Hallo Forum,
kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Der heutige maximale erlaubte Stromverbrauch für Elektrogeräte im Zustand „Aus“ und „Bereitschaft“ wird in der EG Verordnung 1275/2008 vorgeschrieben.
Aber was ist mit dem maximalen Stromverbrauch im Zustand „An“?
Ich finde kein Dokument mit einer genaue Angabe.
2 Dinge
Der heutige maximale erlaubte Stromverbrauch für Elektrogeräte
Wäre da vielleicht ein anderes Brett besser?
EG Verordnung 1275/2008 vorgeschrieben.
Danke für den hinweis.
Aber was ist mit dem maximalen Stromverbrauch im Zustand „An“?
Es müsste irgendwas jenseits der 17 MW sein, denn so stark ist der Motor auf der Anlage auf der mein Papa mal gearbeitet hat.
Nein, ganz ehrlich. Was soll so eine Angabe? Wenn ich einen Radaudiowecker haben, dann hat der wenn’s hoch kommt ein paar Watt verbrauch wenn er mich aus dem Bett wirft.
Wenn ich aber ein Garagentorscharnier anschweissen muss, dann brauche ich doch ein wenig mehr Leistung aus dem Schweissgerät, odrr.
Den maximalen Verbrauch von Geräten zu pauschalisieren ist Unsinn. Man könnte höchstens einen mindesten Wirkungsgrad festlegen. Aber bei einer Herdplatte ist das auch schon wieder unsinnig.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
falls es Dir entgangen ist, befinden wir uns in einem Forum für Telekommunikationsgeräte.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass die Anlage von Deinem Daddy mit 17MW nicht zu dieser Produktgruppe gehört.
Ich habe NICHT ohne Grund die Angabe “VO 1275/2008 EG“ gemacht.
Denn ich suche nach einer Antwort von jemand der in erster Linie meine Frage auch versteht und weißt was eine EG Verordnung ist.
Wenn Du etwas zur Klärung dieser Frage beitragen kannst, dann bist Du herzlichen willkommen.
Wenn Du aber keinen Schimmer hast von was hier geredet wird, was hier eindeutig der Falls ist, dann halte Dich bitte zurück.
Um Dir ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen, hier das ist der Link BAM mit allen Produktgruppen für die zurzeit, laut Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG), Vorstudien für Durchführungsmaßnamen gemacht werden: http://www.ebpg.bam.de/de/produktgruppen/index.htm
Jedes Elektrogerät darf einen maximalen Verbrauchswert nicht überschreiten.
Aber aus heutiger Sicht, wurde noch nicht eine VO für alle Geräte erlassen, da viele Studien noch in Bearbeitung sind.
Daher noch mal meine Frage damit Du es vielleicht jetzt auch verstehst: Welchen max. Wert im Zustand „AN“ gilt heute für Elektrogeräte (zum Beispiel eine komplexe Set-Top-Box), wenn die dafür erlassene Studie noch nicht abgeschlossen sind?
Ich hoffe ich konnte es besser erklären.
Besten Dank.
Ich glaube, ich habe mir diese Frage selbst beantwortet.
Aus heutiger Sicht, ist ein maximaler Verbrauchswert für komplexe Set-Top-Boxen nicht vorgegeben.
Alle Spuren bei meiner Suche enden in der EG Richtlinie 2005/32/EG. Diese gibt zwar an, dass Geräte Sinngemäß zu arbeiten haben, jedoch wird keinen verbindlichen max. Wert angegeben. Weder in diesem noch in anderen Dokumenten (wie zum Beispiel „EU CoC on Energy Efficiency“) wird einen Wert für den Betriebszustand „An“ angegeben.
Es liegt wahrscheinlich daran, weil die VO für CSTB noch in Bearbeitung ist.
Es ist interassant zu wissen, dass einige Geräte beliebig Strom verbrauchen können und sich nicht an Verbrauchsgrenzen halten müssen (aus heutiger Sicht).
Wenn jemand etwas anders beweisen kann, dann zögert bitte nicht es hier zu berichten.
Gruß
)
Z.B. auf diesen Seiten
verstehst: Welchen max. Wert im Zustand „AN“ gilt heute für
Elektrogeräte (zum Beispiel eine komplexe Set-Top-Box), wenn
die dafür erlassene Studie noch nicht abgeschlossen sind?
Also für Geräte der Klasse ENTR3:
Aber aus heutiger Sicht, wurde noch nicht eine VO für alle
Geräte erlassen, da viele Studien noch in Bearbeitung sind.
http://www.ebpg.bam.de/de/produktgruppen/index.htm#E…
D.h. für einfache (SSTB) gilt diese VO (siehe Seite 4):
http://www.ebpg.bam.de/de/ebpg_medien/000_im_09-02_d…
Für komplexe gibt es dort bis dato nur diese 296-seitige Studie:
http://www.ebpg.bam.de/de/ebpg_medien/018_studyf_08-…
Die Task 7 „Improvement Potential“ (siehe Seite 213) dürfte zusammen mit „Annex B“ (siehe Seite 259) eine Abschätzung erlauben. Dann kommt noch ein Lobby-Zuschlag.
