Therapiekosten und Beihilfe

Hallo Wissende,

eine Frage für eine befreundete Beamtin:

Wie sieht das eigentlich mit den Behandlungskosten für eine Psychotherapie aus (Depressionen)?

Ich habe gehört, die Beihilfe bezahlt dies ab der 6. Sitzung nur, wenn der Psychotherapeut auch gleichzeitig „normaler“ Mediziner ist, weil dann von einer physischen Indikation ausgegangen würde.

Wenn das stimmt, wie soll man dann solch einen weissen Raben finden???

Wer kann Licht ins Dunkel bringen?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

zuerst dachte ich, als ich Deine Überschrift glesen habe, daß ich Dir helfen kann… muß aber jetzt beim Lesen feststellen, daß ich Dir auf Deine Frage keine befriedigende Antwort geben kann…

Dennoch, vielleicht helfen Dir ja folgende Infos:

  • Therapiestunden sind generell bis zur 5. Stunde Probestunden (Test, ob einem der Therapeut liegt, ob man selbst dem Therapeuten liegt - meiner hat mir damals erstmal noch fünf weitere Adressen gegeben, damit ich schauen kann, ob es jemanden gibt, der mir besser liegt als er… Find ich gut, weil der Therapeut bekommt schließlich Sachen anvertraut, die man normalerweise niemand Fremden erzählt…)
  • Die Beihilfe und die Krankenversicherung teilen sich die Kosten, ich glaube 80%/20% oder so… genau weiß ich es aber auch nicht mehr…ist schon a bisserl her…)
  • Der Therapeut muß ein Gutachten (ich glaub nach der zwölften Sitzung, oder so) einrreichen, damit die KV und Beihilfe zahlen

Mein Arzt war damals unteranderem Neurologe und Psychiater… aber ich nehme mal an, daß ein normaler Psychiater auch in Frage kommen würde, wenn dem so ist, daß er ausgebildeter Mediziner sein muß.
Es gibt sehr viele Therapeuten, die gleichzeitig Psychater sind… Ruf doch einfach mal bei einem an, und frga nach, ob er es weiß, zw. einfach bei der Beihilfe oder KV anrufen - die wissen bestimmt Bescheid.

Generell finde ich es beser zu einem Psychiater/Neurologen zu gehen, der auch normale Therapien macht - da man nie ganz ausschließen kann, daß Depressionen o.ä. nicht doch von einer medizinischen Seite herrühren, die sich auf die Psyche auswirken… Und wenn einer beides kann…psychotherapie und psychatrische Therapie, genauso wie Analyse ist das eigentlich die beste Kombi - denke ich…

Naja, hilfreich war ich Dir wahrscheinlich nicht wirklich… aber vielleicht ein bißchen?

Liebe Grüße aus München,
Andrea

Hallo Stefan,

es gibt eine Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV (Beihilfevorschriften) über Psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung.

Danach sind Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen der tiefenpsychologisch fundierten und der analytischen Psychotherapie nur dann beihilfefähig, wenn (u.a.) beim Patienten nach Erhebung der biographischen Anamnese ggf. nach höchstens fünf probatischen Sitzungen die Voraussetzungen für einen Behandlungserfolg gegeben sind und die Festsetzungsstelle vor Beginn der Behandlung die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters zur Notwendigkeit und zu Art und Umfang der Behandlungen anerkannt hat.

Die Behandlung muss von einem Arzt mit der Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie oder Psychoanalyse durchgeführt werden. Diese Ärzte können auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Diplompsychologen hinzuziehen.

Solche Ärzte findest Du z.B. ganz einfach durch einen Blick in die Gelben Seiten oder man kann auch bei der Ärztekammer anrufen. Die Ärzte wissen dann meistens selber auch ganz genau, was sie bei Beamten abrechnen dürfen und wie das Prozedere ist. Ein Beratungsgespräch wird allemal beihilfefähig sein.

Auf jeden Fall sollte sich Deine Bekannte vorher bzw. nach dem Beratungsgespräch mit ihrer Beihilfestelle unterhalten bzw. sich von ihrem Dienstherren die Beihilfevorschriften aushändigen lassen.

In der Hoffnung, Dir ein wenig geholfen zu haben
grüßt
Morgane

Danke sehr
…das hat schon mal erhebliches Licht ins Dunkel gebracht!

Gruß
Stefan