Chemierecht

Von: , Frage gestellt am Do, 15. Jun 2000

Ich betreibe privat ein eigenes Chemielabor. Nun habe ich jedoch
Bedenken, dass mein/e Nachbar/n oder die Behörden dagegen etwas unternehmen könnten.
Laut BGB bzw. BISchG entstehen jedoch keine belästigenden Dämpfe o.ä..

Ich füge einige Fakten hinzu, die eine Beurteilung der Lage erleichtern wird:

- Das Labor befindet sich auf einem Privatgrundstück
- Das Labor ist in einer Holzhütte untergebracht
- Im Labor befinden sich Gefahrstoffe unterschiedlicher Art
- Die sachkundige Person bin ich

Meines Wissens gibt es dazu keine allgemeingültige Rechtslage für Privatpersonen.

Wie würden Sie entscheiden? Hätte ich Chancen auf Erfolg, wenn mein Nachbar oder eine Behörde Ärger machen würde?
Wenn ich so etwas genehmigen lassen würde: Hätte ich da Chancen auf Erfolg?

MfG
Mathias

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
    Re: Chemierecht

    Ich betreibe privat ein eigenes Chemielabor. Nun habe ich
    jedoch
    Bedenken, dass mein/e Nachbar/n oder die Behörden dagegen
    etwas unternehmen könnten.
    Laut BGB bzw. BISchG entstehen jedoch keine belästigenden
    Dämpfe o.ä..
    Was hat das BGB mit Chemierecht zu tun?! (Außerdem heißt es BImSchG, aber das nur am Rande) Ich füge einige Fakten hinzu, die eine Beurteilung der Lage
    erleichtern wird:

    - Das Labor befindet sich auf einem Privatgrundstück
    - Das Labor ist in einer Holzhütte untergebracht
    Das ist schon an sich ziemlich gefährlich - Im Labor befinden sich Gefahrstoffe unterschiedlicher Art
    Welcher Art, welche Mengen, das ist sehr relevant - Die sachkundige Person bin ich
    Sorry, aber wenn ich den Artikel eins höher lese, möchte ich in Zweifel ziehen daß Du schon sachkundig bist.
    Meines Wissens gibt es dazu keine allgemeingültige Rechtslage
    für Privatpersonen.
    Aus dem Stehgreif kann ich auch nichts dazu sagen, aber vom Gefühl her würde ich sagen, daß jemand der einen Einspruch erhebt SEHR gute Chancen hat durchzukommen
    Wie würden Sie entscheiden? Hätte ich Chancen auf Erfolg, wenn
    mein Nachbar oder eine Behörde Ärger machen würde?
    Wenn ich so etwas genehmigen lassen würde: Hätte ich da
    Chancen auf Erfolg?
    So was genemigt zu kriegen ist m.E. bei den gegebenen Umständen nahezu aussichtslos (Holzhütte, Kenntnisstand, etc.)

    Mein Tip. Laß die Finger (vorläufig) von solchen Sachen. Mach Dich erst mal schlau und wenn Du überhaupt so was einrichten willst( wozu überhaupt?), mach es ordentlich, aber das ist für eine Privatperson kaum zu bezahlen.

    Gandalf

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re^2: Chemierecht

      Was hat das BGB mit Chemierecht zu tun?! (Außerdem heißt es
      BImSchG, aber das nur am Rande)
      Schau mal im BGB nach den §§ 906 und 907. Im Labor befinden sich Gefahrstoffe unterschiedlicher Art

      Welcher Art, welche Mengen, das ist sehr relevant

      Salze, Säuren, Laugen, feste Chemikalien jeweils bis zu einem Liter/kg. - Die sachkundige Person bin ich
      Sorry, aber wenn ich den Artikel eins höher lese, möchte ich
      in Zweifel ziehen daß Du schon sachkundig bist.
      Mit Sachkunde ist laut §3 der ChemVerbotsV gemeint, dass der Nutzende Sachkenntnis über Lagerung, Umgang, etc. mit den Chemikalien hat. Dies erfordert kein Chemiestudium! Mein Tip. Laß die Finger (vorläufig) von solchen Sachen. Mach
      Dich erst mal schlau und wenn Du überhaupt so was einrichten
      willst( wozu überhaupt?), mach es ordentlich, aber das ist für
      eine Privatperson kaum zu bezahlen.
      Wozu ich das brauche? Zum Experimentieren vielleicht?

      • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
        Re^3: Chemierecht

        Was hat das BGB mit Chemierecht zu tun?! (Außerdem heißt es
        BImSchG, aber das nur am Rande)
        Schau mal im BGB nach den §§ 906 und 907. Im Labor befinden sich Gefahrstoffe unterschiedlicher Art

        Welcher Art, welche Mengen, das ist sehr relevant

        Salze, Säuren, Laugen, feste Chemikalien jeweils bis zu einem
        Liter/kg. - Die sachkundige Person bin ich
        Sorry, aber wenn ich den Artikel eins höher lese, möchte ich
        in Zweifel ziehen daß Du schon sachkundig bist.
        Mit Sachkunde ist laut §3 der ChemVerbotsV gemeint, dass der
        Nutzende Sachkenntnis über Lagerung, Umgang, etc. mit den
        Chemikalien hat. Dies erfordert kein Chemiestudium!
        Hier muss ich dich auf einen kleinen Fehler hinweisen, der aber in diesem Falle entscheidend ist. So bedarf die Sachkunde durchaus einer Pruefung. Und dies meist im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung. Siehe nachfolgenden Abschnitt: (ist zwar nicht der Orginaltext, aber sinngemaess)


