ärztliche Versorgung

Hallo,

ein Bekannter von mir ist nicht krankenversichert (aus Geldmangel) leidet aber jetzt unter einer Trombose. D.h. er hat bereits offene Wunden am Fuss die immer schlimmer werden. Es wurde ihm geraten sich operieren zu lassen. Jedoch fehlt ihm das nötige Kleingeld noch (er erwartet in nächster Zeit eine Summe) dazu. Inwieweit kann er sich behandeln lassen? Inwieweit sind die Ärzte verpflichtet ihn zu behandeln, wenn er zumindest vorläufig das Geld nicht zu Verfügung hat?

Vielen Dank im voraus!
Renate

Hallo Renate!
Soweit ich weiss, ist jedes staatliche KH in Deutschland zur Behandlung verpflichtet, wenn eine lebensbedrohende Erkrankung vorliegt.
M. E. ist das bei einer Thrombose der Fall. Bei wirklich mittellosen Patienten übernimmt das Sozialamt die Kosten der Behandlung.
Wer hat Deinem Freund denn geraten sich operieren zu lassen?

Grundsätzlich sollte Dein Freund anstreben sich wieder versichern zu lassen. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt gehen schnell in die Tausende und das kann kaum jemand selber finanzieren. Selbst sehr reiche Menschen sind bei uns in einer privaten Versicherung. Krankenhausrechnungen in bar zahlen nur Ölscheichs.
Wenn dein Freund mittelos ist, kann er über das Sozialamt versichert werden. Wenn er Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat, sollte er sich beim Arbeitsamt melden. Rate ihm doch eine soziale Beratungstelle der Caritas oder einer ähnlichen Institution aufzusuchen. Die kennen sich auch mit den Hintertürchen aus.
Falls sich Dein Freund ohne Papiere in Deutschland aufhält
kann ihm vielleicht die Organisation Pro Asyl weiterhelfen.

Sue

Hallo Renate,

als Selbstzahler werden bei einer Behandlung, die jeder Arzt liebend gerne durchführen wird, sehr hohe Sätze möglich. Daher sollte Dein Bekannter in den sauren Apfel beißen und sich wieder krankenversichern lassen. In die private wird er unter diesen gesundheitlichen Voraussetzungen nur sehr schwer hineinkommen und wenn, dann nur unter absolut horrenden Preisen. Die gesetzliche muß ihn nehmen. Was macht Dein Bekannter beruflich? ranhalten, damit er das Ist es denn gesichert, daß die Geschwüre an den Beinen von einer Embolie kommen?

Ich glaube, daß er im Endeffekt besser rauskommt, wenn er das Geld für die gesetzliche KV blecht. Es wird sich kein Krankenhaus darauf einlassen, eine OP „vorzufinanzieren“. Selbst im Notfall würde er als Selbstzahler und damit in den „Ölscheichtarif“ eingestuft werden, solche Fälle kenne ich auch…
Und allein sein Zimmer würde mit dem, was er für den KV-Höchstsatz zahlen würde, nur 3-4 Tage gedeckt sein und da ist die OP noch nicht drin !!!

Gruß

Claudia

Hallo,

Gemäß hippokratischem Eid m u ß dich jeder Arzt notfalls umsonst behandeln, auch wenn jetzt als Antwort viele Arztproteste kommen.
Tschüß

Hallo,

ich habe mal gehört dass es Ärzte gibt die umsonst behandeln, z.B. Nichsesshafte (im Volksmund auch Penner genannt).
Grundsätzlich ist aber zu sagen dass in Deutschland kein
Mensch ohne Krankenversicherungsschutz sein muss und sei
es über das Sozialamt.
Wer aus „Geldmangel“ ausgerechnet an seiner Kranken-
versicherung spart, den bezeichne ich als dumm, naiv
und dreist wenn er im Falle der Krankheit dann erwartet,
dass ihn jemand umsonst behandelt.
Selbst die Medizinmänner im Busch erhalten eine „Bezahlung“
von den Leuten die sie geheilt haben.

Günter Czauderna

Hi

als Selbstzahler werden bei einer Behandlung, die jeder Arzt
liebend gerne durchführen wird, sehr hohe Sätze möglich.

Um genau zu sein: die Sätze der GOÄ mit dem Multiplikationsfaktor 2,3…(maximal 3.5 als Faktor, muss aber GUT begründet werden) Also ganz normale Privatliquidation, was die Privatversicherungen zahlen.
GOÄ sollte dir jeder Arzt zeigen können… wenn ers nicht macht, Arzt wechseln.

Gruß
Mike

Um deine kleine Geschichte von Pennern zu ergänzen, kurze Bemerkung :
Wer zum Soziamt geht und von dort aus die Behhandlung beantragt, ist wie n PKV Patient zu betrachten, vom Behandlungsumfang gesehen, bloß hier braucht er die Rechng. nicht vorher auszulegen, sondern kann sich gleich direkt exclusiv behandeln lassen.
Tschüß

Hallo Aaron,
ja das weiss ich doch, aber auch die Sozialaämter zahlen nicht
unbedingt alles und in jeder Höhe, trotzdem hast Du recht.
Wir als Kasse leiden immer darunter, dass es heisst:" Wenn
Du Asylant oder Sozialhilfeempfänger bist, bekommst Du
alles und ich, der ich jahrzehntelang immer meine Beiträge
bezahlt habe, bekomme nichts".
Denn immer noch meinen die „Leute“, dass hier die Kassen
„alles“ zahlen - dem ist aber nicht so, da diese „Klientel“
nicht gesetzlich krankenversichert ist.

Gruss

Günter

Hi, Günter,
nun steht ja die DAK z. ZT. recht optimistisch da, ( vill. aufgrund der Note, 2,4) auch was die Kündigungswellenerwartung zum 30.9. betrifft. Brauchst ja nichts zu befürchten, daß ihr nicht alles übernehmt, aber die Sozi Ämter übernehmen doch ziemlich viel mehr als die GKV s, im Rahmen des Notwen´digen , iss auch klar, bloß das " notwendige " kann man gegenüber dem Soziamt ganz schön verzerren, sodaß man nach kämpferischen Maßnahmen auch was über dem notwendigen erhält. Nur mal das Gerangel mit den Hörgeräten betrachtet, da muß man den Sozi Ämtern solange aufn Senkel gehen, bis was ordentliches rüberwandert, nicht nur analog sondern digital und evtl. super digital, bei entsprechender Konstellation reichen ja in manchen Fällen auch dei Vers. Ämtern die 8000 DM Geräte rüber.
Nur n Marginale.
Tschüß und schönes Weekend beim Fischen in der Gasse oder am Fluß .
ICH