Privates, kleines Wasserkraftwerk ?

Hallo!

Ich möchte gern von den Experten wissen,
ob man so etwas bauen darf, und was die Behörden dazu sagen.

Unser Grundstück grenzt an die Zw. Mulde,
die in dem Bereich auch recht schnell fliesst. Ich finde die natürlichen Gegebenheiten recht günstig.

Ich denke an eine kleine Anlage, um den privaten Stromverbrauch zumindest teilweise abzudecken.

Besonders interessieren mich die bürokratischen Hürden,
ob das überhaupt erlaubt ist,
ehe ich mir über technische Sachen den Kopf zerbreche.

Bin dankbar für alle Anregungen und Hinweise,

Grüße, Steffen!

Besonders interessieren mich die bürokratischen Hürden,
ob das überhaupt erlaubt ist,
ehe ich mir über technische Sachen den Kopf zerbreche.

Hallo Steffen,
zuerst rate ich dir zum Studium des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes.
Grüße
Ulf

Hallo Steffen,

Ich möchte gern von den Experten wissen,
ob man so etwas bauen darf, und was die Behörden dazu sagen.

Besonders interessieren mich die bürokratischen Hürden,
ob das überhaupt erlaubt ist,
ehe ich mir über technische Sachen den Kopf zerbreche.

Geh zu deinem Umweltamt (Zwickauer Land?) und frag nach, ob in deinem Bereich es überhaupt möglich ist, so eine Anlage zu errichten. Ich hab von anderen Flüsssen (Flöha/Zschopau) schon gehört, dass da kaum noch Chancen auf neue WK-Anlagen gibt.
Das problem ist ja nicht der Höchststand sondern die Mindestabflussmenge im Sommer…

Ciao maxet.

Ich denke an eine kleine Anlage, um den privaten
Stromverbrauch zumindest teilweise abzudecken.

Hallo Steffen,

vom Wasserrecht und Baurecht mal abgesehen, das sehen die E-Versorger garnicht gern. Die übliche Reaktion:

Du must für deinen Stromanschluss einen Bereitstellungspreis zahlen, der höher ist, als wenn du nur Strom vom E-Werk beziehst. Ich kenne einen Fall, da wäre eine öffentliche Versorgung nur nötig gewesen für 2 Tage im Jahr, wegen Wartungsarbeiten. Der Stromversorger hat aber den Bereitstellungspreis für diese 2 Tage so hoch angesetzt, dass es billiger war, das Kraftwerk (an der Donau!) stillzulegen und den Strom für eine Fabrik das ganze Jahr vom E-Werk zu beziehen - genau das war ja damit beabsichtigt.

Ohne einen guten Vetrag mit dem Energieversorger kann ein Wasserkraftwerk also nicht sinnvoll betrieben werden, es sei denn, du koppelst dich ganz vom öffentlichen Netz ab und trägst die entsprechenden Risiken.

Gruss Reinhard

und im Archiv
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

zuerst rate ich dir zum Studium des Wasserhaushaltsgesetzes
und des Landeswassergesetzes.
Grüße
Ulf

Hallo!

Das hab ich nun gemacht,
aber wirklich schlau bin ich auch nicht daraus geworden,
die Gesetzestexte sind auch für Otto-Normalbürger, wie mich, teilweise unüberschaubar.
Aber ich weiss zumindest, dass ein Schwarzbau nicht sinnvoll ist.

Ich werde dann doch den sauberen Weg versuchen,
also bei den Behörden vorsprechen.

Wenn mir noch jemand einen Link oder Tipp geben könnte, wäre ich auch nicht böse:
Unabhängig davon , ob ich nun bauen darf oder nicht.
Der Fluss, Zwickauer Mulde, ist ca. 15 m breit, und normalerweise ca. 80 cm. tief. Strömungsgeschwindigkeit so ca. 2 m / Sek.
Also welcher Anlagentyp dafür in Frage kommt.

Völlig vom Netz trennen kann ich mich nicht, weil ich einen el. Warmwasserbereiter mit 24 KW habe, und einen Bremsenprüfstand, der so 7 KW benötigt.

Grüße, Steffen!

zuerst rate ich dir zum Studium des Wasserhaushaltsgesetzes
und des Landeswassergesetzes.

Das hab ich nun gemacht,
aber wirklich schlau bin ich auch nicht daraus geworden,
die Gesetzestexte sind auch für Otto-Normalbürger, wie mich,
teilweise unüberschaubar.
Aber ich weiss zumindest, dass ein Schwarzbau nicht sinnvoll
ist.
Ich werde dann doch den sauberen Weg versuchen,
also bei den Behörden vorsprechen.
Wenn mir noch jemand einen Link oder Tipp geben könnte, wäre
ich auch nicht böse:
Unabhängig davon , ob ich nun bauen darf oder nicht.
Der Fluss, Zwickauer Mulde, ist ca. 15 m breit, und
normalerweise ca. 80 cm. tief. Strömungsgeschwindigkeit so ca.
2 m / Sek.
Also welcher Anlagentyp dafür in Frage kommt.
Völlig vom Netz trennen kann ich mich nicht, weil ich einen
el. Warmwasserbereiter mit 24 KW habe, und einen
Bremsenprüfstand, der so 7 KW benötigt.

