'unbezahlter Mehrwert'?

Hallo Wer-Weiss-was-Gemeinde,

Vor ca. 2-3 Jahren (grob geschätzt, vielleicht lieg ich aber auch daneben) glaube ich, in diesem Forum einen Thread gelesen zu haben, in dem es um folgenden Sachverhalt ging:

Durch Anhängen einer Zahlenfolge an eine Telefonnummer kann man Informationen an den Angerufenen übermitteln, ohne dass Telefongebühren anfallen.

Indem ich also (Vorwahl)-(Rufnummer)-(Zahlenfolge) wähle, wäre es theoretisch z.B. möglich, dass ich bei einem Versand irgendwelche Waren bestelle, die ich durch diese angehängte Zahlenfolge beschreibe. Dabei fallen keine Telefongebühren an. Die nötige Hardware vorausgesetzt, kann der Angerufene den angehängten String auch abtrennen, ohne dass vorher eine Verbindung zu stande gekommen ist.

In dem Thread ging es glaube ich darum, ob dieses Verfahren leagl ist. Ich meine, damals wurde auch noch auf eine Webseite zum Thema verwiesen, auf der beschrieben wurde, dass ein (Festnetz?-)Telefonanbieter (also vermutlich die Telekom) nicht ganz glücklich über solche Geschäftspraktiken war und sich wohl auch gegen ein solches Procedere gewehrt hat, da es ihrer Auffassung nach „unbezahlter Mehrwert(?)“ sei. Da bin ich mir aber nicht mehr ganz sicher. Möglicherweise wurde in dem von mir beschriebenen Artikel auch lediglich die Möglichkeit dieses Vorgehens beschrieben und der Telefonanbieter hatte sich bis dato noch gar nicht dazu geäußert.

Ich bin nun auf der Suche nach diesem oder ähnlichen WWW-Artikeln bzw. Webseiten zum Thema. V.a. interessieren mich rechtliche Betrachtungen, also ob dieses Vorgehen zulässig ist (besonders in Deutschland, vielleicht auch wie die Rechtslage in anderen Ländern ist.) und falls ja, ob das irgendwo so praktiziert wird. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand von Euch mit seinem Elefantengedächtnis oder seiner gut gepflegten Bookmark-Sammlung aushelfen könnte. Vielleicht kann mir auch jemand eine paar Stichworte oder Fachbegriffe nennen, nach denen ich suchen könnte. Zu „unbezahltem Mehrwert“ gab es zwar viele Treffer, aber ich habe darunter leider nichts brauchbares gefunden. Und bei „Telekom“ in Verbindung mit „Rechtsstreitigkeit“ (zumal ich mir ja gar nicht sicher bin, ob es zu einer solchen überhaupt kam.) dürften die Suchmaschinen vermutlich auch vor Treffern explodieren ;o)

Also, Wer-Weiss-Was?

Herzlichen Dank für Eure Bemühungen bereits im Voraus!

Schöne Grüße
Kerstin

Hallo Kerstin,

ich glaube Du schmeist da (vermutlich unbewußt) zwei technische Dinge durcheinander. Einerseits gibt es Verfahren, bei denen über den D-Kanal einer ISDN-Leitung Informationen übermittelt werden können, ohne dass eine gebührenpflichtige Verbindung zustande kommt. Dies war vor einem Jahr oder so mal wieder eine „große Neuigkeit“ als jemand ein Programm vorstellte, dass so eingegangene E-Mails ankündigen oder eine Art SMS zur Verfügung stellen sollte. Neu war hieran allerdings nichts, denn dass man über den D-Kanal natürlich alle möglichen Daten übertragen kann (ganz offiziel lz.B. die Rufnummernübermittlung, den Rückrufwunsch bei besetzt, etc., alles ohne kostenpflichtige Verbindung über einen B-Kanal) ist seit Urzeiten von ISDN bekannt aber auch schon genau so lange untersagt. Es ist eine zulässige Nutzung im Rahmen des Vertrages und der allgemeinen Nutzungsbedingungen, die klar sagen, was über den D-Kanal gebührenfrei rüberdarf.

Die andere Geschichte ist DDI (direct dial in), was ebenfalls von ISDN unterstützt wird. Es handelt sich hierbei um die Nachwahl von Ziffern auf eine ISDN-Rufnummer, wobei diese Ziffern dann nach Verbindungsaufbau des B-Kanals (kostenpflichtig) zur Weitervermittlung oder Steuerung von Geräten benutzt werden. Tobit Faxware nutzt dieses Verfahren z.B. um virtuelle Faxdurchwahlnummern für einzelne Benutzer an einer Amtsleitung bereitzustellen. D.h. man hat nur die Amtsnummer 123, hängt jetzt einen Faxwareserver daran und kann auf diesem dann frei soviele eigene Durchwahlen definieren, wie man will. Wer die Durchwahlen kennt, kann durch die Verwendung dafür sorgen, dass ein Fax nicht im allgemeinen Faxeingang sondern direkt im Eingang eines speziellen Mitarbeiters landet.
Sicher könnte man DDI auch in der Form nutzen, dass man die Auswertung schon vor Verbindungsaufbau des B-Kanals vornehmen würde, aber dies wäre, wie schon geschrieben, nicht zulässig.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Wer-Weiss-was-Gemeinde,