        Chemikalienverbotsverordnung

        vom 14.10.1993, veröffentlicht im BGBL I/1720
        geändert durch Gesetz vom 25.07.1994, veröffentlicht im BGBL I/1689

        §5 Sachkenntnis

        Abs.1: Die erforderliche Sachkenntnis hat nachgewiesen, wer:

        - eine behördliche Prüfung bestanden hat
        - eine Approbation als Apotheker, PTA, Pharmaingenieur oder Drogist hat
        - Prüfung zum Schädlingsbekämpfer
        - im Rahmen einer Hochschulprüfung


        In diesem Falle glaube ich nicht das du als sachkundige Person durchgehst und sobald das erste mal was vorfaellt und einer deiner Nachbarn rebelliert, so wirst du des Lebens nicht mehr froh. Mein Tip. Laß die Finger (vorläufig) von solchen Sachen. Mach
        Dich erst mal schlau und wenn Du überhaupt so was einrichten
        willst( wozu überhaupt?), mach es ordentlich, aber das ist für
        eine Privatperson kaum zu bezahlen.
        Wozu ich das brauche? Zum Experimentieren vielleicht?
        Ich kann mich da in dem Fall nur meinem Vorredner anschliessen: LASS DIE FINGER DAVON, DIE HOLZHUETTE IST SCHNELLER WEG ALS DU SCHAUEN KANNST.

        Michael Fader
        Dipl.-Ing. Chemie(FH)

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Chemierecht

          Da muss ich widersprechen !
          Der §5 ist zwar an sich korrekt, gilt jedoch nicht für mich.
          Schau mal hier :

          http://www.omikron-online.de/cyberchem

          Unter Rechtliche Hinweise findest du die Unterrichtung nach der ChemVerbotsV (§3). Dort scheint es wohl legal zu sein...

          • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
            Re^5: Chemierecht

            DIe tatsache, daß §5 dort nicht erwähnt wird bedeutet nicht, daß er nicht für die Käufer der Chemikalein gilt. Am Ende der von Dir zitierten Seite steht nämlich

            "Die Aufstellung der Rechtsvorschriften erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!"

            OMIKRON hat nur die jenigen Rechtsvorschrifeten aufgeführt, die notwendig sind um sich selbst gemäß §3 bezüglich des Inverkehrbringens ihrer Produkte abzusichern. Für die Rechtssicherheit seiner Käufer ist der Laden nicht verantwortlich.

            Mit anderen Worten: Du darfst das Zeug zwar kaufen, aber ob Du es besitzen darfst steht auf einem anderen Blatt (bzw. in einem anderen Paragraphen). [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re^6: Chemierecht

              Danke fuer die Unterstuetzung, Mister Stupid

              Gruss Jolly

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Chemierecht

    Ich fürchte ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen, auch wenn es bedeutet, daß Hobbychemikern das Leben (zu ihrem eigenen Schutz) ziemlich schwer gemacht wird.

    Die Ausrüstung, welche notwendig wäre, damit Dein Privatlabor einem Genehmigungsverfahren standhält wirst Du kaum bezahlen können. Das fängt bei Belüftungs- und Brandschutzeinrichtungen an, geht über die sichere Lagerung von Gefahrstoffen und Abfällen und endet bei Schutzeinrichtungen wie Ganzkörper- und Augenduschen.

    Wenn Du ohne Genehmigung weitermachen willst (wovon ich natürlich abrate ;o) mußt Du sehr viele Dinge berücksichtigen, von denen ich hier nur einige nennen will:

    1. Wenn Du mit Gefahrstoffen handtierst darfst Du nie allein im Labor arbeiten.
    2. Wenn Du mit ätzenden Substanzen arbeitest mußt Du immer Gesichtsschutz tragen und eine Augendusche in Griffnähe haben.
    3. Brennbare oder brandfördende Chemikalien oder Zubereitungen haben nichts in einer Holzhütte verloren.
    4. Giftige und Umweltgefährdende Abfälle müssen sachgerecht entsorgt werden.
    5. Bei Entstehung giftiger Dämpfe oder Aerosole mußt Du mit Atemschutz arbeiten und für ausreichende Be- und Entlüftung sorgen.
    5a. Bei der Entlüftung dürfen natürlich auch keine giftigen oder umweltgefährdenden Stoffe nach außen gelangen (Wie Du siehst wird es spätestens an dieser Stelle richtig knifflig.)
    6. Du mußt auch an den Schutz dritter denken. Wenn besipielsweise ein Einbrecher in deinem "Labor" zu Schaden kommt, bist Du dafür verantwortlich.

    Das sind nur ein paar der zu beachtenden Punkte. Um genaueres über den sicheren Umgang mit den von Dir verwendeten Gefahrstoffen zu erfahren solltes Du Dir unbedingt die entsprechenden Gefahrstoffdatenblätter besorgen. Wenn du auch nur eine der darin geforderten Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen kannst heißt es "Finger weg!".

    Wenn einer deiner Nachbarn sich gestört fühlt, weil es stinkt, knallt, Pflanzen oder Haustiere eingehen bzw. weil er einen diffusen Verdacht hegt oder Dich einfach nicht leiden kann landest Du ziemlich sicher vor Gericht. Wenn gar Personen zu schaden kommen kannst Du Dir gleich einen Strick nehmen.

    Am besten Du liest Dir die entsprechenden Gesetze und Verordnungen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung, Grundstoffüberwachungsgesetz, Sprengstoffgesetz usw.) durch. Dann wirst Du feststellen, wie aussichtslos die Lage ist.

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