Blutuntersuchung ungültig? (Achtung lang)

Hallo Experten,

folgender Fall: Eine (mir sehr nahestehende)Frau Ende 30 klagt über diverse Beschwerden wie: Gewichtszunahme, Haarausfall, Hautirritationen, depressive Phasen, Migräne.

Beim Gynäkologen wird (um physische Ursachen auszuschließen) eine „komplette Blutuntersuchung“ durchgeführt. Auf Anfrage mit dem Ergebnis: „Alles in bester Ordnung - wunderbare Werte! Sie können ganz beruhigt sein“. Durch Zufall (Wechsel des Hausarztes) kam jetzt eine Kopie des Laborberichts in die Hände der Patientin.

Nach Durchsicht (durch Laien) fällt folgendes auf („normale“ Werte ausgelassen):
Bluttest:
Hämatokrit erhöht (49.1)
MCHC vermindert (30.1)
Leukozyten erhöht (11.8)
Beurteilung: gealtertes Blut
Thromboplastinzeit und PTT:
„Material reichte für Untersuchung nicht aus. Bitte Neueinsenden“
g-GT erhöht (22.8)
Glucose nüchtern:
"Der gemessene Wert von 700,- DM gekostet. Könnte es nicht sein, dass die (private) Krankenkasse Schwierigkeiten macht, wenn der neue Hausarzt sagt, die Untersuchung muss komplett wiederholt werden?

Mit besorgten Grüßen
Stefan

Achtung länger
Hallo Stefan,

das Datum (32.4.01) irritiert mich jetzt zwar etwas, doch schon während des Lesens verstärkte sich immer mehr der Eindruck, dass dieses Blut nach der Entnahme nicht sofort ins Labor ging, sondern erst mal irgendwo in der Arztpraxis herumgammelte, also regelrecht (im Kühlschrank) vergessen und dann zufällig wiedergefunden wurde. So etwas soll es ja geben, Menschen machen eben immer mal Fehler. Aber dann kann man es schlicht nur noch wegwerfen und sich bei der Patientin entschuldigen, weil man ihr noch einmal Blut entnehmen muss, um für sie endlich Klarheit zu bekommen.

Der Zettel mit den Ergebnissen trägt möglicherweise auch den Vermerk: „Serum hämolytisch“. Auch der Vermerk „gealterte Probe“ mag auf Grund der Hämolyse erfolgt sein.

Das Vollblut wurde demnach erst nach dieser langen Zeit zentrifugiert (das zu untersuchende Serum wird von den Zellbestandteilen durch Zentrifugieren getrennt - was aber so schnell wie möglich geschehen soll).
Ein seriöses Labor untersucht diese Probe gar nicht erst, bzw. hält umgehend tel. Rücksprache, was damit geschehen soll.

Einzelne Parameter, wie Cholesterin können trotzdem nach solch einer langen Lagerzeit noch stimmen.

Aber das erhöhte Kalium spricht Bände: intrazellulär in den Erythrozyten befindet sich sehr viel Kalium, im Serum kommt es dagegen in viel geringerer Konzentration vor. Wenn Blut zu alt wird, zerfallen die Erythrozyten (roten Blutkö.) und ihr Kalium geht in das Serum über, was nun zu falsch erhöhten Werten führt.

Ebenso ist der Blutzucker ein Indiz! Falls das Blut nicht dafür in gesonderten Röhrchen abgenommen wurde, sondern aus dem Vollblut (ohne Additiv!) bestimmt werden sollte, dann muss das in allerkürzester Zeit geschehen, denn durch ein Enzym wird die Glukose dieses entnommenen Blutes nach und nach abgebaut - deshalb der extrem niedrige Wert.

  1. Eine alte Probe schickt man erst gar nicht ins Labor.
  2. Ein ordentliches Labor weigert sich, soetwas zu untersuchen.
  3. Derartig zustande gekommene Werte darf ein verantwortungsbewusster Arzt nicht akzeptieren. Aber da ist ja die Rechnung des Labors…
    Deswegen wurde der Patientin „irgendwas“ erzählt, der Befund wurde trotzdem archiviert und nach Anfrage eines mitbehandelnden Arztes von der Helferin möglicherweise ahnunslos kopiert und weitergeleitet.
    Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus, aber jeder obektiv denkende Mensch würde eine Bezahlung derartiger „Leistungen“ ablehnen!
    Derartige Machenschaften bringen DIE Ärzte und DAS Labor leider ungerechtfertigt in Verruf! Jede Arbeit, besonders eine, die das Schicksal und Wohlergehen von Menschen beinhaltet, sollte präzise und gewissenhaft durchgeführt werden - jeder ist selbst mal irgendwann Patient…

Nun aber noch mal zu der Patientin selbst:
Gewichtszunahme, Haarausfall, usw., erhöhtes Cholesterin und erniedrigter Blutzuckerwert (allerdings beim o. g. Wert steht man nicht mehr auf den Beinen!) sind Kriterien für eine Schilddrüsenunterfunktion. Daher sollte durch Blutentnahme u. a. deren Funktion untersucht werden!!!

