DIN VDE-Normen - Private techn. Regelungen ??

Von: , Frage gestellt am Mo, 7. Feb 2000

Bitte erst den Text lesen, dann erst die Fragen beantworten/Anregungen geben. (vor allem unsere langjährigen VDE - Experten)



"Mangel trotz Einhaltung der DIN VDE-Normen"

"Der Installateur ist verpflichtet, ein mangelfreies Werk herzustellen. Dazu gehört, daß er die anerkannten Regeln der Technik und gegebenenfalls zugesicherte Eigenschaften einhält. Insbesondere bei Änderung der gültigen DIN-Normen zwischen Vertragsschluß und Abnahme kann streitig werden, welche Normen gelten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wendet in einem Urteil (Az VIIZR 184/97 vom 14.05.1998) folgendes Verfahren zur Feststellung eines Mangels an:

Als erstes ist – unabhängig vom jeweiligen Stand der anerkannten Regeln der Technik – zu überprüfen, ob die von dem Unternehmer vertraglich zugesicherten Eigenschaften ( z.B. vertraglich geforderte Qualitätsmerkmale ) vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die Leistung mangelhaft, auch wenn sie den Regeln der Technik entspricht.

Wurden keine besonderen Zusicherungen gegeben, hat der Unternehmer die Regeln der Technik einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Abnahme gelten.

Anerkannte Regeln der Technik sind solche, die von der Theorie als richtig anerkannt werden und sich in der Praxis bewährt haben. DIN-Normen sind nach Ausführungen des BGH demgegenüber nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, die, die anerkannten Regeln der Technik zwar wiedergeben, aber auch hinter diesen zurückbleiben oder schlechthin falsch (siehe STP-Kabel und die Aussagen in der VDE 100) sein können.

Sie sind also keine zwingenden rechtlichen Vorschriften und auch nicht unbedingt mit den anerkannten Regeln der Technik identisch. Da DIN-Normen als festgeschriebenes Regelwerk oft über Jahre unverändert bleiben, muß der Installateur/Planer die technische Entwicklung verfolgen, um überprüfen zu können, ob die einschlägigen DIN-Normen und die im Zeitpunkt der Abnahme gültigen Regeln der Technik noch identisch sind. Das gilt grundsätzlich auch für die in der Elektrotechnik maßgeblichen DIN VDE-Normen. Dem Installateur ist daher zu raten, auch während der Ausführung die Entwicklung der Regeln der Technik zu beobachten. "

Frage:
Stimmt das, daß VDE-Normen "nur" private technische Regelungen sind ??

Heißt das auch, daß man sich nicht immer darauf beziehen kann ?

Wenn ein Kunde verlangt, eine Technik zu bauen, die diesen nicht entspricht, ich bei Ihm Bedenken angemeldet habe, und er darauf besteht, muß ich es trotzdem bauen ?

Danke im voraus für eure Antworten.
Hans-Jürgen Marienburger

Text nachzulesen unter:
http://www.steinkuehler.de/systimax_Elchtest_der_Ver...

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: DIN VDE-Normen - Private techn. Regelungen ??

    In der Regel wird ja auch die VOB vereinbart. Schaue mal im Teil B nach, §4 Bedenkenanmeldung etc.

    Ebenfalls in der VOB werden die DIN Normen und somit auch die VDE (57...) als Regeln der Technik postuliert. (Beweisumkehr bei Verlassen der Norm)

    MfG

  2. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: DIN VDE-Normen - Private techn. Regelungen ??

