weiss von Euch jemand, ob es möglich ist, ganz von der Telekom ,loszukommen’ … also das irgendwie so einzurichten, dass auch der Telefonanschluss oder die Leitungen oder was-auch-immer von einem anderen Anbieter stammen?
Habe mich gestern mal wieder gewaltig über diese Hampelmänner aufgeregt: ein Einzelverbindungsnachweis ist zwar kostenlos, wenn man ihn aber Rückwirkend haben möchte (nur für eine einzige Verbindung) kostet er 12 Euro … das Telfonat wurde erst letzte Woche geführt und die Rechnung kam am Samstag.
So wie ich das sehe, muss ich also 12 Euro bezahlen, um herauszufinden, was mir überhaupt in Rechnung gestellt wurde … das ist doch … also … am liebsten hätte ich die Dame am Telefon … aber die kann ja nichts dafür …
Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung, dafür Gebühren zu verlangen?
Wenn es jetzt ein halbes Jahr zurückläge und größere Nachforschungen nötig wären - das könnte ich akzeptieren. Aber es handelt sich ja, wie bereits erwähnt, um die aktuelle Rechnung, die gerade mal vor drei Tagen ausgestellt wurde.
weiss von Euch jemand, ob es möglich ist, ganz von der Telekom
,loszukommen’ … also das irgendwie so einzurichten, dass
auch der Telefonanschluss oder die Leitungen oder
was-auch-immer von einem anderen Anbieter stammen?
Telefonanschluss kann man auch bei vielen anderen Anbietern haben. Die Leitungen kommen immer von der Telekom, die haben die immerhin ja verlegt. Aber z.B. Arcor bietet in vielen Staedten schon seinen Dienst an. In Grossstaedten kommen auch immer noch ein paar regionale Anbieter.
… das ist doch … also … am liebsten hätte ich die Dame
am Telefon … aber die kann ja nichts dafür …
Ja, die kriegen auch immer meinen Aerger ab. Irgendwie sollte ich mich mal bei denen entschuldigen =:wink:
Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung, dafür Gebühren zu
verlangen?
Ich weiss jetzt nicht genau was du verlangt hast. Normalerweise sollte ein EVN kostenlos sein. Wie es mit der nachtraeglichen Beantragung aussieht weiss ich auch nicht. Fuer sowas ist die http://www.regtp.de zustaendig. Schau da mal unter Verbraucherservice->Verbraucherinfos nach
wie bereits beschrieben, wurden die Leitungen von der Telekom (DTAG= Deutsche Telekom AG) gelegt. Würdest Du also zu einem Regionalcarrier oder z.B. zu Arcor gehen, würden die die Leitungen letztendlich auch nur bei der DTAG anmieten.
Wenn Du grundsätzlich keinen EVN hattest, und nun einen einrichten möchtest und zwar nicht für alle zukünftigen Telefonate sondern rückwirkend, dann ist das mit einem erheblichen Aufwand verbunden, den sich die DTAG was kosten läßt.
Man hat ja grundsätzlich die Möglichkeit diesen kostenlos zu erhalten.
Wird dann mal was außer der Reihe gewünscht, zahlt man dafür.
Grundsätzlich dürfen diese EVN Daten nur 80 Tage gespeichert werden.
Aber das spielt in Deinem Fall ja keine Rolle.
Ich habe beruflich sehr häufig mit der DTAG zu tun.
Und ich mache meine sehr guten und sehr schlechten Erfahrungen
§ 16
Nachweis der Entgeltforderungen
(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.
Du erhebst also vorsorglich Einwendungen, dann MÜSSEN sie Dir des EVN schicken. Der Trick liegt nun darin, dass im Falle eines Einspruchs nach Ansicht von Gerichten der Schuldner des Auskunftsanspruchs (also die Telekom) die Kosten für den EVN zu tragen hat. (vgl. z.B. BAG NJW 1985, 1182).
Achtung, ich bin KEIN Jusrist, sondern selbst im Clinch mit einem anderen Unternehmen der Branche, weswegen ich mich in der Thematik schlau gemacht habe. Alls alle ohne Gewähr und Pistole.
Gruß und noch einen schönen Pfingstmontag
Ted
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§ 16
Nachweis der Entgeltforderungen
(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen
für die Öffentlichkeit, die auf den für die
Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen
Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen
die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte,
so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der
Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines
Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten
aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen,
deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.
Du erhebst also vorsorglich Einwendungen, dann MÜSSEN sie Dir
des EVN schicken. Der Trick liegt nun darin, dass im Falle
eines Einspruchs nach Ansicht von Gerichten der Schuldner des
Auskunftsanspruchs (also die Telekom) die Kosten für den EVN
zu tragen hat. (vgl. z.B. BAG NJW 1985, 1182).
Achtung, ich bin KEIN Jusrist, sondern selbst im Clinch mit
einem anderen Unternehmen der Branche, weswegen ich mich in
der Thematik schlau gemacht habe. Alls alle ohne Gewähr und
Pistole.
Gruß und noch einen schönen Pfingstmontag
Ted
Hallo Ted,
§16 TKV ist nicht korrekt, diesen kann er erwirken, sofern er den Drei Mützen oder Fremdanbietern einen Abrechnungsfehler nachweisen kann.
Grundsätzlich besteht Anspruch auf EVN nach §14 TKV in der Standardfom
also Datum; Beginnzeit; Quelle; Zielrufnummer; Dauer; Entgeld und dieses kostenlos.
In einem weiteren Artikel zu dieser Frage stand etwas von Aufbewahrungsfrist 80 Tage; weiss nicht genau wer dieses geschrieben hat; ist in soweit auch nicht korrekt, da diese Frist überholt ist.
Mittlerweile Aufbewahrungsfrist sechs Monate (bei abgeschlossenen Rechnungen) bei Widersprüchen und nicht voll geleisteten Zahlungen; bis zu dessen letztendlichen Klärung da Beweissicherung.