geschickt, der dann aufgrund der unterlagen darüber entscheidet, ob der antrag genehmigt wird oder nicht.
ansonsten wird sofort abgelehnt.

ein widerspruch lohnt sich aus meiner sicht immer, da die krankenkasse die entscheidung noch mal überdenken muss ( die unterlagen werden dann noch mal zum medizinischen dienst geschickt und überprüft)…oft kommt es dann doch noch zu einer genehmigung des antrages.

versucht es einfach!!!

viel erfolg!!!

ciao kerstin

Meine Lebensgefährtin hat wegen Tinnitus und

Erschöpfungszuständen eine Akupunkturbehandlung beantragt.
Dieser Antrag wurde von ihrer gesetzlichen Krankenkasse
abgehnt mit der Begründung, dass Akupunktur nicht zu den
vertragsärztlichen Leistungen gehört.
Meine Frage: Hat ein Widerspruch in solch einem Fall Zweck,
und falls ja, mit welcher Begründung sollte man vorgehen?

Besten Dank für Eure Hilfe.
Volker

Frage mal N3 TV In der Sendung „Visite“ gestern (oder der Sendung letzte Woche 20.03.01) wurde was zur Behandlung von Tinitus gesagt.- NDR Fernsehen 3.Programm Sendung Visite vom 20.03.01 oder 27.03.01 Rothenbaumchaussee Hamburg Loxstedt
Einen Widerspruch kann man versuchen, bringt bei Akk. wohl nicht viel

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meine Frage: Hat ein Widerspruch in solch einem Fall Zweck,
und falls ja, mit welcher Begründung sollte man vorgehen?

widerspruch kann was bringen, je nachdem, welche kasse deine freundin hat. in der regel haben die kassen nämlich einen ermessensspielraum. mir wurden vor ein paar jahren die kosten für eine akupunktur von der TK erstattet. ich mußte sie allerdings erst selbst bezahlen und dann die rechnungen bei der TK einreichen.

gruß
ann

Hallo,
wieder eine der leidigen Sachen, wo uns der Gesetzgeber
nicht so lässt wie wir gerne wollen. Bis vor kurzem war
es überhaupt kein Problem dass wir und als Kasse an der
Akupunkturbehandlung beteiligt haben. Wir haben lediglich
zur Auflage gemacht, dass die Akupunktur von einem
Vertragsarzt durchgeführt werden musste.
Der Patient hat seine Rechnung bezahlt, uns vorgelegt und
pro Akupunktur einen Zuschuss von 50,00 DM erhalten.
Plötzlich kam der Gesetzgeber und hat uns dieses schlichtweg
verboten. Zusammen mit zwir andren Kassen haben wir nun
eine Erprobungsregelung beantragt, die es uns ermöglicht
unter Einhaltung bestimmter Vorschrift über einen begrenzten
Zeitraum die Kosten der Akupunktur zu übernehmen.
Solange der Antrag läuft haben wir nun gedacht wir könnten
mit der Bezuschussung so wietermachen wie bisher -
Pustekuchen - der Gesetzgeber hat es uns untersagt, solange
über den Antrag nicht entschieden ist (und das kann dauern)
eine Kostenerstattung vorzunehmen.
Jetzt sind wir wieder an dem Punkt der immer wieder in
solchen Fällen erreicht wird.
Wir als Kasse würden gerne - dürfen aber nicht - müssen dies
dem Patienten (der sich nicht aus Spass an der Freud pieksen
lässt) erklären und bekommen wir die Prügel nach dem
Motto, die böse Kasse zahlt nicht.
Ich weiss dass Dir das im Moment auch nicht weiterhilft,
aber es dient zur Klarstellung.

