Kennzeichnungspflicht von Ethanol

Hallo Experten!
Wir haben hier bei uns in der Firma ein Sicherheitsdatenblatt bekommen über ein Gleit- und Frostschutzmittel mit dem wir nicht ganz klar kommen.

Folgende Fakten: Es enthält ca. 24% Ethanol; 33% Glycerin; und 43,5% Wasser.
Angegeben ist der Flammpunkt mit 22°C und das die Flüssigkeit an einer offenen Flamme entflammbar ist (was ich nicht ganz nachvollziehen kann!).
Unter dem Punkt „Vorschriften“ steht dann noch folgendes:

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien: Nicht kennzeichnungspflichtig
Deutsche Vorschriften: Klassifizierung nach VbF nicht erforderlich
Begründung: Ausnahmeregelung von Ethanol/Wassergemischen

Nun meine Fragen:

  1. Worauf beruft sich diese Begründung und wo ist sie im Gesetz unter irgendeinem Paragraphen zu finden?

  2. Das mit dem Flammpunkt und „an offener Flamme entflammbar“ kann das richtig sein?

  3. Ist diese Produkt tatsächlich nicht kennzeichnungspflichtig?

Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar!

Hallo betadex,

Folgende Fakten: Es enthält ca. 24% Ethanol; 33% Glycerin; und
43,5% Wasser.
Angegeben ist der Flammpunkt mit 22°C und das die Flüssigkeit
an einer offenen Flamme entflammbar ist (was ich nicht ganz
nachvollziehen kann!).

Warum nicht ? Weil EtOH/Wasser-Gemische höhere Alkoholgehalte benötigen, um brennbar zu sein ? Bedenke: Glycerin ist schwer flüchtig UND hygroskopisch. Das heißt: Es bindet gerne Wasser. Damit ist doch denkbar, daß die Gasphase (und nur die ist überhaupt brennbar !) über dem Gemisch reicher an EtOH ist, als die Ausgangsflüssigkeit. Und damit entzündbar.

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien: Nicht kennzeichnungspflichtig
Deutsche Vorschriften: Klassifizierung nach VbF nicht erforderlich
Begründung: Ausnahmeregelung von Ethanol/Wassergemischen
Nun meine Fragen:

  1. Worauf beruft sich diese Begründung und wo ist sie im
    Gesetz unter irgendeinem Paragraphen zu finden?

Tut mir traurig, da hab´ ich nix zu.

  1. Das mit dem Flammpunkt und „an offener Flamme entflammbar“
    kann das richtig sein?

Na klar, siehe: http://www.lexikon-definition.de/Flammpunkt.html

  1. Ist diese Produkt tatsächlich nicht
    kennzeichnungspflichtig?

Gut möglich, eine Ausnahme könnte auf der Vorschrift beruhen, die ich unter : http://www.lfas.bayern.de/VORSCHRIFTEN/verordnungen/…
gefunden habe. Zitat:
"1) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf…
…Behälter, ausgenommen zerbrechliche Gefäße über 1,1 Liter Rauminhalt, zur Lagerung oder Beförderung von Lösungen und homogenen Mischungen, die einen Flammpunkt von 21 °C oder darüber haben, brennbare Flüssigkeiten in der Ruhe nicht ausscheiden und in einem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt anerkannten Auslaufbecher bei 20 °C
eine Auslaufzeit von mindestens 90 Sekunden haben oder
eine Auslaufzeit von mindestens 60 Sekunden, aber weniger als 90 Sekunden haben und nicht mehr als 60 vom Hundert ihres Gewichtes brennbare Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung enthalten oder
eine Auslaufzeit von mindestens 25 Sekunden, aber weniger als 60 Sekunden haben und nicht mehr als 20 vom Hundert ihres Gewichtes brennbare Flüssigkeiten im Sinne dieser Verordnung enthalten;

Uff…

Gruß
Bernd

Hi,
die vbf ist seit einigen Monaten nicht mehr in Kraft!!!

Es gibt _nur_ noch Einstufungen nach Gefahrstoffverordnung. Angaben nach VbF sind Altlasten aus der Zeit davor.

Entscheidend ist die Angabe in Punkt 15. des Sicherheitsdatenblattes.

A.