Wie Geräusche zuverlässig dokumentieren?

Von: , Frage gestellt am Sa, 18. Aug 2001

Hallo zusammen,
ich versuche seit kurzem, Geräusche aus einer Nachbarwohnung aufzunehmen. Das Problem dabei ist, daß die Bänder von Diktiergeräten, Kameras etc. eine so großes "Eigenrauschen" haben, daß selbst sehr laute Geräusche weitgehend geschluckt werden. Kennt jemand eine Möglichkeit, wie ich dieses Problem kostengünstig umgehen kann oder hat eine Idee, wie ich das Ganze sonst anstellen könnte? Zeugenaussagen habe ich natürlich bereits.

Danke für Eure Hilfe!

La vache qui ri

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 2 hilfreich
    Verstoß gegen das Grundgesetz !!

    Hallo,

    was Du da vor hast ist schlicht gesagt ein Verstoß gegen das Grundgesetz - die Unverletzichkeit der Wohnung. Selbst die Polizei braucht zum Belauschen einer Wohnung eine richterliche Anordnung. Ich würde da ganz schnell die Finger davon lassen.

    Christian

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re: Verstoß gegen das Grundgesetz !!

      was Du da vor hast ist schlicht gesagt ein Verstoß gegen das
      Grundgesetz - die Unverletzichkeit der Wohnung.
      Das ist eine interessante Frage. Geräusche in der fremden Wohnung darf ich natürlich nicht aufnehmen aber ich werde doch sicher das Recht haben Geräusche in meiner eigenen Wohnung aufzunehmen. Hat mein Nachbar auch dann noch die Rechte an seinen Geräuschen, wenn diese bereits in meiner Wohnung sind?

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^2: Verstoß gegen das Grundgesetz !!

        Hat mein Nachbar auch dann noch die Rechte an
        seinen Geräuschen, wenn diese bereits in meiner
        Wohnung sind?
        Aber natürlich.

        Physikalisch gesehen sind die Schallwellen dann natürlich in meiner eigenen Wohnung und daher kann ich sie auch mit physikalischen/technischen Methoden aufzeichnen. Aber eine naturwissenschaftliche Argumentation hilft (leider) nicht immer weiter.

        Denn du vermischt bereits in deiner Fragestellungen juristische ("Recht") und physikalische ("Geräusche") Begrifft und daher kann ich jetzt argumentieren, alleine schon deswegen ist deine Frage nur juristisch zu beantworten.

        Es wurde bereits angesprochen, daß im Art. 13 Grundgesetz die Unverletztlichkeit der Wohnung garantiert wird. Deswegen kann (und wird) dir schlichtweg untersagt werden, Geräusche aus der Nachbarwohnung aufzunehmen. Sinngemäß gleicht dürfte wohl folgendes Urteil sein: http://www.handschumacher.de/text-1999-11-01.htm

        Markus

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^3: Verstoß gegen das Grundgesetz !!

          Deswegen kann
          (und wird) dir schlichtweg untersagt werden, Geräusche aus der
          Nachbarwohnung aufzunehmen.
          Das würde aber in letzter Konsequenz einem Verbot nahezu aller Tonaufnahmen gleichkommen. Es besteht nämlich immer die Gefahr, daß dabei Geräusche mit aufgezeichnet werden, die aus fremden Wohnungen stammen.

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re^4: Verstoß gegen das Grundgesetz !!

            Es besteht nämlich immer die Gefahr, daß dabei Geräusche mit
            aufgezeichnet werden, die aus fremden Wohnungen stammen.
            Im Prinzip ja; aber IMHO ist das wieder nur ein naturwissenschaftliches Argument. Nehmen wir ein anderes Beispiel: ich habe zwar - wenn ich von Fremden (für kommerzielle oder Pressezwecke) photographiert werde, ein Recht am eigenen Bild. Trotzdem werde ich nichts dagegen machen können, wenn jemand eine Menschenmenge, einen Strand, einen Platz photographiert, auf dem ich zufällig auch anwesend bin.

            Nach meinem Verständnis geht es hier für den Juristen um die Intention der Aufnahme und juristisch macht es einen sehr großen Unterschied, ob jemand ein Bild/Geräusch von mir absichtlich und in Hinblick auf Weiterverwendung aufnimmt oder eben nicht.
            Ich bin Naturwissenschaftler und kein Anwalt, insofern kann ich das nicht präzisieren, aber meines Erachtens halte ich das für juristisches Grundwissen.

            Markus

            • Antwort von nach 9 Tagen 0 hilfreich
              Gedankenpolizei ??

              Hi, Nach meinem Verständnis geht es hier für den Juristen um die
              Intention der Aufnahme und juristisch macht es einen sehr
              großen Unterschied, ob jemand ein Bild/Geräusch von mir
              absichtlich und in Hinblick auf Weiterverwendung aufnimmt oder
              eben nicht.
              Ich bin Naturwissenschaftler und kein Anwalt, insofern kann
              ich das nicht präzisieren, aber meines Erachtens halte ich das
              für juristisches Grundwissen.
              ehrlich gesagt finde ich das mit der Intention ein wenig erschreckend, denn in gewisser Weise bedeutet dies, bestraft wird jemand nicht dafür, was er getan hat, sondern dafür was er gedacht hat ( als er die Tat beging ).

              Also, pustekuchen! die Gedanken sind gar nicht frei.

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