Wahlen: Berechnung von Mehrheiten
Von: , Frage gestellt am Do, 27. Sep 2001
Ein Verein möchte auf seiner Mitgliederversammlung zwei Vorsitzende wählen. Es stehen drei Kandidaten zur Wahl. Aufgrund der Satzung findet eine geheime Abstimmung statt; gewählt ist der, der mindestens 50 % der Stimmen hat.
Was aber sind bei einer solchen Wahl 50 %?
1. Beispiel:
50 Wahlzettel mit je drei Kandidaten, von denen zwei angekreuzt werden dürfen.
Ergebnis:
Kandidat A: 40 Stimmen
Kandidat B: 40 Stimmen
Kandidat C: 20 Stimmen
(insgesamt 100 Stimmen)
Lösung 1: Basis der Prozentberechnung sind die gesamten 100 Stimmen. Dann haben A und B je 40 % und C 20 %. Kein Kandidat kann über genau 50 % kommen – also falscher Lösungsansatz.
Lösung 2: Jeder Kandidat kann max. 50 Stimmen erhalten, also haben A und B jeweils 80 % und C 40 %. A und B sind gewählt. Allerdings haben wir insgesamt 200 % Wahlergebnis.
2. Beispiel:
wie oben, aber
Kandidat A: 40 Stimmen
Kandidat B: 31 Stimmen
Kandidat C: 29 Stimmen
Nach Lösungsansatz 2 haben wir nun drei gewählte Vorsitzende. A mit 80 % und B und C mit 62 % bzw. 58 %
Das widerspricht natürlich der Satzung und darf also nicht sein.
Gibt es eine bessere Berechnung, oder liegt die einzige Rettung in einem zweiten Wahlgang zwischen B und C ?
