Hallo!
Hallo petita!
Ich werde seid einiger Zeit u.a. auch über mein Handy von
Anrufen meines Vaters bedroht.Das Thema ist polizeilich
bekannt, so mit wurde ein Einzelanrufnachweis beim Provider
angefordert, auf dem diese Anrufe nicht mit drauf waren.
Ich habe nun gehört, das es Computerprograme (verbotene) gibt
mit denen dieses möglich ist!Stimmt es?wenn ja, wo stehen Ino
s zu diesen Programmen? Wie heissen sie?
Gibt es garantiert (findigen Programmierern sei’s gedankt - mögen sie in der Hölle schmoren *g*), hab ich aber noch nichts drüber gesehen oder gehört, sorry…
Grundsätzlich ist es aber so, dass auch Gespräche, die mit aktivierter Rufnummernunterdrückung geführt werden, von den entsprechenden Stellen ausgewertet werden können (und dürfen), ein „Scherzanruf“ bei Feuerwehr oder Polizei mit Rufnummernunterdrückung (Grundgedanke:„so kriegen die mich nie“) ist also keine gute Idee, es gibt auch keine Mindestzeiten, die das Gespräch dauern muss oder so - auch hier lügt uns das Fernsehen etwas vor… ;o)
mein Vater befindet sich in England, kann es auch daran
liegen?
Provider dürfte das eigentlich nicht stören, da die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft involviert ist, dürfen bzw. müssen die ja auch mitloggen - ein „Fangen“ des Anrufes (auch nach dem Auflegen!) muss also trotzdem möglich sein! Ob da aber alle Provider auch wirklich mitspielen (gerade der englische stört mich dazwischen), lass ich mal dahingestellt… :o( Wie oft kommt es doch auch heute noch zu merkwürdigen „Funktionsstörungen“…
Benutzt dein Vater in England einen einheimischen Provider oder hat er vielleicht sein deutsches Handy in Benutzung? Dann würde die Möglichkeit bestehen, seinen deutschen Provider (soweit bekannt) über Polizei und Staatsanwaltschaft zu zwingen, dessen Einzelverbindungsnachweis (also über seine abgehenden Gespräche, in denen dann ja deine Nummer/n auftauchen müssen) entsprechend auszuwerten bzw. an die Staatsanwaltschaft auszuhändigen!
Bitte helft mir! es ist echt wichtig!
Warum holst du dir von deinem/deinen Provider/n nicht einfach neue Nummern, die dann natürlich auch NICHT in öffentlichen Verzeichnissen (Telefonbuch, D-Info & Co.) auftauchen dürfen??? Auch der „Inverssuche“ (man hat nur die Nummer und fragt bei der Auskunft nach dem dazugehörigen Namen) muss hier widersprochen werden, ebenso sollte der „Kopierschutz“ (d.h. Anbieter wie D-Info und Co. dürfen dann deine Daten nicht in ihre Verzeichnisse kopieren - ob sie sich allerdings auch alle daran halten???) beim Provider beauftragt werden!!! Mit dem Hinweis auf Belästigung ist das kein Thema und geht auch recht zügig…
Wenn dein Hauptziel aber der offizielle Nachweis der Belästigungen/Bedrohungen durch den Einzelnachweis ist, hast du ein Problem mit der Version über die Einzelverbindungsnachweise (sowohl ankommend wie auch abgehend), hier hilft wirklich nur eine richtige (und natürlich kostenpflichtige) „Fangschaltung“ (richtiger: „Leistungsmerkmal: Identifizieren/Fangen böswilliger Anrufe (MCID)“), dein Provider wird dir sagen, was du alles brauchst, um dieses Leistungsmerkmal nutzen zu dürfen (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft usw.) und was es dich kostet (Belege aufbewahren, kann man sich u.U. auf zivilrechtlichen Wege vom Verursacher zurückholen!)…
Danke, Tweets
Wünsche dir alles Gute und viel Glück!
MfG, Olli