Leistungsverweigerung Dt.Telekom

Aufgrund eines mehrmonatigen Klinikaufenthaltes hat die Telekom meinen Anschluss gesperrt. Das geht ja auch soweit in Ordnung , da ich einfach vergessen habe diesem Laden eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Nun durfte ichden ganzen Kram neu anmelden und habe die entsprechenden Kosten abbuchen lassen.
Allerdings weigert sich die Telekom die offene Forderung abzubuchen, was ich nicht so ganz kapiere. Bevor die offene Schuld nicht beglichen ist will die Telekom weiter die Leistung verweigern obwohl alle Kosten der Neuanmeldung bezahlt sind.
Da ich erst in 2 Wochen wieder zu Hause bin, kann ich mich nicht vorher um eine Überweisung kümmern und ich brauche den Anschluß dringend aus beruflichen Gründen (inkl. DSL und Flatrate).
Frage : Ist die Telekom berchtigt weiterhin die Leistung zu verweigern? Ich habe meine Zahlungswilligkeit doch unter Beweis gestellt mit der Neuanmeldung und der Erteilung einer Einzugsermächtigung. Warum können sie die alte Forderung nicht einfach abbuchen?

Hat da jemand ähnliche Erfahrungen ?
Kann ich die Dt.Telekom eventuell Schadensersatzpflichtig machen, wenn mir ein Schaden entsteht?

Vielen Dank im voraus !

In der Regel müsstest du einen Überweisungsbeleg erhalten haben, der dir ermöglicht die Schuld zu begleichen die aus der fristlosen (?) Kündigung hervorging. Da du ja auch einen Neuauftrag erteilen konntest, verstehe ich deine Problemstellung nicht ganz, da man da ja kurz hätte überweisen können und das Thema wäre gegessen gewesen … Mein Tipp ist einfach der, mich um eine Überweisung des offenen Betrages zu kümmern, da das mit der nicht durchführbaren Einzugsermächtigung sicher ein Abrechnungsproblem ist… Schadensersatzforderungen kannst du sicher nicht stellen da du keinen rechtlichen Anspruch auf einen Anschluss und somit keine Grundlage zum einklagen dieser Leistungen hast …
Andere Frage, wieso bekommst du einen Neuanschluss wenn die andere Rechnung nicht bezahlt ist ? Sie verweigert doch die Leistungen … ?! Nur des Verständnisses halber…

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Hallo

Vermutlich hast du kein Telefonbanking. ruf aber trotzdem bei deiner Bank an. Sie werden sicherlich ne Ausnahme machen

Gruß Marco

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Vielen Dank erstmal für Eure Antworten !

In der Regel müsstest du einen Überweisungsbeleg erhalten
haben, der dir ermöglicht die Schuld zu begleichen die aus der
fristlosen (?) Kündigung hervorging.

Das weiß ich eben nicht, ich kann bin noch nicht zu Haus ( knapp 400 km entfernt )werde aber nächste Woche wieder da sein. Ich fürchte nur , das sich das ganze An- und Ummelden fürchterlich in die Länge zieht.
Und das kann ich mir nicht leisten.

Da du ja auch einen

Neuauftrag erteilen konntest, verstehe ich deine
Problemstellung nicht ganz, da man da ja kurz hätte überweisen
können und das Thema wäre gegessen gewesen … Mein Tipp ist
einfach der, mich um eine Überweisung des offenen Betrages zu
kümmern, da das mit der nicht durchführbaren
Einzugsermächtigung sicher ein Abrechnungsproblem ist…
Schadensersatzforderungen kannst du sicher nicht stellen da du
keinen rechtlichen Anspruch auf einen Anschluss und somit
keine Grundlage zum einklagen dieser Leistungen hast …
Andere Frage, wieso bekommst du einen Neuanschluss wenn die
andere Rechnung nicht bezahlt ist ? Sie verweigert doch die
Leistungen … ?! Nur des Verständnisses halber…

Den Neuanschlußauftrag habe ich telefonisch bei der Telekom erteilen können und ihnen auch telefonisch eine Einzugsermächtigung erteilt aber sie bestehen darauf , daß ich die alte Schuld ÜBERWEISE und da ich kein Onlinebanking betreibe ist das halt zur Zeit ein Problem für mich. Sie weigern sich standhaft den offenen Betrag aus dem alten Vertragsverhältnis abzubuchen weil ich " gar nicht mehr Kunde " wäre und daher auch keine Einzugsermächtigung erteilen könnte…

Udo

Vielen Dank erstmal für Eure Antworten !

Bitte :wink:

Das weiß ich eben nicht, ich kann bin noch nicht zu Haus (
knapp 400 km entfernt )werde aber nächste Woche wieder da
sein. Ich fürchte nur , das sich das ganze An- und Ummelden
fürchterlich in die Länge zieht.
Und das kann ich mir nicht leisten.

Ist aber vielleicht etwas blauäugig soviel zu verlangen wenn man selbst nicht zuhause ist… Da hat man nicht alles so im Griff als wenn man den Briefkasten, das Onlinebanking oder ähnliches in der Nähe hat…

Den Neuanschlußauftrag habe ich telefonisch bei der Telekom
erteilen können und ihnen auch telefonisch eine
Einzugsermächtigung erteilt aber sie bestehen darauf , daß ich
die alte Schuld ÜBERWEISE und da ich kein Onlinebanking
betreibe ist das halt zur Zeit ein Problem für mich. Sie
weigern sich standhaft den offenen Betrag aus dem alten
Vertragsverhältnis abzubuchen weil ich " gar nicht mehr Kunde
" wäre und daher auch keine Einzugsermächtigung erteilen
könnte…

Die beiden Anschlüsse werden abrechnungstechnisch vermutlich nicht zusammengelegt sein… so erklär ich mir das.
Und dieses ganze drumherum um eine Abbuchung zu kämpfen muss doch eigentlich mehr Aufwand verursachen als ein Anruf bei der Bank oder bei Verwandten und Freunden die dir die Kohle kurz überweisen können…