Chemikalien-Verbote

Von: , Frage gestellt am Mi, 29. Mär 2000

Wer kann mir sagen, welche Chemikalien nicht an Privatpersonen verkauft werden dürfen.
Ich selber hatte schon viele Probleme, einige Stoffe für den privaten Gebrauch zu bekommen, deshalb würde mir eine detaillierte Liste weiterhelfen, im Vornherein mit einer "Absage" zu rechnen.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten hilfreich
    Re: Chemikalien-Verbote

    Ich kann zwar keine vollständige Antwort geben, aber normalerweise werden Stoffe, die als giftig bzw. sehr giftig gekennzeichnet sind (also einen Totenkopf tragen) nicht verkauft, ebenso keine Radioisotope und andere besonders gefährliche Chemikalien; weiters Substanzen, die auf der "Drogenliste" der britischen Regierung und der DEA stehen bzw. im Deutschen Grundstoffüberwachungsgesetz vermerkt sind. Siehe dazu:

    http://www.usdoj.gov/dea/agency/csa.htm

    In dieser Liste erscheinen Verbindungen wie Lysergsäure (siehe LSD), Piperidin (Vorstufe für "Angels Dust") und Acetanhydrid (Acetylierung von Morphin zu Heroin); diese Verbindung bekommt man als Einzelperson sicher nicht. Die Listen enthalten aber auch Verbindungen wie Kaliumpermanganat (das aber als Desinfektionsmittel verkauft werden muß) und Lösungsmittel wie Ethylmethylketon, Ether und Aceton (zumindest die letzten beiden bekommt man - zumindest in Österreich - problemlos). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Chemikalien-Verbote

    Hallo!

    Es gibt eine Liste von verbotenen Chemikalien in der Gefahrstoffverordnung, aber ich habe sie leider nicht hier, vielleicht findest Du dazu was im Netz. Es sind nicht viele, sehr umweltschädliche oder krebserzeugende Stoffe. Wenn Du plausibel begründen kannst, wozu Du die Sachen brauchst, kannst Du auch Gifte bekommen, falls es dem Verkäufer nicht zu aufwendig ist, die ganzen vorgeschriebenen Belehrungen und Dokumentationen durchzuführen.

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Chemikalien-Verbote

      Die Gefahrstoffverordnung ist nur bedingt tauglich, um die Frage zu beantworten. Sie enthält hauptsächlich die Regelungen zur Handhabung der Substanzen.

      Die "verbotenen" Chemikalien umfassen nur ca. 25 Verbindungen, wovon 15 in best. Höchstmengen nur eingeschränkt (Menge) verboten sind. Die Liste der Substanzen regelt das GRUNDSTOFFÜBERWACHUNGSGESETZ (GÜG), nachzulesen u.a. via der Homepage von http://www.compuserve.de , weiterklicken zu "Recht"...

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