Alice/Hanenet - Abbuchung nach Kündigung

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ich habe August 2008 mein Alice Vertrag gekündigt.
Januar 2009 wird mir Geld vom Konto abgebucht. Ich habe es
zurückgeholt und den einen Brief geschrieben.

Als Antwort bekam ich, dass eine Rechnung aus dem Jahre 2006 noch
offen sei.
Warum haben sie mir das nicht mit der letzten Rechnung berechnet, und
ist das rechtens nach Kündigung noch Geld abzubuchen? Wird die
Einzgsermächtigung nicht automatisch entzogen?

Vielen Dank!

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

Hallo Namensloser!

ich habe mal eine rechtliche Frage.

Du merkst aber selbst, dass das hier NICHT das Rechtsbrett ist, oder???

Ich habe August 2008 mein Alice Vertrag gekündigt.
Januar 2009 wird mir Geld vom Konto abgebucht. Ich habe es
zurückgeholt…

Richtiges Vorgehen bei unrechtmäßigen Abbuchungen…

und den einen Brief geschrieben.

Du bist ja nett - hätte ich nicht gemacht, die wollen doch was von dir (nämlich deine Kohle) und können dir einen Brief, eine erneute Rechnung(skopie) oder eine Mahnung schicken…

Als Antwort bekam ich, dass eine Rechnung aus dem Jahre 2006
noch offen sei.

Und - ist noch eine offen oder nicht??? Das musst du besser wissen als wir…

Warum haben sie mir das nicht mit der letzten Rechnung
berechnet,

Weil die grundsätzlich doof sind oder keine Lust hatten??? Keine Ahnung… Spielt aber auch keine allzu große Rolle…

und ist das rechtens nach Kündigung noch Geld abzubuchen?

Was hat denn das Kündigungsdatum mit dem Ausgleich der (noch) fälligen Rechnungen zu tun??? Ist ja wohl schwierig, vor der Kündigung (von der Hansenet VOR der Kündigung noch gar nichts wissen kann!) Leistungen in Rechnung zu stellen, die erst NACH Eingang der Kündigung, aber VOR Wirksamwerden derselben, in Anspruch genommen werden oder mit anderen Worten: woher soll Hansenet wissen, dass du in der Kündigungszeit (also der Zeit zwischen dem Eingang der Kündigung bei denen und dem tatsächlichen Abschalttermin) nicht mehr über deren Zugang telefonierst/surfst??? Sowas ist grundsätzlich nur NACHHER abrechenbar und wird auch überall so gemacht (Gas, Strom, was-weiß-ich)!!!

Wird die Einzgsermächtigung nicht automatisch entzogen?

Im Prinzip und offiziell schon, aber erst nachdem alle fälligen Beträge abgebucht wurden… Und da nach deren Rechnung noch was aus dem inzwischen erloschenen Vertrag offen war, dürfen sie das auch weiterhin einziehen!!!
Ob die Forderung an sich überhaupt gerechtfertigt war, kann ich dir nicht sagen - du hast ja (angeblich) diese Kosten verursacht…

Vielen Dank!

Keine Ursache!
Gruß, Olli