Viele Grüße

Renate

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zahlendreher :wink:
Hallo Renate,

das Datum (32.4.01) irritiert mich jetzt zwar etwas, doch

Sollte natürlich 23.4.01 heissen! (War wohl schon etwas spät beim eintippen) Konkret: Blutabnahme war am Freitag Nachmittag um kurz vor vier. „Probeneingang“ dann am nächsten Montag.

schon während des Lesens verstärkte sich immer mehr der
Eindruck, dass dieses Blut nach der Entnahme nicht sofort ins
Labor ging, sondern erst mal irgendwo in der Arztpraxis
herumgammelte, also regelrecht (im Kühlschrank) vergessen und
dann zufällig wiedergefunden wurde. So etwas soll es ja geben,
Menschen machen eben immer mal Fehler. Aber dann kann man es
schlicht nur noch wegwerfen und sich bei der Patientin
entschuldigen, weil man ihr noch einmal Blut entnehmen muss,
um für sie endlich Klarheit zu bekommen.

Hat mich mein erster Eindruck also doch nicht getäuscht!

Nun aber noch mal zu der Patientin selbst:
Gewichtszunahme, Haarausfall, usw., erhöhtes Cholesterin und
erniedrigter Blutzuckerwert (allerdings beim o. g. Wert steht
man nicht mehr auf den Beinen!) sind Kriterien für eine
Schilddrüsenunterfunktion. Daher sollte durch Blutentnahme u.
a. deren Funktion untersucht werden!!!

Das meint der neue Arzt auch, allerdings tippt er auf eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse, da die „normalen“ Schilddrüsenwerte im grünen Bereich liegen. Er wollte halt Kosten sparen, in dem er auf der vorhandenen Untersuchung aufbaut. Ich vermute aber, das die Patientin nächste Woche doch noch mal stärker zur Ader gelassen wird und alles neu gemacht wird.

Vielen Dank für Deine Hilfe (auch im Namen meiner Freundin)
Stefan

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Ziemlich klasse…
Also eine Blutentnahme bei einem niedergelassenen Arzt am Freitag nachmittag finde ich wirklich ziemlich spannend… Das kann doch überhaupt nicht gut gehen, es sei denn, man schickt es als Notfallprobe, die in diesem Fall natürlich nicht gerechtfertigt wäre.

Meiner Meinung nach sollte die Rechnung dieser Blutentnahme allein auf Kosten des Arztes gehen. Wenn die Krankenkasse der Patientin einigermaßen wirtschaftlich denkt, wird sie diesen Sachverhalt dringend prüfen.

Und da wundert man sich als sparsam erzogener Jungmediziner, wieso das Krakele um unnötige Geldausgaben im Gesundheitssystem immer noch anhält, obwohl man sich wirklich anstrengt… :-//

Gruß

Claudia

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Meiner Meinung nach sollte die Rechnung dieser Blutentnahme
allein auf Kosten des Arztes gehen. Wenn die Krankenkasse der
Patientin einigermaßen wirtschaftlich denkt, wird sie diesen
Sachverhalt dringend prüfen.

Genau. Und überhaupt: 800 (achthundert!) DM für *diese* Untersuchungen? Komisch.
Wieso muß die Patientin die Kosten selbst tragen? Hat der Arzt keine Kassenzulassung?

Tip: lieber einen Arzt *mit* Zulassung suchen. Die Proben landen im Endeffekt in demselben Labor.

Oliver

Genau. Und überhaupt: 800 (achthundert!) DM für *diese*
Untersuchungen? Komisch.

Das kann bei einigen Untersuchungen schon sein.

Wieso muß die Patientin die Kosten selbst tragen? Hat der Arzt
keine Kassenzulassung?

Naja, die Patientin kann ja (wie viele Selbständige z.B.) privatversichert mit Selbstbeteiligung sein. Das hat nichts mit der Zulassung des Arztes zu tun.

