EG-Maschinenrichtlinie

Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Feb 2006

Hallo liebes Forum,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Einhaltung der Maschinenrichtlinie: Inwieweit ist diese Richtlinie für in DE verkaufte Teilmaschinen bindend (Herstellererklärung), wenn nicht ausdrücklich darauf verwiesen wird?
Vielen Dank!
Jacky

2 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: EG-Maschinenrichtlinie

      Hallo,

      ja ich habe schon gegooglet und bezüglich Maschinen ist das auch alles klar. Mich interessiert eher der Bestandteil einer Maschine wie z.B. ein Hydraulikaggregat. Ist es hierfür in Deutschland/Europa zwingend notwendig die MRL anzuwenden. Ich habe in unserem Maschinenleitfaden nur gefunden, dass man es im Zweifel vorschreiben soll. Und mir geht es nu nun um eben diesen Zweifel.
      Dankeschön!
      MfG
      Daniela [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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