Hallo,
ich schildere kurz die Geschichte der letzten Wochen meiner Oma (Jg. 1908). Dazu stellen sich mir Fragen, die ich noch konkret formuliere.
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31.03. 09.00 Uhr: Schlaganfall, sofortige Einlieferung ins Krkh.
Dort fand sofort eine Behandlung durch Marcumar zwecks Blutverdünnung statt. Diverse Hämatome und Verletzungen durch den beim SA stattgefunden habenden Sturz wurden behandelt.
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12.04. mittags: Feststellung eines ca. 15cm durchmessenden, erhärteten Hämatomes an der li. Hüfte. (Durch meine Eltern) Ausserdem Feststellung eines Pflasters am Arm, später sollte festgestellt werden, dass sich darunter eine Schürfwunde befindet.
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13.04. morgens: Verlegung in ein anderes Krkh. zwecks OP des Hämatomes.
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Nun meine Fragen:
Kann - zwei Wochen nach dem Sturz - sich noch ein derartigen Hämatom ausbilden? (Die Vermutung liegt nahe, dass sich die - geistig sehr verwirrte - Oma selbst aus dem Bett auf den Weg zum WC gemacht hat und sich die Verletzungen, auch am Arm, dadurch selbst beigebracht hat.) Die Ärzte bestehen jedoch auf einer Nachblutung…
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Können Röntgenbilder, Untersuchungs- und OP-Berichte von Familienangehörigen eingesehen werden? Dies könnte ja u.U. Klärung ergeben…
Besteht ein Recht auf Einsicht jener Unterlagen?
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zwei Wochen nach einem Sturz halte ich es kaum für denkbar, dass sich da noch Hämathome bilden.
Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich die Frage deinem Hausarzt stellen, ohne zunächst zu sagen, um was es geht.
Was die Einsicht der Röntgenbilder, U.- und OP-Berichte (auf die man übrigens sehr ungern einen Einblick gewährt), weiss ich nur, dass der Patient selber jederzeit das Recht hat, diese Unterlagen einzusehen.
Als mein Vater vor Jahren im KH war, hat man uns „Kindern“ ohne Probleme die Einsicht auf die Unterlagen gewährt, da wir ja direkte Angehörige waren. Ob man darauf aber einen rechtlichen Anspruch hat, das weiss ich nicht.
Liebe Grüße
Suse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
zwei Wochen nach einem Sturz halte ich es kaum für denkbar,
dass sich da noch Hämathome bilden.
Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich die Frage deinem
Hausarzt stellen, ohne zunächst zu sagen, um was es geht.
Was die Einsicht der Röntgenbilder, U.- und OP-Berichte (auf
die man übrigens sehr ungern einen Einblick gewährt), weiss
ich nur, dass der Patient selber jederzeit das Recht hat,
diese Unterlagen einzusehen.
Als mein Vater vor Jahren im KH war, hat man uns „Kindern“
ohne Probleme die Einsicht auf die Unterlagen gewährt, da wir
ja direkte Angehörige waren. Ob man darauf aber einen
rechtlichen Anspruch hat, das weiss ich nicht.
Liebe Grüße
Suse
Hallo,
und Danke für die Antwort. Sollte der Pat. das definitive Recht haben, die Unterlagen einzusehen, so wäre dies auch i.O. Da die Oma nicht mehr geschäftsfähig ist, müsste es dann wohl auch dem Bevollmächtigten gestattet werden.
MfG
Michael Zettler
Kann - zwei Wochen nach dem Sturz - sich noch ein derartigen
Hämatom ausbilden?
Ja- Deine Oma bekam nämlich Marcumar, ein gerinnungshemmendes Mittel. Wird übrigens eigentlich nicht als Erstmaßnahme (dazu dient i.A. Heparin evtl. plus Thrombolyse), sondern zur anschließenden Langzeitbehandlung verwendet. Auch bei korrekt eingestellter Dosis sind Blutungen und Hämatome typische Nebenwirkungen. Da die Wirkung über eine Enzymherstellungshemmung in der Leber erfolgt, sind sowohl Wirkungseintritt als auch -abfall langsam und verzögert -> 2 Wochen sind kein Thema.
Können Röntgenbilder, Untersuchungs- und OP-Berichte von
Familienangehörigen eingesehen werden?
Nein- Familienangehörige haben keine juristischen Rechte auf Einsicht in die Krankenunterlagen eines Menschen. Nur nach Einwilligung durch die Betroffene oder vormundschaftsrichterliche Einsetzung als Betreuer im Rahmen einer Pflegschaft ist das möglich.
Gruß, Dennis
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zwei Wochen nach einem Sturz halte ich es kaum für denkbar,
dass sich da noch Hämathome bilden.
Sorry Suse, aber da muss ich dir sehr vehemnt widersprechen, wenn du den Antwort-Artikel von Chris liest,weißt du auch warum. Er hat nämlich absolut recht. Sowohl was die Therapie anbelangt (Gerinnungshemmung natürlich erst nach Ausschluss einer intrazerebralen Blutung) als auch über den Wirkungseintritt von Marcumar.
Es wird schwer, einen Sturz nachzuweisen.
Aber um ganz sicher zu gehen, würde ich die Frage deinem
Hausarzt stellen, ohne zunächst zu sagen, um was es geht.
Was die Einsicht der Röntgenbilder, U.- und OP-Berichte (auf
die man übrigens sehr ungern einen Einblick gewährt), weiss
ich nur, dass der Patient selber jederzeit das Recht hat,
diese Unterlagen einzusehen.
Als mein Vater vor Jahren im KH war, hat man uns „Kindern“
ohne Probleme die Einsicht auf die Unterlagen gewährt, da wir
ja direkte Angehörige waren. Ob man darauf aber einen
rechtlichen Anspruch hat, das weiss ich nicht.
Das ist ein juristisch sehr zweifelhaftes Entgegenkommen der Ärzte gewesen, die sich damit auf sehr dünnes Eis begeben haben. Einsicht in Krankenakten durch Dritte nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Patienten oder seines gerichtlich bestellten Vormundes.
Arrrrrgh, sorry, aber es hat sich ein falscher Fehler bei mir eingeschliechen: der richtige und fundierte Antwortartikel kam ausnahmsweise nicht von Chris, sondern von DENNIS.
Ich bitte, das Versehen zu entschuldigen, Dennis.