Gruß

Claudia

M I. Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis


Allgemeine Bestimmungen

Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfähig, wenn die Laboruntersuchung direkt beim Patienten (z. B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von v i e r (!!!) Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt.

Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden.

3501 Blutkörperschensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG)
60 6,84 7,87

3502 Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch
120 13,68 15,73

3503 Hämatokrit
70 7,98 9,18

3504 - 3506 Mikroskopische Einzelbestimmung, je Meßgröße
60 6,84 7,87

Katalog
3504 Erythrozyten
3505 Leukozyten
3506 Thrombozyten

3511

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z. B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung

50 5,70 6,56

Können mehrere Meßgrößen durch Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers erfaßt werden, so ist die Leistung nach Nummer 3511 auch dann nur einmal berechnungsfähig, wenn mehrere Einfachreagenzträger verwandt wurden.
Bei mehrfacher Berechnung der Leistung nach Nummer 3511 ist die Art der Untersuchung in der Rechnung anzugeben.

3512 - 3521

Untersuchung folgender Meßgrößen unabhängig vom Meßverfahren, je Meßgröße

70 7,98 9,18

Katalog

3512 Alpha-Amylase
3513 Gamma-Glutamyltranspeptidase
(Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)
3514 Glukose
3515 Glutamatoxalazetattransaminase
(GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)
3516 Glutamatpyruvattransaminase
(GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)
3517 Hämoglobin
3518 Harnsäure
3519 Kalium
3520 Kreatinin
3521 Lipase

3530 Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert)
120 13,68 15,73

3531 Urinsediment
70 7,98 9,18

3532 Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten
90 10,26 11,80

Das kann bei einigen Untersuchungen schon sein.

Für ein kleines Blutbild? Ich glaube es wirklich nicht.

Sie hat aber doch nicht nur ein kleines Blutbild durchführen lassen, sondern eine komplette Blutuntersuchung, was auch immer darin inbegriffen sein mag. Schon allein der Cholesterinwert und das Kalium zeigen ja, daß zumindest noch ein Serumröhrchen abgenommen wurde.

Ich finde 800 DM reichlich überzogen, aber mehrere hundert Mark für ein Laborscreening sind durchaus drinnen. Man weiß ja nicht, was alles gemacht wurde.

Claudia

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Abrechnung

Genau. Und überhaupt: 800 (achthundert!) DM für *diese*
Untersuchungen? Komisch.

Das war natürlich die Rechnung von Labor und Arzt zusammen.

Naja, die Patientin kann ja (wie viele Selbständige z.B.)
privatversichert mit Selbstbeteiligung sein. Das hat nichts
mit der Zulassung des Arztes zu tun.

Richtig getippt! Allerdings ist generell die Frage, ob das hingenommen werden sollte, nur weil man das Geld ja von der PKV wiederbekommt?! Die Patientin überlegt jetzt, was sie tun soll. Der Arzt hat nämlich jeden einzelnen Blutwert auf der Rechnung aufgeführt - auch diejenigen, bei denen im Laborbericht steht, dass die Probe dafür nicht ausgereicht hat!

Die Frage ist: Wendet man sich mit der Beschwerde an die Abrechnungsstelle oder an die PKV…

Gruß
Stefan

Hallo,

das dachte ich mir schon, daß das die Gesamtrechnung war… Für mich klang der Betrag für einen Laborcheckup und allem Drum und Dran realistisch (mal abgesehen davon, ob das jetzt berechnet wird, oder nicht).

Also: klar ist doch, daß diese Laboruntersuchung falsch angeleiert wurde. Die Proben kamen zu spät ins Labor und die Menge reichte offenbar nicht aus.

Die Frage ist: Wendet man sich mit der Beschwerde an die
Abrechnungsstelle oder an die PKV…

Tja, und genau hier fehlt mir die Erfahrung, da ich mit Abrechnungssachen mal so überhaupt keine Praxis habe. Ich weiß nicht, wie man da am besten vorgeht. Möglicherweise weiß da eine Verbraucherzentrale Rat. Ich als Patient würde wahrscheinlich meine PKV fragen, wie ich am besten vorgehe.

Gruß

Claudia

Danke an alle!
Die Patientin wird gegen die Rechnung Beschwerde einlegen.

Gruß
Stefan

GOÄ
Hallo Rudi,

dieser Teil der GOÄ gilt doch nur für Laboruntersuchungen in der eigenen Praxis des Arztes, oder? Gibt es entsprechende Fristen auch bei Nutzung eines externen Labors? In der GOÄ habe ich nichts gefunden.

Gruß
Stefan