Gruss

Günter

Hi, im Rahmen der Schmerztherapei auch keine Zahlung ?
Ich glaube, ja
Tschüß

Holla

Plötzlich kam der Gesetzgeber und hat uns dieses schlichtweg
verboten. Zusammen mit zwir andren Kassen haben wir nun
eine Erprobungsregelung beantragt, die es uns ermöglicht
unter Einhaltung bestimmter Vorschrift über einen begrenzten
Zeitraum die Kosten der Akupunktur zu übernehmen.
Solange der Antrag läuft haben wir nun gedacht wir könnten
mit der Bezuschussung so wietermachen wie bisher -
Pustekuchen - der Gesetzgeber hat es uns untersagt, solange
über den Antrag nicht entschieden ist (und das kann dauern)
eine Kostenerstattung vorzunehmen.
Jetzt sind wir wieder an dem Punkt der

Was fuer ein Verfahren ist das denn? Ich dachte immer, der Gesetzgeber lehnt es ab, ueber Kostenerstattung fuer einzelne Therapien zu urteilen? Ich hab da noch eine Urteilsbegruendung vom Bundes…dings…sozial(?)gericht im Ohr… Oder irre ich mich?
Macht das nicht der Bundesausschuss der Aerzte und Krankenkassen?
Oder geht es bei euch um was Grundsaetzliches?

Gruss, Lutz

Holla

Du hast recht - in der Rage habe ich den Bundesausschuss als Gesetzgeber bezeichnet, quasi ist der das für uns als Krankenkasse ja auch - sorry.

Gruss

Günter

Hi, im Rahmen der Schmerztherapei auch keine Zahlung ?
Ich glaube, ja
Tschüß

Auch wenn es mir nicht leicht fällt - in diesem Falle
muss ich Dir recht geben.
Wenn im Rahmen einer Therapie z.B. während eines
Krankenhausaufenthaltes oder einer Reha-Behandlung die Akupunktur eingesetzt, dann geht das klar - nur dann wird sie nicht extra in Rechnung gestellt, sondern ist mit dem entsprechenden Pflegesatz abgegolten.
Was ist mit den 5 Leuten, die wg. DAK so fertig sind ??

Gruss
Günter

Günter

Hi, das braucht dir nicht schwerzufallen, du darfst hier im Forum solche Fälle auch zur Sprache bringen, damit die Leute Bescheid wissen, w a´n n es diese Leistung ohne zu zimpern gibt, das kommt nur darauf an, in welchem Rahmen der Arzt diese Behandlung einsetzt , z.B. Schmerztherapie, Schmerzen hat man häufig zusätzlich zu seinen Grundleiden etc.
Die 5 Leute sind und bleiben fix und alle. Der vorletzte Fall diesbezüglich, der Mitarbeiter ist vor 2 Jahren aus der Geschäftsstelle gelaufen, hat laut geschrien , Ich halte das hier nicht mehr aus und Ihr bekommt von meinem Arzt die Bescheinigung, so wars denn auch, nach nem Jahr war die Frührente durch. Nächstes Mal n. anderen Fall, mal ganz ehrlich, würdest du die Adressen an andere weitergeben ?
Tschüß

Hallo,
ja selbstverständlich, wenn ich voher das angekündigt habe,
… ich könnte Dir 5 Fälle namentlich nennen" - waren nicht
dies Deine Worte und wenn ich wie DU anonym schreibe.
Erst den Ball aufheben und dann nicht werfen - nein
Aber lassen wir das - das Thema ist erledigt, denn ich denke
dass Du etwas überzeichnet hast und es sich lediglich um
einen Fall handelt.

gruss

Günter

Hi, lieber Günther, da ist nix überzeichnet, der nächste Fall war der, daß aus derselbe Geschäftsstelle Jahre zuvor ein Mitarb. so depr. wurde, daß er sich erschoß, er war bei der Jägerschft und hatte ne eigene Knarre. ( 2. Fall).
Da nutze dann auch keine Akupunktur mehr was, gabs übrigens damals schon bei unserer Uni als Schmerztherapie, im Rahmen der Kostenerstattung damals.
Der Grund war, daß der Gesch. stellenleiter (größere BGST) ihn jeden Tag anschrie wegen Bagatellen.
Tschüß