Baumschutz in Bebauungsplänen

Von: , Frage gestellt am Mi, 8. Dez 1999

Liebe Leute,
ich habe folgende Frage:
Welchen Rechtsstatus hat die Festsetzung von
Bäumen oder anderen Naturdenkmälern in Bebauungsplänen? Und welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Baubehörde, um den Schutz der festgesetzten Landschaftsbestandteile auch durchzusetzen und Verstöße zu sanktionieren?
Vielen Dank für mögliche Antworten
im voraus
Volker Schütte

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Baumschutz in Bebauungsplänen

    Solche Dinge sind meines Wissens auf kommunaler oder höchstens Landesebene geregelt. Daher gibt es wahrscheinlich ziemliche Unterschiede zwischen den Ländern.
    Frag am besten mal bei kommunalen Behörden nach. Ev. ist der BUND oder ein anderer Naturschutzverband ein guter Ansprechpartner.

    Gandalf

  2. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Baumschutz in Bebauungsplänen

    wer einen geschützten Baum absägt, darf tief in die Tasche greifen. In einigen Gemeinden gibt es zusätzlich, für die normalen Bäume, eine Bauschutz-VO. Da steht drin, was passiert, wenn man einen Baum absägt (zB bei 80 cm Stammumfang). Je nach Einstellung der Gemeinde, kommen Verstöße teuer. Wenn Du einen Alleebaum umsäbelst, zB mit dem Auto, dann dürfen ggf. die Erben auch zahlen (hier die Versicherung). Der gleichwertige Baum (Alter, Größe usw.) muß her; wenn nicht, dann Ausgleich in Geld (ehem. 100jährige Buche, jetzt 20-jährige zzgl. Geld - geht locker in die Tausende).
    Ich kenne auch Fälle, da hat man per Gericht sogar eine sägefreudige Gemeinde via einstweiliger Verfügung gestoppt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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