Hallo!
Fällt eine regelmäßige Psychotherapie eigentlich im Sinne des
Lohnfortzahlungsgesetzes unter Rehabilitation?
Kann, wenn entsprechende Gutachten dazu gestellt werden und es somit ärztlich angeordnet ist.
Mich interessiert, ob ein AG den Angestellten regelmäßig zu
einer Therapie gehen lassen muß, ob er ihm das verweigern oder
ob er das vom Lohn abziehen kann.
Nun, der AG hat ja in erster Linie das Ziel in seinem Betrieb einen geregelten und effektiven Ablauf zu haben. Das ist sein Recht.
Arztbesuche können nicht verweigert werden! Das ist Dein Recht.
eine regelmäßige Therapie ist da eine Zwickmühle:
Ist der Therapie-Termin wöchentlich oder 14-tägig, kann das schon sehr störend für den Betrieb sein. Einmal im Monat, wird eher nicht auffallen und somit auch eher akzeptiert werden.
Ist auf Dauer einfach schwer zu vereinbaren, so eine Therapie
mit einer Arbeitsstelle… *seufz* Wie macht das ein
Angestellter, der so unmögliche Arbeitszeiten von 9 bis
manchmal 17.30 Uhr hat? Muß der sich einen Therapeuten mit
Abend-Sprechstunde suchen?
Die Therapeuten arbeiten mit unterschiedlichen Terminen und nehmen i.A. rücksicht auf arbeitende Klienten.
sollte dieser/dein Therapeut keine geeigeneten Termine haben, dann stellt sich für mich eigentlich folgende Frage:
Was ist dir wichtig? Die 50 Euro netto im Monat auf dem Gehaltszettel? Deine Gesundheit/Genesung? Dein störungsfreies Verhältnis zum Chef? Will sagen, vielleicht wirst du hier ja nur in eine Situation gebracht, in der du eine oder mehrere Entscheidungen treffen und zwischen verschiedenen Aspekten abwägen mußt.
Sprich: Hier kannst du was lernen, wie du mit scheinbar „unlösbaren“ Konflikten umgehst. (Entschuldige das DU, wenn es nicht auf dich zutrifft - Es ist eine neutrale Anrede in diesem Beispiel)
Gruss
winkel