Hallo Steffen,
ich bin ganz ehrlich zu dir. Wenn du keine Ahnung hast, dann lass es lieber.
Um sinnvoll zu arbeiten, benötigst du ein Wasserrecht, Stauhaltung für Gefälle, Zustimmung der betroffenen Eigentümer oder Eigentum (wem gehört das Gewässer erster? Ordnung) – Also ein Planfeststellungsverfahren. Da kommen viele Fragen, die du nicht für möglich hältst (z.B. was passiert wandernden Fischen, hat die Änderung des Wasserstandes Auswirkung auf den Baugrund der benachbarten Häuser und Straßen, wird das benachbarte Feuchtbiotop beeinflusst?)
Du kannst nicht einfach ein Wasserrad in die Strömung stellen. Eine Turbine sollte es schon sein. Was passiert bei Hochwasser? Steht durch Treibgut plötzlich ein Haus im Oberlauf unter Wasser? Wer bezahlt den Schaden? Oder anders herum: Durch Wasserabsenkung kommt es auf lehmigen Baugrund zu Rissen in Gebäuden. Was dann?
Auch den produzierten Strom solltest du nicht selber nutzen, sondern ins Netz stellen.
Wenn du einige hunderttausende bis einige Millionen Euro hast, findet sich eventuell eine Stelle zur wirtschaftlichen Nutzung der Wasserkraft.
Wenn du allerdings ein Wasserrecht für einen funktionierenden Mühlgraben hast (den du dann auch noch unterhalten musst) sollten die Überlegungen weiter gehen.
Grüße
Ulf

Um sinnvoll zu arbeiten, benötigst du ein Wasserrecht,
Stauhaltung für Gefälle, Zustimmung der betroffenen Eigentümer
oder Eigentum (wem gehört das Gewässer erster? Ordnung)

Hallo,

es gibt in Deutschland grundsätzlich kein Eigentum an einem Gewässer, nur Nutzungsrechte. Alle Gewässer sind Eigentum der öffentlichen Hand, einschliesslich des Grundwassers, was oft vergessen wird - Schrebergarten-Handpumpen sind ohne wasserrechtliche Genehmigung illegal.

Gruss Reinhard

Um sinnvoll zu arbeiten, benötigst du ein Wasserrecht,
Stauhaltung für Gefälle, Zustimmung der betroffenen Eigentümer
oder Eigentum (wem gehört das Gewässer erster? Ordnung)

Hallo,

es gibt in Deutschland grundsätzlich kein Eigentum an einem
Gewässer, nur Nutzungsrechte. Alle Gewässer sind Eigentum der
öffentlichen Hand, einschliesslich des Grundwassers, was oft
vergessen wird - Schrebergarten-Handpumpen sind ohne
wasserrechtliche Genehmigung illegal.

Hallo Reinhard,
beide Sätze sind falsch.
Grüße
Ulf

Hallo Reinhard,
beide Sätze sind falsch.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

genauso bin ich vom Wasserwirtschaftsamt belehrt worden. Lassen wir das mal unbewertet stehen, aber die „Zw. Mulde“ des Fragestellers ist sicher nicht Privatbesitz und kann es auch nicht sein.

Gruss Reinhard

genauso bin ich vom Wasserwirtschaftsamt belehrt worden.
Lassen wir das mal unbewertet stehen, aber die „Zw. Mulde“ des
Fragestellers ist sicher nicht Privatbesitz und kann es auch
nicht sein.

Hallo Reinhard,
verwechselst du eventuell Unterhaltungslast und Eigentum?
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

ich kenne Leute mit einem Grundstück am Bach, die müssen die Ufer instandhalten, haben aber kein Eigentum am Bach und dürfen auch kein Wasser entnehmen, bei meinem Onkel am Starnberger See ist das genauso - aber du wolltest mir ja gerade das Gegenteil einreden, also verwechsle ich das sicher nicht.

Doch zurück zum Fragesteller: wie sollte er oder sonst jemand an der Mulde, die ja nach Beschreibung ein natürlicher Fluss ist, Eigentum erwerben können? Bitte in allgemeinverständlicher Ausdrucksweise.

Gruss Reinhard

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Reinhard,
die Landeswassergesetze geben zwei grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten.

  1. Der Anlieger soll sich um die Sicherung seiner Grenze bemühen. Wenn sein Land weggespült wird, hat er sich nicht um sein Eigentum gekümmert. Das Teilstück des Grundstückes gehört dann zum Fluss.
  2. Egal wie das Wasser seinen Lauf sucht, die Grenzen bleiben erhalten.
    Sachsen hat z.B. von Variante 1 auf 2 gewechselt.

