Arbeitsvertrag in Muttersprache?

Hallo alle!

Stimmt es, dass wenn ein Ausländer einen Arbeitsvertrag abschließt, muss der Ausländer ein Exemplar des Vertrages auch in seiner Muttersprache unterschreiben?
Vielleicht nicht den ganzen Vertrag, sondern irgendwelche Teile (z.B. über Sicherheit)?

Danke für jede Antwort

MfG, Igor.

Hi,

das höre ich zum ersten Mal. Wenn dem so wäre, würden sich einige Firmen überlegen, künftig Ausländer einzustellen. In meiner Abteilung arbeiten ein Vietnamese, ein Indonesier, ein Ukrainer, ein Rumäne, ein Kroate usw. Wäre ein ziemlicher Aufwand alle Arbeitsverträge in die entsprechende Muttersprache übersetzen zu lassen.

Gruß

Matthias

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Hallo Igor,

zuerst einmal ist es egal ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder in sonstiger Form zustande kommt.Zum Beweis vor Gericht ist natürlich ein schriftlicher Vertrag immer von Vorteil!

Dann mußt Du bedenken, daß der Abschluß eines Vertrages eine beidseitige Willenserkärung ist bei dem die Sprache keine Rolle spielt, wie willst Du also mit etwas einverstanden sein, was zu nicht lesen oder verstehen kannst.
Sag aber mal Deinem evtl. neuen Arbeitgeber, er soll Dir den Vertrag in eine andere Sprache übersetzten und ausstellen, damit Du Ihn lesen kannst, sehr schnell stellst Du fest, daß Du dann doch nicht der richtige Kandidat für den Posten bist :wink:

Vor Gericht und auf den Behörden ist die Amtssprache Deutsch.
Da nutzt Dir auch kein Arbeitsvertrag den Du mit Deinem Arbeitgeber in irgend einer Sprache abgeschlossen hast.
Wenn Du gegen Deinen Arbeitgeber gerichtlich vorgehen willst, mußt Du alles amtlich übersetzten und beglaubigen lassen, was sehr ins Geld geht.

Mein Fazit:

  1. Schriftlichen Vertrag abschließen
  2. Vertragssprache, wenn Gerichtsstand in Deutschland, in Deutsch.

Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben.

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo Karl-Heinz,

danke für ein ausführliches Antwort.
Es ging aber nur darum, ob es so eine Verordnung gibt, dass ein Ausländer den Arbeitsvertrag oder irgendwelche Teile des Vertrags AUCH in seiner Muttersprache unterschreiben muss. Vom Arbeitsvertrag NUR in Muttersprache war keine Rede - dass das ein Schwachsinn ist, verstehe ich sehr gut.

Ich hab so etwas von anderen Ausländern gehört, und hielt das für unwahrscheinlich, aber die Bürokratie hat ja keine Grenzen :frowning:.

Nochmals danke, ihr habt mich beruhigt. :wink:

MfG, Igor.

Hallo Igor!

Verträge aller Art würde ich ausschließlich in deutscher Sprache abfassen und unterschreiben.
Bei Sicherheitsbelehrungen wäre ich aber vorsichtig. Da läßt Du Dir vom Mitarbeiter unterschreiben, daß er z.B. über den Umgang mit bestimmten Stoffen belehrt oder in die Bedienung einer Maschine eingewiesen wurde. Papier ist geduldig und wenn etwas passiert, es stellt sich heraus, daß der ausländische Mitarbeiter die Belehrung nicht verstehen konnte, hast Du sehr wahrscheinlich keine guten Karten. Es kann sehr teuer werden, wenn man Dir dabei grobe Fahrlässigkeit nachweist und es um eine lebenslange Unfallrente geht.

Gruß
Wolfgang