Blindengeld

kleines Posting wg Anfragen zu Blindengeld:

Blindheit und hochgradige Sehbehinderung (aus Anhaltspunkte 1996)

(1) Nach dem BVG. dem SchwbG und EStG sowie dem StVG muß die Frage beantwortet werden, ob Blindheit vorliegt.

(2) Blind ist der Behinderte, dem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind ist auch der Behinderte anzusehen, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 beträgt oder wenn andere Störungen des Sehvermögens von einem solchen Schweregrad vorliegen, daß sie dieser Beeinträchtigung der Sehschärfe gleichzuachten sind.

(3) Eine der Herabsetzung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleichzusetzende Sehbehinderung liegt nach den Richtlinien der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft bei folgenden Fallgruppen vor:

a) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes. wenn bei einer Sehschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Rest-gesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 300 vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 500 unberücksichtigt bleiben,

b) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 150 vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 500 unberücksichtigt bleiben,

c) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes. wenn bei einer Sehschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,50 vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 500 unberücksichtigt bleiben,

d) bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 50 vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtsfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben,

e) bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 500-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist.
f) bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhaltene Gesichtsfeld in der Horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt,

g) bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien. wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1(1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht.

(4) Blind ist auch der Behinderte mit einem nachgewiesenen vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit, nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen.

(5) Für die Feststellung von Hilflosigkeit ist im übrigen von Bedeutung, ob eine hochgradige Sehbehinderung vorliegt.

Hochgradig in seiner Sehfähigkeit behindert ist derjenige, dessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/20 (0,05) beträgt oder wenn andere hinsichtlich des Schweregrades gleichzuachtende Störungen der Sehfunktion vorliegen. Dies ist der Fall, wenn die Einschränkung des Sehvermögens einen GdB/MdE-Grad von 100 bedingt und noch nicht Blindheit vorliegt.

Hi, Rudi,

echt n guter Artikel,
habe für n Freund von mir Blindengeld beantragt, nun stell dir vor, es fehlte bei der Gesichtsfeldeinengung n 1/10 an Wertverlust, das hatte n Augenarzt festgestellt, Nun weißt du ja, wie die Amtsärzte dann reagieren, Dann blieb nur übrig, zum anderen Augenarzt, der dann plötzlich feststellte, daß hier die Werte doch über die von dir genannten Werte rüberkamén,
Antrag gestellt beim Landkreis und es ging, was meinst du, hätte n Amtsarzt in diesem Fall gemacht ?
Tschüß

Hi, Rudi,

echt n guter Artikel,
habe für n Freund von mir Blindengeld beantragt, nun stell dir
vor, es fehlte bei der Gesichtsfeldeinengung n 1/10 an
Wertverlust,

Gesichtsfeldausfälle werden nicht nach Visuswerten (1/10) bewertet, sondern nach ausgefallener Fläche.
„Nachbewertete“ Visusangaben sollten per Augenklinik überprüft werden. Ich habe so einige „Blinde“ wieder sehend werden lassen.
Echter Heilerfolg und lehrreich für den betroffenen Augenarzt
Gruss R

Hi, Rudi,

wenn s für die Betroffenen gut war, daß sie wieder sehend wurden, steht ja schon in der Bibel so, ist e s ja gut für die Betroffenen, aber was ich äußerst unsozial finde, ist die Tatsache, daß einge Länder überlegen, diese Sozialleistung abzuschaffen, das ist echte unsoziale Sozialpolitik.
Du hast recht, der mußte diesen Computertest machen und hatte irgendwie paarmal falsch geklickt und es giong zuerst daneben, dann bei der 2. Untersuchung hat man echt festgestellt, daß hier ´n echter nicht sehender war.
Gruß

aber was ich äußerst unsozial finde, ist die
Tatsache, daß einge Länder überlegen, diese Sozialleistung
abzuschaffen, das ist echte unsoziale Sozialpolitik.

Ich bin kein Verwaltungsrechtler, aber soweit ich weiss, geht es darum, das letztlich die durch die Pflegeversicherung zusätzlich geschaffene Geldleistung angerechnet werden soll, da ja Blinde per Gesetz hilflos sind (begründet sich teilweise auf das BVG mit den Kriegsblinden und ihrem Anspuch auf Plegegeld nach dem BVG und zusätzlicher Hilfen durch die Schwerbeschädigtenzulagen)und damit Anspruch auf Pflegegeld haben, welches durch das Blindengeld zuerkannt wurde. Das Pflegegesetz schafft jetzt zum Teil somit „doppelte“ Versorgung (im Sinne des Gesetzgegers: ich möchte trotzdem nicht blind oder fast blind sein!!).

Du hast recht, der mußte diesen Computertest machen und hatte
irgendwie paarmal falsch geklickt und es giong zuerst daneben,
dann bei der 2. Untersuchung hat man echt festgestellt, daß
hier ´n echter nicht sehender war.

Die computergesteuerten Gesichtsfeldmessungen (Perimetrien) dürfen eigentlich nicht für das Blindengeld anerkannt werden, da zu viele falsche Ergebnisse dabei herauskommen. Aber die alten „Goldmannperimeter“ wurden mit den neuen Geräten meistens abgeschafft oder in den Osten verkauft, da sie deutlich erhöhten Arbeitsaufwand bedeuteten bei gleicher Zahlungsleistung durch die Kassen. Ergo…??!

Gruß
Rudi