Hallo!
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen: Ich bin Kunde bei Arcor und möchte umziehen. Ich möchte meinen alten Vertrag „mitnehmen“. Arcor „weigert“ sich aber. Sie bieten mir im Prinzip an den „alten“ Vertrag an der alten Adresse weiterlaufen zu lassen -> ich zahle für nichts, oder ich schließe einen neuen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit am neuen Wohnort ab. Dieses Verhalten sehe ich eigentlich schon fast als Nötigung/Knebelvertrag an, weil Arcor kann definitiv die gleiche Leistung am neuen Wohnort anbieten will dies aber nicht (neuer Vertrag bedeutet neuer Vertrag und nicht weiterführen des alten Vertrags). Weiter wäre es ja so, dass wenn ich eine Wohnung beziehen würde an der Arcor nicht anbieten kann, dass sie mich vollständig aus dem Vertrag entlassen würden.
Ist es denn überhaupt zulässig den Vertrag an den räumlichen Anschluss zu binden, auch wenn dies so in nie deutlich geworden ist? Ich kann mich nicht daran erinnern jemals soetwas in einem Vertrag gelesen zu haben. Auch in den AGB steht (meines Erachtens) nichts dazu.
ist doch immer wieder das Gleiche mit Arcor. Und immer wieder taucht diese Frage hier auf, statt im Rechte-Brett.
Also, wenn du diese ständige Diskussion hier laufend verfolgt hast dann würdest du so vorgehen:
Denen schriftlich (am Besten per Einschreiben) mitteilen, dass du auf Erfüllung des Vertrages seitens Arcor auch nach Umzug bestehst, du aber vorsoglich schon mal auf alle Fälle zu Vertragsende kündigst, weil schlechtes Geschäftsgebaren und du nach Umzug die Zahlungen an Arcor einstellen wirst, falls der Anschluss nicht fristgerecht am neuen Wohnort bereitgestellt wird (evtl. Einzugsermächtigung widerrufen - hier aber aufpassen, die ignorieren das gerne; in diesem Fall sofort auf deren Kosten zurückbuchen).
Dazu brauchst du aber ein dickes Fell und gute Nerven.
Mit etwas Glück und energischem Auftreten könntest du damit sogar was erreichen.
Aber wie gesagt, um zu erfahren, wie das Ganze rein rechtlich aussieht, musst du im Rechtebrett nachfragen.
Gruß, Robi
PS. ich bin schon -zig Mal umgezogen und hatte dererlei Probleme mit der Telecom noch nie. Da war der neue Anschluß ohne Abschluß eines neuen Vertrages jedesmal pünktlich zum zugesagten Termin geschalten!
Hallo!
Danke für die Antwort… stimmt, im Rechtebrett hätte es besser gepasst, bzw. überhaupt hingehört. Aber ich war so perplex von der Ansage von Arcor (=Telefon, Internet usw. daher dieses Brett), dass ich nicht daran gedacht habe.
Ich habe mir den Vertrag angeschaut. Ich verpflichte mich zum Zahlen und Arcor zum Liefern. Von einer Bindung an eine bestimmte Örtlichkeit steht im Vertrag nichts, nur dass Arcor mir das zu liefern hat. Demnach ist die Sachlage doch eigentlich klar…
Das ist eine FAQ und ist nicht bestandteil des Vertrages! Oder liest du dir erst mal alle „Hilfe“-Seiten durch bevor Du einen Vertrag abschließt? Sogar in AGB wurde schon einiges für ungültig erklärt, wenn es so nicht Absehbar war, auch wenn es drin stand (Stichwort: Überraschende Klausel)
Und dass sich die Vertragslaufzeit um 24 Monate verlaengert,
darauf wird auch hingewiesen, muesste auch so in deinem
Vertrag bzw. in den AGB stehen.
Die AGB kennen den Fall „Umzug“ gar nicht, im Vertrag steht nichts davon.