Gruß
Stefan
Ich habe diese Studie soeben durchgelesen.
Was man darin findet sind eine Zusammenfassung von durchschnittlichen Verbrauchswerte.
Darin werden alle bekannten VAs (Voluntary Agreements) CoC (Code of Conducts) und so weiter berückstichtigt. Aber wie ich bereits im miner Antowrt gesagt habe soeben, in keinem dieser Dokumente wurde einen max erlaubten Verbrauchswert für den Betreibsstauts „An“ angegeben.
Siehe meine Antwort zu meiner Frage.
Ergo: Aus heutiger Sicht, laut 2005/32/EG, keine unmittelbare Limitierung, sondern eine Limitierung im Sinne des Herstellers bzw der Hauptfunktionen.
Jetzt… bist Du ein kompetenter Gesprächspartner geworden 
Gruß
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Re^2: 2 Dinge
( Autor: moguay (Mitglied seit: 20.10.2007) / Datum: 4.8.2009 12:31 Uhr / Bewertungspunkte: (0) / Geklickt: 1 mal )
Ich glaube, ich habe mir diese Frage selbst beantwortet.
Aus heutiger Sicht, ist ein maximaler Verbrauchswert für komplexe Set-Top-Boxen nicht vorgegeben.
Alle Spuren bei meiner Suche enden in der EG Richtlinie 2005/32/EG. Diese gibt zwar an, dass Geräte Sinngemäß zu arbeiten haben, jedoch wird keinen verbindlichen max. Wert angegeben. Weder in diesem noch in anderen Dokumenten (wie zum Beispiel „EU CoC on Energy Efficiency“) wird einen Wert für den Betriebszustand „An“ angegeben.
Es liegt wahrscheinlich daran, weil die VO für CSTB noch in Bearbeitung ist.
Es ist interassant zu wissen, dass einige Geräte beliebig Strom verbrauchen können und sich nicht an Verbrauchsgrenzen halten müssen (aus heutiger Sicht).
Wenn jemand etwas anders beweisen kann, dann zögert bitte nicht es hier zu berichten.
Gruß
Hallo Fragewurm,
Aus heutiger Sicht, ist ein maximaler Verbrauchswert für
komplexe Set-Top-Boxen nicht vorgegeben.
[…]
Es ist interassant zu wissen, dass einige Geräte beliebig
Strom verbrauchen können und sich nicht an Verbrauchsgrenzen
halten müssen (aus heutiger Sicht).
Das macht auch keinen wirklichen Sinn.
Im Prinzip kann man eine primitive Set-Top-Box bauen, welche nur gerade die Decodierung übernimmt oder die Hyper-Ultra-Version mit mit riesigem Speicher und eingebautem Schnittplatz…
Leistungsvorgaben pro einzelne Funktion macht auch keinen Sinn, da Kombigeräte allgemein einen niedrigeren Verbrauch haben als entsprechende Einzelgeräte zusammen.
Eine ähnliche Problematik ergibt sich auch bei den Ladegeräten, wie z.B. Handynetzgeräte.
Vorausgesetzt ich habe eine Akkutechnologie mit vergleichbarem Wirkungsgrad und weiter angenommen, ich benötige mit einem 10W Netzteil 60 Minuten für eine Vollladung, so kann ich mit einem 100W Netzteil den Akku in 6 Minuten aufladen. Der Energieverbrauch ist in beiden Fällen 0.01kWh. Rein theoretisch könnte man den Akku auch mit einem 1’000W Netzteil in 0.6 Minuten laden.
MfG Peter(TOO)
Hallo Peter,
wie ich bereits gesagt habe „aus heutiger Sicht“ gibt es keine Begrenzungen.
Aber!!!
Es ist eine Verordnung in Bearbeitung welche diese Grenze angeben wird.
Ausserdem, wenn Du Dir die VO für SSTB (Simple Set-Top-Box) und Ladegeräte bzw externe Netzteile anschaust, wirst Du feststellen, dass für diese Gerätegruppen bereits sowas schon gibt.
Die VO für komplexe STB (CSTB) hängt hinterher.
Übrigens, es macht durchaus Sinn. Der Staat könnte einiges an Geld pro Jahr sparen und die Natur wurde weniger leiden. Aber dazu möchte ich nicht tiefer eingehen. Siehe dazu 2005/32/EG.
Wie dem auch sei, dies war auch nicht meine Frage.
Ich wollte wissen, ob es eine Vorgabe gibt.
Antwort: Heute nicht, aber ab 2010 bzw. 2013 wird eine VO für CSTB kommen, und es ist zu erwarten, dass darin aus eine max Verbrauchsgrenze für den Betriebsmodus „An“ festgelegt wird.
Wer Interesse hat, einfach beim BAM nachschlagen (http://www.ebpg.bam.de/de/produktgruppen/index.htm)
Nochmal, meine Recherche hat dies ergeben. Wenn jemand etwas anders empirisch vorlegen kann, dann würde ich mich freuen es zu erfahren.
Gruß