Erwerbsunfähigkeit wegen Psyche?

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Jan 2009
Hallo!

Eine Erwerbsunfähigkeit wegen psychischen Problemen scheint eine schwierige Sache zu sein. Gibt es da 'objektive' Kriterien? Was mich wundert ist folgendes:

Ich habe zwei Freundinnen (naja, eine Freundin und eine Bekannte) - die beide wegen ähnlicher Erlebnisse in der Kindheit an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Beide sind seit Ewigkeiten krank geschrieben und haben beide eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit bei der BfA beantragt. Beide hatten Jahre davor in ähnlichen Jobs gearbeitet.

Freundin A studiert seit geraumer Zeit mehr oder weniger erfolgreich. Hat davor (und währenddessen die Verlängerung) eine EU-Rente durchgesetzt.

Freundin B kriegt nach eigenem bekunden gar nichts auf die Reihe und streitet sich seit langem mit der BfA rum und bekommt von den Gutachtern bescheinigt, dass sie mit zig Einschränkungen erwerbsfähig wäre.

Für mich ist der Unterschied nicht nachvollziehbar. Gibt es irgendwelche 'Checklisten', bestimmte Kriterien, wonach die Gutachter sowas entscheiden oder ist das mehr oder weniger Glück mit dem Gutachter oder wie die Personen sich präsentiert haben? Nach meinem Gefühl fände ich es ja umgekehrt eher gerecht, von daher verstehe ich es nicht.

Da man ja liest, dass psychiche Erkrankungen und die Berentung derenthalben zunehmen, fände ich es spannend zu wissen, wie solche Berentungen denn zustande kommen. Weiß da jemand genaueres?

Viele Grüße,
Swantje

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Erwerbsunfähigkeit wegen Psyche?
    Moin Swantje Ich habe zwei Freundinnen (naja, eine Freundin und eine
    Bekannte) - die beide wegen ähnlicher Erlebnisse in der
    Kindheit an einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden.
    Das ist die "Lieblings-Mode-Diagnose" so etwa wie in den 50er Jahren "Neurasthenie". ;-) Beide sind seit Ewigkeiten krank geschrieben und haben beide
    eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit bei der BfA beantragt.
    Jaja, so läuft das heutzutage. ;-) Gibt es
    irgendwelche 'Checklisten', bestimmte Kriterien, wonach die
    Gutachter sowas entscheiden oder ist das mehr oder weniger
    Glück mit dem Gutachter oder wie die Personen sich präsentiert
    haben? Nach meinem Gefühl fände ich es ja umgekehrt eher
    gerecht, von daher verstehe ich es nicht.
    Nee, Checklisten brauchen die Gutachter eigentlich nicht. Die Patienten gehen entweder zum MdK (Medizinischer Dienst der Kankenkasen) oder zum anderen zuständigen Amtsarzt oder Betruebsarzt und der guckt und dann geht der Daumen entweder auf oder runter. ;-)
    Der alte Satz "Kur vor Rente", also erstmal eine Kur und gucken, ob derenige dann doch wieder arbeiten kann und dann erst, wenns garnicht geht, auf Rente, gilt auch nicht mehr so richtig...
    Gruß,
    Branden
    • Antwort von nach 12 Stunden 3 hilfreich
      Re^2: off topic
      Hi Betruebsarzt
      Den find ich schön :)

      Die Franzi
      • Antwort von (abgemeldet) nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: off topic
        Liebe Franzi Betruebsarzt
        Den find ich schön :)
        Ich auch, unter uns gesagt.
        Er fiel mir auch schon auf, als ich es nochmal durchlas.
        Es grüßt dich
        Branden
      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: off topic
        Betruebsarzt
        Den find ich schön :)
        so einer hieß früher Psychiater :)


        J~
  2. Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Erwerbsunfähigkeit wegen Psyche?
    Hallo Swantje!

    Die Erwerbsunfähigkeit wegen psychischer Störungen macht heute ca. 1/5tel der Erwerbsunfähigkeiten aus. Es hängt tatsächlich meist vom subjektiven Eindruck des Gutachters ab (obwohl er objektiv entscheiden muss), ob die Erw.unfähigk. anerkannt wird. Es muss ja schliesslich für die Allgemeinheit gespart werden- zurecht! Und soll den Menschen vorbehalten bleiben, die wirklich nicht mehr anders können, weil sie zu krank sind.
    Wer also heutzutage anerkannt wird, hat es auch verdient. Haben sich denn deine Freundinnen genau über die Konsequenzen einer EU-Rente informiert? Abgesehen vom Spiessrutenlaufen bis zur Anerkennung, wird sie nur für 3 Jahre gewährt und anschliessend erneut überprüft. Ausserdem ist der Rentenbezug oft nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Selbst wenn EU-Rente bewilligt wird, hat man wohl nach 3 Jahren kaum noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt, geschweige denn im alten Beruf. Wäre es nicht besser für deine Freundinnen, eine vernünftige Therapie zu machen und sich eventuell durch Weiterbildung für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren?- also die Flucht nach vorne anzutreten? Ansonsten kann man sehr schnell auch zum Harz4-Empfänger werden und ob diese Aussicht so erstrebenswert ist, bleibt dahingestellt.
    Gruss, Kirsten
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