Antwort von
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Re^3: Chemierecht
Was hat das BGB mit Chemierecht zu tun?! (Außerdem heißt es
BImSchG, aber das nur am Rande)
Schau mal im BGB nach den §§ 906 und 907.
Im Labor befinden sich Gefahrstoffe unterschiedlicher Art
Welcher Art, welche Mengen, das ist sehr relevant
Salze, Säuren, Laugen, feste Chemikalien jeweils bis zu einem
Liter/kg.
- Die sachkundige Person bin ich
Sorry, aber wenn ich den Artikel eins höher lese, möchte ich
in Zweifel ziehen daß Du schon sachkundig bist.
Mit Sachkunde ist laut §3 der ChemVerbotsV gemeint, dass der
Nutzende Sachkenntnis über Lagerung, Umgang, etc. mit den
Chemikalien hat. Dies erfordert kein Chemiestudium!
Hier muss ich dich auf einen kleinen Fehler hinweisen, der aber in diesem Falle entscheidend ist. So bedarf die Sachkunde durchaus einer Pruefung. Und dies meist im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung. Siehe nachfolgenden Abschnitt: (ist zwar nicht der Orginaltext, aber sinngemaess)
Chemikalienverbotsverordnung
vom 14.10.1993, veröffentlicht im BGBL I/1720
geändert durch Gesetz vom 25.07.1994, veröffentlicht im BGBL I/1689
§5 Sachkenntnis
Abs.1: Die erforderliche Sachkenntnis hat nachgewiesen, wer:
- eine behördliche Prüfung bestanden hat
- eine Approbation als Apotheker, PTA, Pharmaingenieur oder Drogist hat
- Prüfung zum Schädlingsbekämpfer
- im Rahmen einer Hochschulprüfung
In diesem Falle glaube ich nicht das du als sachkundige Person durchgehst und sobald das erste mal was vorfaellt und einer deiner Nachbarn rebelliert, so wirst du des Lebens nicht mehr froh.
Mein Tip. Laß die Finger (vorläufig) von solchen Sachen. Mach
Dich erst mal schlau und wenn Du überhaupt so was einrichten
willst( wozu überhaupt?), mach es ordentlich, aber das ist für
eine Privatperson kaum zu bezahlen.
Wozu ich das brauche? Zum Experimentieren vielleicht?
Ich kann mich da in dem Fall nur meinem Vorredner anschliessen: LASS DIE FINGER DAVON, DIE HOLZHUETTE IST SCHNELLER WEG ALS DU SCHAUEN KANNST.
Michael Fader
Dipl.-Ing. Chemie(FH)