Gebührenpflichtige Servicenummern

Hallo muß ein Anbieter für gebührenpflichtige Sevicenr.im Internet immer die höhe der Kosten vor der Einwahl bekannt geben? Gibt es dazu ein Gesetz? Wenn ja wo steht so was?

Hallo muß ein Anbieter für gebührenpflichtige Sevicenr.im
Internet immer die höhe der Kosten vor der Einwahl bekannt
geben? Gibt es dazu ein Gesetz? Wenn ja wo steht so was?

Grüß Dich, Gabriele,

eine Übersicht über die Gebühren findest Du hier: http://www.sat-hagedorn.de/rufnummern.htm
Es fehlt auf dieser Aufstellung die seit 1.1.2003 gültige 0900- Servicerufnummer, die in Zukunft die 0190-Nummern ablösen soll. Im Wesentlichen entspricht sie der alten 0190-0 -… ist also (in Grenzen) frei tarifierbar.

Über die juristischen Zusammenhänge kannst Du hier nachlesen http://www.itcv.de/start.htm?servicenr/0190_jur.htm

Grüße
Eckard.