Hallo Lutz
Bin kein Medizinier und auch kein Jurist,
aber trotzdem denke ich, dass gar keine
Diskussion aufkommen kann, denn:
- entweder wird ein (gerade noch)
Lebender eingefroren -> Mord oder
zumindest Totschlag
Selbstverständlich wird kein Lebender eingefroren !!!
- oder es wird ein Toter eingefroren
-> Verstoss gegen das (heisst das so?)
Bestattungsgesetz
Im Moment gibt es nur ausländische Kryonik-Institute. Bisher ist die Situation die, das „Patienten“ aus Deutschland im Fall der Fälle von einem „Rettungsteam“ in dem Moment übernommen werden, wo der Tod rechtlich von einem Arzt bestätigt wurde. Das Rettungsteam bereitet den Toten auf den Transport vor (Kühlung,Infusionen,…)…dann geht es zum Kryonik-Institut (meist in Amerika)…wo dann weiter verfahren wird…
Dieser ganze Vorgang muß vorher vertraglich festgelegt werden und auch eine Apsprache mit dem örtlichen/zuständigen Bestattungsunternehmen der bei einem möglichen ersten Transport für die notwendige Kühlung sorgen muß, ist nötig.
So wird es derzeit praktiziert. So ist es auf jeden Fall rechtlich erlaubt…es gilt nun „nur“ noch den restlichen Weg des Patienten innerhalb von Deutschland durchführen zu können…
Rechtlich gesehen dürfte es weniger Probleme geben als vermutet. In letzter Zeit wurde die staatliche „Bevormundung“ durch Druck der Bürger verringert…es ist z.B. möglich den Verstorbenen in der Urne ins Wohnzimmerregal zu stellen, im eigenen Garten zu vergraben, seine Überreste am Wunschort zu verstreuen, seinen Körper der Medizin zur Verfügung zu stellen. Das Bemerkenstwerteste der letzten Zeit ist die Körperspende für ein Kunstobjekt (siehe Institut für Plastination und ihre Ausstellungen in Deutschland). Da ist „Einfrieren“ wohl „harmlos“ gegen…
Gesundheitliche Gefahren dürften durch die Lagerung nicht entstehen (T= -196°C).
Die Lagerung entpricht dem Wunsch des Patienten, der Tod ist per Totenschein festgehalten und rechtskräftig (wichtig für die Lebensversicherung die meistens zur Finanzierung dient…)…
(hm, naja, sollte es genug *** geben, die
sich einfrieren lassen wollen, wird das
Gesetz vielleicht geaendert, trotzdem
wuerde der Erfolg voraussetzen, dass in
der Zukunft die „Auferstehung von Toten“
erfunden wird)
Das ist ja Sinn der Sache. Die Eingefrorenen gehen davon aus eine reele Chance zu haben wiederbelebt zu werden. Für viele wäre sogar eine Chance von 5% genug sich diesem Verfahren zu unterziehen…wir schätzen vorsichtig ausgedrückt die Chancen bei weitem höher ein…!
Grüße
Sven