Therapie = Rehabilitation?

Hallo!

Fällt eine regelmäßige Psychotherapie eigentlich im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes unter Rehabilitation?

Mich interessiert, ob ein AG den Angestellten regelmäßig zu einer Therapie gehen lassen muß, ob er ihm das verweigern oder ob er das vom Lohn abziehen kann.

Ist auf Dauer einfach schwer zu vereinbaren, so eine Therapie mit einer Arbeitsstelle… *seufz* Wie macht das ein Angestellter, der so unmögliche Arbeitszeiten von 9 bis manchmal 17.30 Uhr hat? Muß der sich einen Therapeuten mit Abend-Sprechstunde suchen?

Grüße,
Snoef

Hallo,
falls Dir die Antworten hier nicht reichen, stelle Deine Frage im Brett „Recht“ oder „Job“ ?!

Wenn es sich um regelmäßige Arztbesuche odgl. während der Arbeitszeit handelt, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (Früher Lohnfortzahlungsgesetz) nicht, es sei denn, tarifvertraglich, einzelarbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung ist das ausdrücklich so geregelt.

EFZG - § 3. Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. …

Für den Anspruch auf diese Leistung ist also eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit erforderlich.

Hallo!

Fällt eine regelmäßige Psychotherapie eigentlich im Sinne des
Lohnfortzahlungsgesetzes unter Rehabilitation?

Kann, wenn entsprechende Gutachten dazu gestellt werden und es somit ärztlich angeordnet ist.

Mich interessiert, ob ein AG den Angestellten regelmäßig zu
einer Therapie gehen lassen muß, ob er ihm das verweigern oder
ob er das vom Lohn abziehen kann.

Nun, der AG hat ja in erster Linie das Ziel in seinem Betrieb einen geregelten und effektiven Ablauf zu haben. Das ist sein Recht.

Arztbesuche können nicht verweigert werden! Das ist Dein Recht.

eine regelmäßige Therapie ist da eine Zwickmühle:

Ist der Therapie-Termin wöchentlich oder 14-tägig, kann das schon sehr störend für den Betrieb sein. Einmal im Monat, wird eher nicht auffallen und somit auch eher akzeptiert werden.

Ist auf Dauer einfach schwer zu vereinbaren, so eine Therapie
mit einer Arbeitsstelle… *seufz* Wie macht das ein
Angestellter, der so unmögliche Arbeitszeiten von 9 bis
manchmal 17.30 Uhr hat? Muß der sich einen Therapeuten mit
Abend-Sprechstunde suchen?

Die Therapeuten arbeiten mit unterschiedlichen Terminen und nehmen i.A. rücksicht auf arbeitende Klienten.

sollte dieser/dein Therapeut keine geeigeneten Termine haben, dann stellt sich für mich eigentlich folgende Frage:

Was ist dir wichtig? Die 50 Euro netto im Monat auf dem Gehaltszettel? Deine Gesundheit/Genesung? Dein störungsfreies Verhältnis zum Chef? Will sagen, vielleicht wirst du hier ja nur in eine Situation gebracht, in der du eine oder mehrere Entscheidungen treffen und zwischen verschiedenen Aspekten abwägen mußt.
Sprich: Hier kannst du was lernen, wie du mit scheinbar „unlösbaren“ Konflikten umgehst. (Entschuldige das DU, wenn es nicht auf dich zutrifft - Es ist eine neutrale Anrede in diesem Beispiel)
Gruss
winkel

Frage dazu

Hallo!

Fällt eine regelmäßige Psychotherapie eigentlich im Sinne des
Lohnfortzahlungsgesetzes unter Rehabilitation?

Kann, wenn entsprechende Gutachten dazu gestellt werden und es
somit ärztlich angeordnet ist.

Geht das wirklich ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ? Wenn JA, wo steht das ?

Mich interessiert, ob ein AG den Angestellten regelmäßig zu
einer Therapie gehen lassen muß, ob er ihm das verweigern oder
ob er das vom Lohn abziehen kann.

eine regelmäßige Therapie ist da eine Zwickmühle:

Hat der Arbeitnehmer RECHTSanspruch auf Freistellung zum regelmäßigen Besuch von Therapiestunden oder nicht ?

Hallo!

Was ist dir wichtig? Die 50 Euro netto im Monat auf dem
Gehaltszettel? Deine Gesundheit/Genesung? Dein störungsfreies
Verhältnis zum Chef? Will sagen, vielleicht wirst du hier ja
nur in eine Situation gebracht, in der du eine oder mehrere
Entscheidungen treffen und zwischen verschiedenen Aspekten
abwägen mußt.

Du hast Recht. Die Entscheidung war eigentlich auch schon gefallen. Der Antrag auf Teilzeit liegt schon seit einigen Tagen beim Chef. Irgendwie bin ich gedanklich aber noch nicht ganz durch mit dem Thema.
Hat ja irgendwie leider auch zur Konsequenz, dass die Suche nach einem anderem Arbeitsplatz sehr, sehr schwer ist. (Als ob es das so nicht schon wäre…)
Wie machen das andere Patienten? Z.B. mit chronischen Leiden, die regelmäßig in Behandlung müssen? *nachdenk*

Sprich: Hier kannst du was lernen, wie du mit scheinbar
„unlösbaren“ Konflikten umgehst. (Entschuldige das DU, wenn es
nicht auf dich zutrifft - Es ist eine neutrale Anrede in
diesem Beispiel)

Paßt schon. - Leider. ;o)

Grüße & Danke,
Swantje