Rundfunk & Saatsvertrag

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 1999

Hallo,

laut Staatsvertrag (wo finde ich den ganzen Wortlaut?) solle die Rundfunkanstalten auch Schulfernsehen senden. Schulfernsehen ist aber nicht Sendebestandteil der Rundfunkanstalten. Das ist Vertragsbruch. Müssen wir, die wir an die GEZ Rundfunkgebühren zahlen, diese auch zahlen, wenn die Gegenseite den Vertrag nicht erfüllt?
Dern Artikel lege ich wegen der effektiven GEZ-Diskusion in diesem Brett ab.
Friedrich

3 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: Rundfunkgebühren für PCs?

      Moinmoin,
      nun...ja, daß was denen so einfällt ist ja auch nicht das gelbe vom Ei. So z.B. die Überlegung -- "Rundfunkgebühren für PCs?
      GEZ will Internet-Anwender zur Ader lassen
      IT-Industrie schlägt punktgenaue Abrechnung vor"
      http://www.fvit-eurobit.de/PAGES/FVIT/PRESSE/Pressei...


      Gruß
      Friedrich [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Re^2: Rundfunk & Saatsvertrag & NDR

      Hallo Jame~,

      gemeint ist hier der hohe Norden und zwar was unter NDR bekannt ist. Danke für die URL´s.
      Gruß
      Friedrich das ist aber ganz schön off toppic mein
      lieber :-D

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!