Vor ca. 2-3 Jahren (grob geschätzt, vielleicht lieg ich aber
auch daneben) glaube ich, in diesem Forum einen Thread gelesen
zu haben, in dem es um folgenden Sachverhalt ging:

Ich erinner mich auch dran. Muss ungefaehr zwei Jahre her sein =:wink:

Wie das technisch realisierbar war hab ich jetzt nicht mehr ganz im Kopf, allerdings wo steht, dass es verboten ist: http://www.regtp.de irgendwo unter Gesetze/Verordnungen. Bin grad schon am Suchen, kann aber noch nen bisschen dauern =:wink:

Laut meines Gedaechtnisses stand da aber ausdruecklich auch dein Fall als verboten drin. Da stand sogar als Beispeil, wenn man jemanden anruft, wenn er z.B. runterkommen soll. („Ich klingel einmal durch, dann kommste runter, ok?“) und es wurde als „Erschleichen einer Leistung“ betitelt.

Ciao! Bjoern

Laut meines Gedaechtnisses stand da aber ausdruecklich auch
dein Fall als verboten drin. Da stand sogar als Beispeil, wenn
man jemanden anruft, wenn er z.B. runterkommen soll. („Ich
klingel einmal durch, dann kommste runter, ok?“) und es wurde
als „Erschleichen einer Leistung“ betitelt.

Tatsächlich? Mensch, kenne ich viele Kriminelle, mich selbst eingeschlossen…
Mich würde aber schon mal interessieren, wie in so einem Fall der konkrete Schaden festgelegt würde, also: was kostet es die Telekom, ein Telefon 1 mal klingeln zu lassen? Da hätte man sicher einige solche Straftaten gut, bevor mal ein Cent zusammenkommt… :wink:

Pop

Mich würde aber schon mal interessieren, wie in so einem Fall
der konkrete Schaden festgelegt würde, also: was kostet es die
Telekom, ein Telefon 1 mal klingeln zu lassen? Da hätte man
sicher einige solche Straftaten gut, bevor mal ein Cent
zusammenkommt… :wink:

Das stammt wahrscheinlich noch aus einer Zeit, wo nette junge Damen kleine Bananenstecker umstoepseln mussten fuer ein Gespraech =:wink: Und wo mit 10 Gespraechen eine Laitung komplett ausgelastet war! D.h. wenn jetzt neun Leute telefonieren ín einem Dorf, und ein Zehnter macht o.g., dann konnte im Notfall nicht mehr telefoniert werden: „Hilfe, mein Haus brennt! - Tuut, Tuut… Tut uns leid, zur Zeit sind all unsere Leitungen besetzt, versuchen Sie es spaeter noch einmal…“ *g*

Aber da gibt es viele solcher Sachen: waehrend meiner Ausbildung, wurde nachherbei der Pruefung u.a. das Telekommunikationsgesetz abverlangt. Und in einem Unterpunkt/Verweis kommt auch was ueber die Nistgewohnheiten heimischer Vogelarten!!! Haette theoretisch auch drankommen koennen!!!

Pop

Ciao! Bjoern

kann das Gesetz leider nicht finden
Hallo Bjoern!

Vielen Dank für Deine Antwort! An das Anklingel-Beispiel kann ich mich auch noch erinnern.

Danke auch für den Link zur Regulierungsbehörde. Ich habe auch schon ein paar Gesetze durchgeblättert. Leider habe ich die entsprechende Passage, in der drinsteht, dass so etwas verboten ist, bisher nicht gefunden.

Falls Du diesen Paragraphen noch heraus bekommen solltest, so wäre ich Dir extrem dankbar, wenn Du mir den Link dazu mitteilen würdest.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Kerstin

Hallo Wiz,

Vielen Dank für Deine Erklärungen. Ich glaube, mit Datenübertragung über den D-Kanal hatte der Artikel, den ich suche, nichts zu tun. Es ging dann wohl um dieses direct dialing in-Verfahren.

Weißt Du, in welchem Gesetz man nachlesen kann, dass die Auswertung der DDI-Daten vor Verbindungsaufbau nicht zulässig ist?
Ich durchwühle bereits seit geraumer Zeit einige Verordnungen auf den Seiten der Regulierungsbehörde, aber bisher bin ich leider nicht fündig geworden. Oder bin ich da komplett auf dem falschen Dampfer und das Ganze fällt gar nicht in den Kompetenzbereich der Regulierungsbehörde?

Dein Stichwort DDI war aber auf jeden Fall schonmal sehr hilfreich. Ich habe nach ein bisschen googeln herausgefunden, dass es auch als DID (Direct Inward Dialing) oder DNIS (direct number identification service) bezeichnet wird und mit diesen Begriffen werde ich mich nun nochmals auf die Suche begeben.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
wünscht Kerstin