Telekom-Vertrag kündigen (BITTE UM HILFE!)

Hallo,

ich habe im Sommer bei der Telekom einen Vertrag, der über 24 Monate läuft, abgeschlossen. Nun ziehe ich in eine andere Wohnung, wo es bereits Telefon & Internet gibt um. Wie kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?

Die Telekom hat mir vergangene Wochen einen Brief geschrieben, dass es nicht möglich sei. Es kann aber doch nicht sein, dass ich noch weitere 18 Monate 35,- Euro im Monat für Nichts bezahle!?

Könnte mir bitte jemand weiterhelfen, da ich absolut nicht weiß, was ich machen soll!

Vielen Dank im Vorraus!
Carina

Es kann aber doch nicht sein, dass
ich noch weitere 18 Monate 35,- Euro im Monat für Nichts
bezahle!?

Hallo Carina,
wieso für nichts? Die Telekom ist sicher bereit, ihren Teil der Abmachung auch an dem neuen Wohnort zu erfüllen.
Eventuell hat der dortige Vertrag nicht so eine lange Laufzeit.
Grüße
Ulf

Hallo Carina,

ich habe im Sommer bei der Telekom einen Vertrag, der über 24
Monate läuft, abgeschlossen. Nun ziehe ich in eine andere
Wohnung, wo es bereits Telefon & Internet gibt um. Wie kann
ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?

Wie würdest du es finden, wenn dir die neue Wohnung, zwei Wochen nach dem Einzug, fristlos gekündigt würde ??

Da würdest du sofort den Anwalt einschalten. Nur wenn es zu deinem Vorteil ist, hat das Gesetz keine Gültigkeit ??

MfG Peter(TOO)

Wie sieht es mit dem Nachmieter aus? Hast du mal mit dem gesprochen, ob er vielleicht den laufenden Vertrag übernehmen würde? So müsste er nicht warten bis der Anschluss eingerichtet wird und du müsstest nicht mehr, oder je nach Absprache für den restlichen Zeitraum weniger zahlen. Ansonsten wäre es wohl am besten den Telefonanschluss gleich mit umzuziehen, auch wenn dies eine zusätzliche Gebühr kostet, die meines Wissen aber auch bei einem Neuanschluss anfällt. Käme also aufs gleiche hinaus und ein Umzug mit dem Anschluss sollte möglich sein.

Gruß Lysanda

Moimoin!

In der AGB der Telekom sind solche Regelungen festgelegt, die du mit Abschluss des Vertrages zugestimmt hast. Ob es nun wirklich möglich ist oder nicht, steht dort drin. Einfach mal reinschauen!

Bis denne

P.S.: Die AGB´s sind ja eigentlich auch vor Vertragsabschluss zu prüfen…