Flugfunk mithören

Von: , Frage gestellt am Di, 13. Sep 2005

Hi Experten!

Wie kann ich den Funk im Luftverkehr mithören, zB wenn ich aus Interesse oder für die "Routine" vor der Ausbildung für Flugsprechfunk (BZF / AZF) mit lauschen möchte?
Darf man das? Wie kann man das? Wo kann man das und womit kann man das? :-)

Dank vorab für Tipps und Empfehlungen,

Gruss,
Martin

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
    Re: Flugfunk mithören

    Hallo, Martin,

    Dem steht das Telekommunikationsgesetzt (TKG) entgegen, in dem es heißt:
    "§ 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. ..."

    Gruß
    Eckard

    • Antwort von nach 7 Tagen 2 hilfreich
      Re^2: Flugfunk mithören

      Hallo, "§ 86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von
      Empfangsanlagen


      Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die
      Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
      Tja, gar nicht so einfach: Ein Funkspruch von einer Bodenfunkstelle (z.B. Tower) an eine Luftfunkstelle (ein Luftfahrzeug) ist für dieses Luftfahrzeug bestimmt, aber alle anderen Luftfunkstellen auf dieser Frequenz hören ganz legal mit, das ist ja auch gewollt. Also kann man davon ausgehen, dass ein solcher Funkspruch auch für andere Luftfahrzeuge "bestimmt" ist, im Beispiel der Tower-Frequenz alle Luftfahrzeuge, die sich auf dem und um den Platz herum befinden. Die sollen bzw. müssen sogar mithören. Soweit klar.

      Was aber ist mit Flugschülern, die zu Ausbildungszwecken den Flugfunk hören, um sich "einzuhören"? Wenn sie es im Rahmen ihrer Ausbildung und in Gegenwart eines Fluglehrers tun, ist das sicher ok, aber wie man das rechtlich begründet ... vermutlich wird es eine Argumentation geben, dass die Funksprüche eben auch für Flugschüler "bestimmt" sind.

      Wenn man den Flugfunk allerdings privat abhört, wird man nur dann auf der sicheren Seite sein, wenn man eine entsprechende Lizenz hat (BZF II, BZF I oder AZF).

      Grüße
      Sebastian (Inhaber des BZF II)

      • Antwort von nach 7 Tagen 1 hilfreich
        Re^3: Flugfunk mithören

        Hallo, Sebastian,
        so ist es. Luftfahrzeuge, Flugsicherungseinrichtungen und auch Flugschüler im Rahmen ihrer Ausbildung gehören zu den berechtigten Teilnehmern am Flugfunkverkehr im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben.
        Auch für sie gilt allerdings die Pflicht zur Verschwiegenheit über Inhalte und die Tatsache des Empfanges von Sendungen, die nicht für sie bestimmt sind.

        Ich bin jahrelang als Funkoffizier auf Handelsschiffen gefahren und habe dabei selbstverständlich den Funkverkehr beobachtet. Zur damaligen Zeit wurde z.b. noch Telefonverkehr über Kurzwelle abgewickelt, und während man auf seine Verbindung wartete, hörte man notgedrungen die Gespräche anderer Leute mit, die oftmals recht persönlich waren. Aber das ließ sich gar nicht umgehen. Aber auch da galt natürlich die Pflicht zur Verschwiegenheit.

        Wenn dies bereits auf den "berechtigten Teilnehmerkreis" zutrifft, dann natürlich umso mehr auf Personen, die nicht in Erfüllung ihrer Aufgabe am Verkehr (auch empfangend) teilnehmen.

        Grüße
        Eckard

  2. Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
    Re: Flugfunk mithören

    Hi Experten!

    Darf man das?
    Explizit erlaubt ist es nicht, aber, wenn Du ein Amateurfunker bist mit entsprechender Ausbildung, darfste mithören, aber nicht mitsprechen. Dies wird geduldet. Darfst das mitgehört aber weder mitschneiden noch den Inhalt an andere weitergeben. Wie kann man das?
    Mit einem Funk-Scanner. Gibt es ab 150 EUR aufwärts. Die Frequenzen findest du wenn Du googelst. Wo kann man das und womit kann man das? :-)
    In der Nähe von Flughäfen, ca. 65km im Umkreis je näher desto besser. Womit: siehe oben. An Flughäfen solltest Du es nicht unbedingt tun, da die Bundespolizei dir den Scanner evtl. aus Sicherheitsgründen abnehmen kann, wenn Du keine Funkerausbildung nachweisen kannst.

    Ich vermute mal, daß du das fürs Spotten benutzen willst, dafür ist es ganz nützlich und spaßig. Dank vorab für Tipps und Empfehlungen,
    Gerne


    Gruss

    Beso

    • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
      Das ist definitiv falsch!

      Darf man das?
      Explizit erlaubt ist es nicht, aber, wenn Du ein Amateurfunker
      bist mit entsprechender Ausbildung, darfste mithören, aber
      nicht mitsprechen.
      Hallo, Beso,
      lies dir den Gesetzestext noch einmal durch, dann wirst du mir zustimmen müssen, dass das Abhören nicht nur "nicht explizit erlaubt" ist, sondern verboten.
      Auch als Amateurfunker (Funkamateur mit Lizenz) darfst du nicht mithören.
      Im Gegenteil, der Funkamateur setzt damit seine Lizenz aufs Spiel.
      Gruß
      Eckard

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re: Das ist definitiv falsch!

        lies dir den Gesetzestext noch einmal durch, dann wirst du mir
        zustimmen müssen, dass das Abhören nicht nur "nicht explizit
        erlaubt" ist, sondern verboten.
        Wem schadet das reine Hören?
        Im Bewußstein, hier die Anwendung von Goodwin's law zu invozieren: Hatten wir das nicht schonmal?

        LG
        Stuffi

        • Antwort von nach 2 Tagen 4 hilfreich
          Anmerkung

          Hallo, Wem schadet das reine Hören?
          Die Frage lautete: ist es erlaubt?
          Die Antwort darauf ist: Nein, es ist nicht erlaubt.
          Es ging nirgends darum, wem das schadet oder wie man erwischt werden könnte oder was auch immer. Goodwin's law
          Kenne ich nicht. In diesem Fall hat aber auch ein anderes Gesetz Vorrang.

          Gruß
          Axel



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