Dann zitiere ich noch aus http://www.fes-kommunales.de/umwelt_wasser_abwasser/…
„Die Einteilung der Gewässer erfolgt nicht grundlos. Von der Zuordnung zu einer Gruppe sind die Eigentumsverhältnisse abhängig. Dem Eigentümer obliegt die Unterhaltungspflicht. Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen gemäß Art. 89 Abs. 1 GG. Wer Eigentümer der übrigen Gewässer ist – gemeint ist immer das Gewässerbett, für dessen umfängliche Bestimmung genaueste Regeln existieren und die Wassersäule über ihm, die „fließende Welle“ –, hat eine von Land zu Land unterschiedliche Regelung erfahren: In der Regel befinden sich die größeren Gewässer im Eigentum des Landes, die kleineren gehören den Gemeinden oder den Eigentümern der Ufergrundstücke (also sowohl natürlichen Personen als auch juristischen Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts) – freilich bleibt durchweg überkommenes Eigentum von Privatpersonen unberührt : So waren bis vor kurzem die Rechtsnachfolger des letzten Fürsten zu Schaumburg-Lippe Privateigentümer des Steinhuder Meeres, einer der größten norddeutschen Seen."

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR wurden umfangreiche Flussbegradigungen oder Neuverlegungen durchgeführt. Eigentum war damals kein zu klärendes Problem.
Lege mal Flurstückskarten (Katasterkarten) und Luftbilder übereinander. Du wirst dich wundern. Mit Flurneuordnungsverfahren versucht man so etwas neu zu regeln.
Aber auch in jüngster Zeit werden riesige Seen teilweise verkauft. Durch den Haselbacher See (Bergbaufolgelandschaft) geht zum Beispiel eine Landes- und Eigentumsgrenze. Da die Fische dem Grundstückseigentümer gehören, wechselt der Fisch beim Schwimmen manchmal seinen Besitzer.

Grüße
Ulf

genauso bin ich vom Wasserwirtschaftsamt belehrt worden.
Lassen wir das mal unbewertet stehen, aber die „Zw. Mulde“ des
Fragestellers ist sicher nicht Privatbesitz und kann es auch
nicht sein.

Hallo Reinhard,
verwechselst du eventuell Unterhaltungslast und Eigentum?

ich kenne Leute mit einem Grundstück am Bach, die müssen die
Ufer instandhalten, haben aber kein Eigentum am Bach und
dürfen auch kein Wasser entnehmen, bei meinem Onkel am
Starnberger See ist das genauso - aber du wolltest mir ja
gerade das Gegenteil einreden, also verwechsle ich das sicher
nicht.
Doch zurück zum Fragesteller: wie sollte er oder sonst jemand
an der Mulde, die ja nach Beschreibung ein natürlicher Fluss
ist, Eigentum erwerben können? Bitte in
allgemeinverständlicher Ausdrucksweise.

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Hallo Reinhard,
die Landeswassergesetze geben zwei grundsätzlich verschiedene
Möglichkeiten…

Hallo Ulf,

danke für die ausführliche Darstellung. Ich hatte von Google einen deutschsprachigen Gesetzestext, nach dem alle natürlichen Gewässer in öffentlichem Besitz sind und Privateigentum nur an künstlichen Gewässern (z.B. Kanälen) möglich, kann ihn aber nicht wiederfinden, auch weil ich an zu vielen verschiedenen Rechnern arbeite. Schade, hätte mich interessiert, ob wirklich ein Widerspruch besteht. Nach den Landeswassergesetzen ist deine Darstellung jedenfalls richtig.

Gruss Reinhard

Schrebergarten-Handpumpen

was oft
vergessen wird - Schrebergarten-Handpumpen sind ohne
wasserrechtliche Genehmigung illegal.

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Der Fluss, Zwickauer Mulde, ist ca. 15 m breit, und
normalerweise ca. 80 cm. tief. Strömungsgeschwindigkeit so ca.
2 m / Sek.
Also welcher Anlagentyp dafür in Frage kommt.

Hallo Steffen,

Der einzige Anlagentyp der bei Dir in Frage kommen würde ist eine kleines Kaplan Laufwasserkraftwerk. Alle anderen Typen kommen nicht in Frage da das Gefälle zu gering ist. Die Strömungsgeschwindigkeit des Flusses ist nicht relevant.
Solche Anlagen sind allerdings nicht ganz billig.
Wenn du das professionell machen willst dann schau dir mal den link an.

http://www.vatech-hydro.at/view.php3?r_id=458&LNG=de

VA Tech Hydro ist einer der vier größten Hersteller von Wasserkraftwerken.
Du erhältst dort Infos und Beratung über dein Vorhaben. Auch der Umgang mit den Behörden wird erleichtert und beschleunigt.

grüße bassi