Hallo zusammen!
Fallbeispiel: Ein Paar entscheidet sich zusammen zu ziehen. Sie hat einen Festnetzvertrag bei 1&1 er einen Mobilfunkvertrag bei FYVE der alle Bedürfnisse abdeckt. Hat Sie dann das Recht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen?
Zum Hintergrund: Das ist bei mir so der Fall und 1&1 stellt sich quer. Meine Freundin zieht zu mir und ich will nicht zu 1&1. 1&1 will meine Freundin aber nicht aus ihrem Vertrag lassen sondern den Anschluss zu mir zu verlegen.
Nach meinem Rechtsverständnis hat das weder 1&1 noch meine Freundin zu entscheiden, denn nur ich stehe im Mietvertrag. Es ist also meine Wohnung und meine Entscheidung.
BITTE KEINE VERMUTUNGEN!!! Die habe ich nämlich selber. Nur Antworten von Leuten die es auch wissen oder eine ähnliche Erfahrung gemacht haben.
Vielen Dank im Vor heraus!
Vielen Dank erst mal dafür. Ist ja schon eine krasse Geschichte, entspricht allerdings nicht ganz meinen Umständen. Ich denke es kommt da schon auf Details an.
MfG
Geschichte, entspricht allerdings nicht ganz meinen Umständen.
Ich denke es kommt da schon auf Details an.
MfG
Hallo,
natürlich kommt es auf die Details an.
Eine rechtliche Beratung kann hier ja sowieso nicht gegeben werden.
Letztlich sind sicherlich auch die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ von 1&1 relevant.
sie hat einen Vertrag. Der Provider kann liefern, egal ob in ihr altes oder in ihr neues Zuhause. Wenn sie die „Lieferung“ nicht annehmen will bzw. kann, weil du nicht willst, ist das ihr Problem, nicht das Problem des Providers.
Bei mir sah es anders aus: unity media konnte nach unserem Umzug nicht liefern, da es an meinem neuen Wohnort kein Kabel gab und entließ mich aus dem Vertrag. Das Beispiel-Urteil, das anders lautete, kam wahrscheinlich deshalb zustande, weil geliefert werden konnte, allerdings in anderem Leistungsumfang.
Hallo Hannelore
war es Kulanz deines Providers,
Bestandteil der AGB
oder dein Recht zu kündigen?
Auch im verlinkten Urteil war es dem Provider nicht möglich am neuen Wohnort einen DSL-Anschluss zu schalten, trotzdem hatte die Klage keinen Erfolg.
Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung.
Ein Vertrag wurde abgeschlossen. Über zwei Jahre. Dass der Anbieter nicht liefern kann, ist nicht seine Schuld. Wenn man umzieht, ist das nicht Sache des Providers.
Dann gibt es immer Anbieter, die sind kulanter, als andere.
Hallo zusammen!
Fallbeispiel: Ein Paar entscheidet sich zusammen zu ziehen.
Sie hat einen Festnetzvertrag bei 1&1 er einen
Mobilfunkvertrag bei FYVE der alle Bedürfnisse abdeckt. Hat
Sie dann das Recht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu
machen?
Nein, es gibt da kein Sonderkündigungsrecht.
Es gibt wohl Anbieter, die bei Heirat einen Ehegatten vorzeitig aus dem Vertrag lassen, wenn dann in der gemeinsamen Wohnung ein Vertrag weiter läuft.
Zum Hintergrund: Das ist bei mir so der Fall und 1&1 stellt
sich quer. Meine Freundin zieht zu mir und ich will nicht zu
1&1. 1&1 will meine Freundin aber nicht aus ihrem Vertrag
lassen sondern den Anschluss zu mir zu verlegen.
Nach meinem Rechtsverständnis hat das weder 1&1 noch meine
Freundin zu entscheiden, denn nur ich stehe im Mietvertrag. Es
ist also meine Wohnung und meine Entscheidung.
Genau richtig. Niemand darf bestimmen, dass DU in DEINER Wohnung einen Anschluss von X&Y zu akzeptieren hast.
Dummerweise hat das keinerlei Konsequenz auf die Zahlungsverpflichtung des „vertragsbrüchigen Leistungsverweigerers“.
Der - hier „die“ - hat nämlich die Leistung bis zum Ende der Laufzeit zu bezahlen.
Was ich nicht verstehe:
Durch den Entfall der Leistung entstehen dem Betreiber auch klar bestimmbare Kosteneinsparungen (Leitungsmiete bei der Telekom) und natürlich schwer zu beziffernde Einsparungen (durch entfallende Telefonverbindungen und Datenvolumina). Gerechter wäre wohl, beim Entfall der Leistung (z.B. bei Unmöglichkeit der Leistungserbringung am neuen Wohnort) nur noch ein vermindertes Monatsentgelt, ggf. auch in Form einer Abschlagszahlung, zu verlangen.
Aber im Haifischbecken „Telefonanbieter“ wirst du Gerechtigkeit kaum finden. Kundenfreundlichkeit vielleicht noch manchmal - aber die wird ein Kunde, der sich entschlossen hat, kein solcher mehr sein zu wollen, auch vergeblich suchen.
Vielen Dank, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. Die sollen den Anschluss umverlegen und bekommen anschließend die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
LG Typhoon***
Vielen Dank, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen. Die sollen den Anschluss umverlegen und bekommen anschließend die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
LG Typhoon***
Vielen Dank, dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen.
Die sollen den Anschluss umverlegen
Nein-nein-nein-nein!
Dadurch handelt man sich am Ende noch eine Vertragsverlängerung um zwei Jahre ein!
und bekommen anschließend
die Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Der könnte dann in weite Ferne gerückt sein.
Also den Anschluss totlegen lassen und weiterzahlen.
Außer, man bekommt schriftlich (!), dass bei der Ummeldung des Anschlusses KEINE neue Laufzeit beginnt.
ich habe meinem Anbieter mitgeteilt, dass ich umziehen mußte und dass es am neuen Ort kein Kabel-TV gibt, sondern nur SAT-Empfang. Er verlangte eine Umzugsbestätigung (Kopie von der Ummeldung bei der Gemeinde) und das war’s für mich.
ich bin bei einem Umzug mit Ortswechsel bei arcor mit dem Argument aus dem Vetrag gekommen, dass die Telekom eine 50000er Leitung anbietet. Und da arcor da nicht mithalten konnte, kam ich problemlos zum Ende des Mietvertrages auch aus diesem Vertrag.