    Bitte erst den Text lesen, dann erst die
    Fragen beantworten/Anregungen geben. (vor
    allem unsere langjährigen VDE - Experten)



    "Mangel trotz Einhaltung der DIN
    VDE-Normen"

    "Der Installateur ist verpflichtet, ein
    mangelfreies Werk herzustellen. Dazu
    gehört, daß er die anerkannten Regeln der
    Technik und gegebenenfalls zugesicherte
    Eigenschaften einhält. Insbesondere bei
    Änderung der gültigen DIN-Normen zwischen
    Vertragsschluß und Abnahme kann streitig
    werden, welche Normen gelten.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) wendet in
    einem Urteil (Az VIIZR 184/97 vom
    14.05.1998) folgendes Verfahren zur
    Feststellung eines Mangels an:

    Als erstes ist – unabhängig vom
    jeweiligen Stand der anerkannten Regeln
    der Technik – zu überprüfen, ob die von
    dem Unternehmer vertraglich zugesicherten
    Eigenschaften ( z.B. vertraglich
    geforderte Qualitätsmerkmale ) vorhanden
    sind. Ist dies nicht der Fall, so ist die
    Leistung mangelhaft, auch wenn sie den
    Regeln der Technik entspricht.

    Wurden keine besonderen Zusicherungen
    gegeben, hat der Unternehmer die Regeln
    der Technik einzuhalten, die zum
    Zeitpunkt der Abnahme gelten.

    Anerkannte Regeln der Technik sind
    solche, die von der Theorie als richtig
    anerkannt werden und sich in der Praxis
    bewährt haben. DIN-Normen sind nach
    Ausführungen des BGH demgegenüber nur
    private technische Regelungen mit
    Empfehlungscharakter, die, die
    anerkannten Regeln der Technik zwar
    wiedergeben, aber auch hinter diesen
    zurückbleiben oder schlechthin falsch
    (siehe STP-Kabel und die Aussagen in der
    VDE 100) sein können.

    Sie sind also keine zwingenden
    rechtlichen Vorschriften und auch nicht
    unbedingt mit den anerkannten Regeln der
    Technik identisch. Da DIN-Normen als
    festgeschriebenes Regelwerk oft über
    Jahre unverändert bleiben, muß der
    Installateur/Planer die technische
    Entwicklung verfolgen, um überprüfen zu
    können, ob die einschlägigen DIN-Normen
    und die im Zeitpunkt der Abnahme gültigen
    Regeln der Technik noch identisch sind.
    Das gilt grundsätzlich auch für die in
    der Elektrotechnik maßgeblichen DIN
    VDE-Normen. Dem Installateur ist daher zu
    raten, auch während der Ausführung die
    Entwicklung der Regeln der Technik zu
    beobachten. "

    Frage:
    Stimmt das, daß VDE-Normen "nur" private
    technische Regelungen sind ??
    Ja und seit einigen jahren nein - und zwar wenn es eine EN - Norm geworden ist. Eine EN Norm steht noch über unser Grundgesetz.
    Heißt das auch, daß man sich nicht immer
    darauf beziehen kann ?
    Nein!
    Durch die 2te Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz wurde der VDE Vorschrift im Jahr 1936 quasi Gesetzeskraft einverleibt. Man spricht von "anerkannten Rergeln der Technik" und das VDE Vorschriftenwerk ist so eine anerkannte Regel. In Fragmenten ist diese Verordnung auch heute noch Wirksam. Man hat jedoch einige Teile gestrichen, wie die Brandschau, weil es einem Bundestagsabgeordneten nicht gefiel das Leute aus der Gemeinde sein Haus betreten, hat der dafür gesorgt, íst zum Wirtschaftsminister gegangen - und die Brandschau wa weg (bis auf Bayern).

    Du müsstes um die selbe Aussage wie eine VDE Vorschrift zu erlangen, selbst einen Verein gründen (siehe TüV oder Loyds oder Siemens mit SN=Siemens Norm); DANN KANNST Du Dir Deine Vorschriften selbst machen.
    Heute wird die UvG4 als Europanorm den VDE Rechtskraft geben.
    Wenn ein Kunde verlangt, eine Technik zu
    bauen, die diesen nicht entspricht, ich
    bei Ihm Bedenken angemeldet habe, und er
    darauf besteht, muß ich es trotzdem bauen
    ?
    Ja, lass es Dir schriftlich geben.
    Danke im voraus für eure Antworten.
    Hans-Jürgen Marienburger

    Text nachzulesen unter:
    http://www.steinkuehler.de/systimax_Elchtest_der_Ver...
    Gruß
    Friedrich

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