Hallo,
nachdem im Rechtsbrett keiner offenbar eine Ahnung hat,
versuche ich es hier mal:
kann ich eine Fangschaltung auch ohne vorher Anzeige gegen
unbekannt erstattet zu haben beantragen?
Ja, das „Fangen böswilliger Anrufer“ (MCID heißt das Leistungsmerkmal) geht immer und auch ohne Anzeige.
Die gesetzliche Grundlage dazu findest Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__101.html
Hintergrund: es ruft immer eine best. Handynr. bei mir an,
lässt 1, 2x klingeln, da schaffe ich es natürlich nicht hin.
Du kennst die Nummer? Dann benötigst Du keine Fangschaltung!
Du solltest zunächst mal dort anrufen, und zwar ohne Deine Nummer anzeigen zu lassen.
Wenn das nicht hilft, wird man Dir den Nummerninhaber erst nennen, wenn Du eine Anzeige gemacht hast.
Wie kann ich rausfinden, wer das ist? Kann ich da problemlos
eine Fangschaltung beantragen, oder muss da zwingend
(Datenschutz?) ein Anzeige vorausgehen?
Wie gesagt, Fangschaltung bedeutet nicht, dass Du automatisch den Namen des Anschlussinhabers bekommst.
Und was „blüht“ dem anderen dann dafür?
Je nachdem. Wenn es ein „Stalker“ ist, könnte es ein Straftatbestand sein. Wenn nicht, wird es auf einen Zivilprozess hinaus laufen, vor dem ein Gütetermin (Schlichtung) steht. Darin wird der Belästiger dann wohl sein Bedauern äußern, eine Unterlassungserklärung unterschreiben und Deine Kosten/Auslagen bezahlen. Mehr nicht.
Wahrscheinlich würde Dir das Sicherheitspaket der Telekom helfen, da kannst Du bestimmte Rufnummern eintragen, die Dich dann nicht mehr erreichen.