Hallo,
besteht die Möglichkeit, ein versehentlich gekauftes Schmerz-Medikament (Tramal) zu verkaufen, da dieses im Ausland erworben wurde und nicht oder nur schwerlich umzutauschen sein wird.
Bitte um Informationen
Michael
Hallo,
besteht die Möglichkeit, ein versehentlich gekauftes Schmerz-Medikament (Tramal) zu verkaufen, da dieses im Ausland erworben wurde und nicht oder nur schwerlich umzutauschen sein wird.
Bitte um Informationen
Michael
besteht die Möglichkeit, ein versehentlich gekauftes
Schmerz-Medikament (Tramal) zu verkaufen, da dieses im Ausland
erworben wurde und nicht oder nur schwerlich umzutauschen sein
wird.
Nein. Du solltest Dich nicht erwischen lassen, wenn Du Arzneimittel verkaufts.
Arzneimittel verkauft aus gutem Grund die Apotheke und nicht der gute Nachber von nebenan.
Und Tramal bildet da weiß Gott keine Ausnahme von der Regel, zumal es nicht nur Apotheken- sondern auch verschreibungspflichtig ist.
Sebastian
Hallo Michael!
Wirf es weg. Tramal ist Verschreibungspflichtig!
Achte aber darauf, dass es nicht in falsche Hände gerät.
Gruß
Suse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michael,
warum behälst du es nicht einfach ?
Gut verschlossen für den Notfall aufbewahren…ich hatte gerade über Pfingsten einen solchen Notfall (siehe mein Post „mündige Bürger“ weiter oben im Thread „Medikament-online bestellen“), da wäre ich dankbar gewesen über ein ähnliches Mittel.
Allerdings solltest du dir über die Wirkung von Tramal sehr bewußt sein…es ist eben nicht Aspirin.
Nachlesen kannst du hier
http://www.suchtzentrum.de/drugscouts/tramal-info.html
Liebe Grüße,
Vanessa