Ich schreibe es nun einmal fachlich richtig.
Ich habe mir jezt die Arbeit gemacht und habe es heruasgesucht.
Falls wer darin eine Fehler entdecken sollte bitt emelden, lerne gerne dazu, meine aber es ist nun 100% korrekt so.
Maßgebend für den odnungesgemäßen Zustand einer anlage sind die BEstummungen, die zum Errichtungszeitpunkt der Anlage galten. Haben sich die Anforderungen zwischenzeitlich geändert, so ist in der Regel kein Anpassen der bestehenden anlage an die neuen Normen erdorferlich.
Es sei den die Anpassung ist in einer neuen Norm ausdrücklich gefordert.
Anpassungsaufforderungen sin den Rechtsvorschriften und -bestimmungen sehr selten zu finden. In der Din VDE 0100 gibt es drei Anpassungsforderungen und zwar für CE-Steckvorrichtungen ($ 33a), für Schwimmbäder (DIN VDE 0100 Teil 702) und für Saunen (DIN VDE 0700 Teil 53). Darüber hinaus sind Anpassungen notwendig, wenn sich die Umgebungsbedingungen ändern. Soll z.B. ein altes Wohnhaus als landwirtschafltiche Lagerstätte genuzt werden, so ist die elektrische anlage auf die für heute geltenden Bestimmungen für landwirtschaftliche Betriebsstätten abzuändern.
Zum erhalten eines ordnungsgemässen Zustandes gehört auch das Reinigen der elektrischen Geräte. Können bein Reinigen aktive Teile berührt werden, mu? der spannungsfreie Zustand hergestellt werden.
Der Nachweis, ob sich die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im ordnungesgemässen Zustand befinden, ist durch wiederkehrende Prüfung (DIN VDE 0105 Teil 1 und UVV VGB 4, DIN VDE 0100 Teil 610) zu erbringen.
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