Hallo Nicole,
ich soll einen Vortrag über den Umgang mit brennbaren
Flüssigkeiten halten, und dabei nicht nur auf den Paragraphen
rumhacken…
Wie man bei uns zu sagen pflegt: da hast Du Dir ein schönes Ei eingefangen…
Bei Deiner Vorbereitung wirst Du nicht umhin kommen Dich mit den einschlägigen Verordnungen und Vorschriften zu beschäftigen. Aber eines stimmt natürlich: Ein herunterbeten von Paragraphen und Vorschriften ist das sicherste Mittel seine Zuhörer in einen wohligen Dämmerschlaf zu versetzen 
Wichtig ist natürlich zuerst der Adressat des Vortrags: Ein Chemiearbeiter, der das Zeug im Tonnenmaßstab einsetzt muß andere Dinge beachten wie der Laborant der vielleicht mal eine 5l-Flasche auf dem Tisch hat.
Dabei fallen mir nur wenige Dinge ein:
-Transportbehälter verwenden
-nur kleine Mengen transportieren
-von Feuerquellen fernhalten
-im Chemikalienschrank aufbewahren
-wenn entzündet darauf achten, ob mit Wasser oder nicht zu
löschen ist
Dazu eine Anmerkung: Wenn’s schon brennt, ist es dafür zu spät! JEDER, der mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen arbeitet muß sich im Vorfeld über die Gefahren und ihre Eindämmung/Bekämpfung informieren. Geeignete Löschmittel sind da nur ein Punkt.
-Entsorgung beachten, wenn nicht verdunstet
Nun, so wenig ist das doch gar nicht. Daraus könnte man schon locker einen 15 Minuten-Vortrag machen (z.B. mit ein paar netten Bildchen von Verbrennungen).
Aber ich würde anders vorgehen: Schnapp Dir die UVV und ackere sie durch. Die Kunst ist dann das Ganze so aufzubereiten, daß die Zuhörer nicht umgehend einschlafen. Also z.B. nicht nur sagen, daß die UVV beim Transport die Verwendung eines Behälters (z.B. Plastikeimer) vorschreibt, sondern möglichst anschaulich erläutern was passieren kann. Hier also z.B. deutlich machen, daß auch der aufmerksamste Mitarbeiter stolpern, mit einem um die Ecke Kommenden zusammenstoßen oder mit dem (oft wehenden) Kittel an einer Türklinke hängenbleiben kann (hier ist dann Deine Phantasie gefragt).
In den UVV findest Du eigentlich Alles, was im Labor beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten zu beachten ist. Der Knackpunkt ist hier immer, daß man das Entstehen einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindern muß. Zündquellen (bes. offenes Feuer) sind natürlich fern zu halten, aber ein Labor ist nun mal naturgemäß voller potentieller Zündquellen (das fängt beim Lichtschalter an und hört mit der „normalen“ Steckdose noch lange nicht auf).
Im direkten Umfeld der Flüssigkeit, bzw. beim Arbeiten mit ihr oder dem Umfüllen ist eine Ex-Atmosphäre natürlich nicht immer zu vermeiden. Hier sind dann die entsprechenden Zusatzmaßnahmen, wie Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung oder arbeiten im Abzug, zu treffen.
Hilfreich dürfte auch ein Blick in die VbF sein. Es ist in meinen Augen auch für Laboranten wichtig, diese Verordnung zu kennen, bzw. mindestens zu wissen was AI bis AIII und B bedeutet.
Aber vielleicht findet sich ja auch noch jemand, der Dir konkrete Schulungsunterlagen geben kann oder eine entsprechende Internetadresse kennt.
Es geht hauptsächlich um Ethanol, Aceton, Isopropanol, Toluol,
Xylen.
Eine Frage: was ist denn Xylen? Oder meinst Du Xylol?
Toluol ist AI, Aceton, EthOH und Isoprop sind VbF-Klasse B.
Ethanol und Aceton für techn. Anwendungen werden meist in 1 L
Plastflaschen vom Chemikalienlager ins Labor transportiert.
(natürlich meist ohne extra Behälter *hüst*).
Dazu enthalte ich mich besser eines Kommentars. Es soll ja auch noch Leute geben, die mit dem Mund pipettieren… Aber ich habe auch lange genug im Labor gearbeitet um zu wissen wie weit manchmal Anspruch und Wirklichkeit auseinander liegen 
Wenn Du noch Fragen hast melde Dich ruhig noch einmal…ich werde mein bestes tun.
Gruß Stefan
Danke und Gruss!
Nicole