Geld zurück bei D2 Mannesmann
Von: , Frage gestellt am Mi, 16. Mai 2001
HI
Komfort-Nachweis für viel Geld für nix D2 erkennt AG-Urteil an
Der Fall: Seit dem 1. Januar 1998 gilt in Deutschland die Telekommunikationskundenschutzverordnung (TkKsVO). Sie besagt u.a., dass jedes Telekommunikationsunternehmen verpflichtet ist, seinen Kunden einen kostenlosen Einzelgesprächsnachweis auszustellen. D2 Mannesmann kommt dieser Pflicht - wie es sich gehört - nach.
Daneben bietet Mannesmann für 5,00 DM Entgelt den "Komfort-Nachweis" an, der sich aber nur durch 2 zusätzliche Angaben, welche sich jedoch aus dem kostenfreien Nachweis herleiten lassen, unterscheidet.
Durch ein Anerkennungsurteil des Amtsgerichts Kiel (AZ 114 C 47/01 vom April 2001) wurde einem Mannesmann-Kunden Recht gegeben. Er hatte die gesamte Summe, die er seit dem 01.01.1998 für den "Komfort-Nachweis" bezahlte, zurück gefordert.
Der Rat der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V.: Mannesmann anschreiben und unter Nennung des Aktenzeichens das Geld für den "Komfort-Nachweis" zurückfordern.
Bei Problemen sind die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale zu Auskünften bereit.
Viel Erfolg.
Gruss
jan
