Antwort von
nach 4 Tagen
hilfreich
Re: Amtliche Betreuung
Hallo Sabine,
am besten, du stellst dich als ehrenamtliche Betreuerin zur Verfügung. Dann kannst du deinem Vater das Geld einteilen und aufpassen, dass er nicht mehr ausgibt, als er hat. Als ehrenamtliche Betreuerin steht dir jährlich eine Aufwandsentschädigung von 600,- DM zu, die entweder dein Vater bezahlen muss, je nachdem, wieviel Vermögen er hat, oder die Gerichtskasse, wenn dein Vater unter einer gewissen Vermögensgrenze liegt. Wenn ein Berufsbetreuer bestellt wird, also ein Rechtsanwalt, ein Mitarbeiter eines Betreuungsvereins (Wohlfahrtsverbandes) oder ein freiberuflicher Betreuer, dann kostet es mehr. Das wird jedoch auch ggfls. von der Gerichtskasse bezahlt, je nachdem, wie hoch das Einkommen und Vermögen deines Vaters ist. Die Grenzen kenne ich leider nicht. Ich kann dir mal eine Homepage nennen von jemandem, der sich mit Betreuungen sehr gut auskennt:
http://home.t-online.de/home/Horst-Deinert/
Wenn du willst, kannst du mich auch anmailen und mir die Situation etwas konkreter schildern. Ich kenne mich ein bisschen aus, da ich auch ehrenamtliche Betreuungen übernommen habe.
Gruß,
Delia