Rundfunk & Saatsvertrag
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 1999
Hallo,
laut Staatsvertrag (wo finde ich den ganzen Wortlaut?) solle die Rundfunkanstalten auch Schulfernsehen senden. Schulfernsehen ist aber nicht Sendebestandteil der Rundfunkanstalten. Das ist Vertragsbruch. Müssen wir, die wir an die GEZ Rundfunkgebühren zahlen, diese auch zahlen, wenn die Gegenseite den Vertrag nicht erfüllt?
Dern Artikel lege ich wegen der effektiven GEZ-Diskusion in diesem Brett ab.
Friedrich
