wie du aus einem unvollständigen Zitat, das offensichtlich die
von dir geforderte Erläuterung wegläßt, ein Gutachten
abqualifizieren kannst.
Nein, nicht " ein Gutachten", sondern alle Gutachten, die bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind als qualitativ schlecht zu beurteilen. Diese Mindestanforderungen habe natürlich nicht ich aufgestellt *g*, sondern sind Diskussionen innerhalb meines Faches entsprungen und auch einem Urteil des Bundesgerichtshofes zu entnehmen. Deshalb sind die Mindestanforderungen auch nicht ausschließlich von mir gefordert. Sie beziehen sich in diesem Fall auch nicht auf „Erläuterungen“, sondern darauf, daß der Gutachter seine Befunde in dem Gutachten niederzulegen hat, nicht nur seine Interpretationen.
Nachlesen kannst Du das in:
Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen / Berufsverband Deutscher Psychologen (1988). Richtlinien für die Erstellung Psychologischer Gutachten. Bonn: Schriftenreihe des Berufsverbandes Deutscher Psychologen e.V.
Urteil des BGH vom 30. Juli 1999, StR 618/98.
In den „Richtlinien“ weise ich Dich auf Abschnitt 3.1 „Erforderliche Einzelangaben“ (S. 8) hin.
In meinem Posting „Vermutlich schlechtes Gutachten!“ schrieb ich „vermutlich“ und „… vermute ich …“, weil mir die konkreten Gutachten nicht vorliegen und ich mich auf das Wort des Users verlassen habe. Falls mir ein Gutachten vorliegt, das die „Erforderlichen Einzelangaben“ nicht enthält und / oder nicht im Einklang mit dem Urteil des BGH steht, dann lasse ich „vermutlich“ und „… vermute ich“ natürlich weg. *g*
Hoffentlich werden deine Gutachten nicht mal so im Stile
Reich-Ranicki verrissen!
Unwahrscheinlich, denn von uns beiden kenne zumindest ich die Anforderungen an ein psychologisches Gutachten. Das wundert mich auch nicht, denn ich habe schon welche geschrieben, Du wahrscheinlich nicht.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Oliver Walter
Gruß an M. aus W.