Arbeiten an Starkstrom

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Fr, 6. Okt 2006
Hallo,

wie kann man sich für Arbeiten an Starkstrom (230V) konzessionieren?

Gruß Susi

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    rechtliche genehmigung?
    wie kann man sich für Arbeiten an Starkstrom (230V)
    konzessionieren?
    mit einem facharbeiterbrief zum elektriker...

    worauf willst du hinaus?

    mfg:-)
    rene
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    • Antwort von (abgemeldet) nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re: rechtliche genehmigung?
      Hallo,
      wie kann eine firma, die keinen facharbeiterbrief zum elektriker hat, arbeiten an starkstrom durchführen?

      gruß susi
      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: rechtliche genehmigung?

        Hallo Susanne! wie kann eine firma, die keinen facharbeiterbrief zum
        elektriker hat, arbeiten an starkstrom durchführen?
        Geräte für den Anschluß an 230 V in Serie produzieren und in Verkehr bringen darf jedermann, solange die Produkte den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Für die Führung eines Betriebs, der Reparaturen an solchen Geräten vornimmt, braucht man einen Meisterbrief des Elektrohandwerks. Für Arbeiten an der Elektroinstallation benötigt man zusätzlich eine Zulassung durch den örtlichen Energieversorger.

        Gruß
        Wolfgang
      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Der Eine und der Andere
        Hi, wie kann eine firma, die keinen facharbeiterbrief zum
        elektriker hat, arbeiten an starkstrom durchführen?
        gar nicht, außer Durch die Beauftragung einr Firma des Elektrofachhandfwerks oder eines ausländischen Elektrikers der EU. Die dürfen eigenartigerweise alles auch ohne Meisterbrief.

        nicki
        • Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
          Re^3: Der Eine und der Andere
          Nimmt die leider aber niemand die Anlagen oder Geräte ab.
          Ohne VDE 100 700 701 und 113 siehts es ja mal sehr mau aus.
          Machen darf er es, Fehler währen jedoch eine grobe Fahrlässigkeit und somit eine Straftat. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^4: Fehler
            Hi, Nimmt die leider aber niemand die Anlagen oder Geräte ab.
            Ohne VDE 100 700 701 und 113 siehts es ja mal sehr mau aus.
            Machen darf er es, Fehler währen jedoch eine grobe
            Fahrlässigkeit und somit eine Straftat.
            Die Vorschriften wird der EU Elektriker wohl auch kennen.
            Fehler machen können der EU-Elektriker sowie auch der Meister.

            nicki
            • Antwort von (abgemeldet) nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^5: Fehler
              Wenn der EMister einen Fehler macht ist er versichert.
              Ausser er macht ihn vorsätzlich.
              Bei Schutzmassnahmen macht ein Eister nie einen Fehler da er ja das Messprotokoll erstelle muss und hier zu schummeln währe Mutwillig.

              Beim EU elektriker ist es dann eine grobe Fahrlässigkeit, somit eine Straftat. Das ist auch der Grund warum es hier so wenige EU Elektriker gibt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Mester
              Hi,

              ich kenne da so einen Meister der farbenblind ist.
              Ich kenne auch einige Haushalte wo dieser Meister die Phase (L) mit dem Nullleiter (N) verwechselt hat.
              Hier brannten dann die Birnen nicht lange, aber dafür sehr hell.
              Auch die Elektrogeräte, Telekommunikationsanlagen und Steuerungen machten die Krätsche.
              Das nur so zu den Fehlern die jeder irgendwann einmal macht.

              Überigens kenne ich da schon einige dieser EUE


              nicki
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeiten an Starkstrom
    Falls ihr immer gleiches einbaut (Also Lampen in einen Schrank) könnt ihr diesen Produktionsprocess einmal abnehmen lassen und stcihpunkthaltig überprüfen lassen.
    Jedoch dürft ihr ohne Meister keine Repareturen oder Änderungen vornhemen.

    Ansich zum Bauen langt euch ein geprüfter Elektriker der an Niederspannung arbeiten darf. Jedoch haftet ihr dann dafür.
    Bei Fehlern oder Gefährdung einer PErson währe es eine gribe Fahrlässigkeit, somit eine Straftat.

    Habt ihr einen Meister und war es trotz VDE einfach ein Fehler in der Produktion ist es auch ein Produktionsfehler gewesen und eure Versicherung oder Berufsgenossenschaft zahlt.
    Habt ihr keinen macht ihr euch mit einen Fehler strafbar und müsst ausser Strafe evtl. Scherzensgeld usw. zahlen.

    Es hat schon seinen Sinn das nicht jeder an Energieträgern und Aktoren rumbasteln darf. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]


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