Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteuer

Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Aug 2008

Hallo liebe Experten,

ich habe einen Preis (357 EUR) für die Kosten einer Leistung inklusive 19% Umsatzsteuer - nun möchte ich "zurückrechnen" zu dem Preis der Leistung ohne Umsatzsteuer.

Wie geht das?

Sorry, wenn das eine banale Frage ist - ich bin wirklich nicht der Mathe-Held...

Vielen Dank!
Sylphe

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 1 hilfreich
    Re: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteuer

    Hallo Sylphe

    Wie ich das versteh sind 357 Euro der Bruttobetrag.

    357 Euro = 119%
    ??? Euro = 100%

    Dreisatz: 357 Euro mal 100 durch 119 = 300 Euro

    LG
    fatty [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteue

      Hallo das Joch,

      vielen Dank für die schnelle Hilfe! :-)

      LG
      Sylphe

  2. Antwort von nach 20 Minuten 1 hilfreich
    Re: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteuer

    ich habe einen Preis (357 EUR) für die Kosten einer Leistung
    inklusive 19% Umsatzsteuer - nun möchte ich "zurückrechnen" zu
    dem Preis der Leistung ohne Umsatzsteuer.

    Wie geht das?
    Hallo Sylphe,

    dividiere 357,00 durch 1,19 und Du erhältst den Netto- Wert 300,00.

    Es ist eine Dreisatz- Rechnung.
    119% = 357,00 EUR (100% Warenwert netto + 19% MwSt)
    1% = 357,00 : 119 = 3,00 EUR
    100% = 100 * 3,00 EUR = 300,00 EUR

    Gruß:
    Manni

    • Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteue


      Hallo Sylphe,
      während ich p., ist mir ein Schnellerer zuvor gekommen. Dieses p. war vorher noch nicht auf meinem Bildschirm. Gruß:
      Manni

    • Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteue

      Hallo Manni,

      vielen Dank für die schnelle Hilfe und die sehr anschauliche Erklärung! So habe sogar ich die Sache kapiert. :-)

      Liebe Grüße
      Sylphe

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteuer

    Hallo Sylphe,

    man hat dir ja schon erklärt, wie man das rechnet, ich fürchte nur, das wird dir nicht viel nützen - auf der Rechnung muss die MWSt. extra ausgewiesen werden, sonst darfst du das nicht als Vorsteuer absetzen.

    Gruss Reinhard

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Verfahren zum 'Abziehen' der 19% Umsatzsteue

      Hallo Reinhard,

      nebenbei muss auch auf der Rechnung (wenn sie über 100 Euro ist) Name/Anschrift vom Empfänger der Rechnung, die Steuernummer vom Aussteller und Lieferungs-/Leistungsdatum erfasst sein, um die Vorsteuer abziehen zu können.

      LG
      das Joch

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