Hey Leute,
Ich möchte euch ein mal fragen, ob folgende Begrünung mathematisch ausreichend und fehlerfrei ist, oder ob ich für eine solche Begründung in z.B. einer Matheklausur Punktabzug bekommen würde.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Geraden „g“ und „h“ ist das gemeinsame lot, weil:
- Die kürzeste Verbindung zwischen einer Gerade und einem Punkt, ist eine Orthogonale auf der Geraden durch den Punkt.
=>
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Die kürzeste Verbindung zwischen der Geraden „g“ und einem Punkt auf der Geraden „h“ ist eine Orthogonale auf „g“, welche „h“ schneidet.
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Die kürzeste Verbindung zwischen der Geraden „h“ und einem Punkt auf der Geraden „g“ ist eine Orthogonale auf „h“, welche „g“ schneidet.
=> Die kürzeste Verbinung zwischen zwei windschiefen Geraden ist das gemeinsame lot.
Danke im Vorraus schonmal für jede Antwort!!
MFG:
Tobias M.