Hallo, zusammen,
ich weiß nicht, ob mir hier jemand weiter helfen kann, ich versuch’s einfach. Kann ein Angerufener, wenn der Anrufer die Rufnummerunterdrückung eingeschaltet hat, eigentlich feststellen, von welcher Nummer der Anruf kommt und also auch, wer zu der Nummer gehört, also Name, Adresse etc. Die Nummer selbst ist nicht eingetragen, aber der eventuell Angerufene ist Jemand, der das schon rauskriegen könnte, wenn er denn die Nummer hätte. Es handelt sich um ein Gigaset 200, einen ISDN-Anschluß und eine Fritz!X-Card. Ich plane keine Erpressung oder so, es ist eine rein privat begründete Frage.
Hilfe fände ich toll.
Viele Grüße
Heidi
Doch
Kann ein Angerufener, wenn der Anrufer die
Rufnummerunterdrückung eingeschaltet hat, eigentlich
feststellen, von welcher Nummer der Anruf kommt
Nein.
Hallo,
Doch, kann man, aber nur mit einer Fangschaltung. Ob das Interesse die hohen Kosten dafür rechtfertigenist aber eine andere Sache.
Geht es nur um die Nummer, so kann man, wenn der Telefonanbieter die Möglichkeit „Anruf fangen“ anbietet, das Gespräch noch bis zu 10(?) Sekunden nach dem Auflegen fangen und erhält einige Tage später ein Schreiben vom Anbieter, in dem die Daten aufgeluistet sind.
Gruß
Sticky
Wie jetzt, das sind zwei getrennte Vorgänge, oder?
Und bei dem „Anruf fangen“ reicht die verbliebene Zeit auf alle Fälle aus, um die Nummer festzustellen, egal, wie kurz das Telefonat war? Das ist ja erschreckend, welche Gesellschaften bieten das denn an?
Danke sehr für die Auskunft
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Klappt sowas auch, wenn man ein Handy anruft?
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Hallo, Heidi,
das Dienstemerkmal CLIP (Unterdrückung der Ausgangsrufnummer) hat lediglich die Wirkung, dass die Rufnummer nicht zum Angerufenen übermittelt wird. Also nur beim Angerufenen wird die Abgangsrufnummer nicht angezeigt.
Ansonsten wird sowohl die Abgangs- als auch die Zielrufnummer auf dem gesamten Übertragungsweg signalisiert. Das ist sowohl bei Festnetz- als auch bei Mobiltelefonie so. Anders könnten die beteiligten Telefongesellschaften (und das können u.U. durchaus mehrere sein) ja weder die Gebühren für ihren Anteil an dem Gespräch berechnen noch sie dem gebührenpflichtigen Anrufer zuordnen.
Die Gesprächsdaten werden zu verschiedenen Zwecken gespeichert (Rechnungslegung, Statistik, Amtliche Stellen - z.B. Staatsanwaltschaften und Gerichte). Diese Daten können nun natürlich auch, wenn die beteiligten Endstellen und die möglichst genaue Uhrzeit bekannt ist, nach bestimmten Gesprächen durchsucht werden. Das ist jedoch aufwändig und wird vermieden, wenn nicht besondere Gründe dafür vorliegen.
Du kannst Dich ja an Deinen Telefonanbieter wenden, der Dir sicher genauere Auskunft über die von ihm angebotenen Möglichkeiten der Anrufrückverfolgung geben kann.
Gruß
Eckard
Hallo Heidi,
Wie schon geschrieben wurde, wird die Rufnummer, zwecks Verbindungsaufbau und Abrechnung, bis zur letzten Vermittlungsstelle übermittelt und einfach nur nicht an den Teilnehmer weitergeleitet.
Nun besteht aber noch das Problem, dass z.B. Grossfirmen eine eigene Zentrale unterhalten und somit die Unterdrückung ignorieren können. Der angerufene Mitarbeiter sieht dann immer, wer da gerade anruft.
MfG Peter(TOO)