welche Regelungen zur Arbeitszeit von Arbeitnehmern (normale und leitende Angestellte) in Unternehmen, die keinem Tarifverbund angehören gibt es?
Unterscheidet der Gesetzgeber zwischen leitenden Angestellten (was versteht man überhaupt darunter? ist ein leitender Angestellter ein Abteilungs- oder Bereichsleiter oder muß er Prokura haben?) und „normalen“ Arbeitnehmern?
Ich freue mich auf Euren Rat.
Danke und Gruß
Stephan
ein leitender Angestellter ist ein Arbeitnehmer der anstelle des Arbeitgebers agiert. Er muß kündigen und einstellen können und dies auch machen. Er muß Prokura haben.
Abteilungsleiter, Bereichsleiter und andere Menschen die eine Leiter tragen können, sind keine leitenden Angestellten. Für die gilt im allgemeinen die Bezeichnung AT (außer Tarif). Dies bedeutet das für diese Kolleginnen und Kollegen kein Tarifvertrag gilt. Dennoch müssen die gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllt werden.
Für die Arbeitszeit bedeutet dies, 8 Stunden täglich 6 Tage in der Woche = 48 Stunden. Die Arbeitszeit darf auf zehn Stunden täglich ausgedehnt werden, wenn sie denn wieder ausgeglichen wird.
Ganz genau kannst Du dies im Arbeitszeitgesetz nachlesen. Unter der Adresse http://www.bma.de kannst Du den Gesetzestext aufrufen.
du hast natürlich recht. Hab mal wieder drei Sachen auf einmal gemacht. Darum jetzt eine genauere Definition. Wobei die Abgrenzung oft immer umstritten ist.
Leitender Angestellter ist:
Wer nach Arbeitsvertrag und Stellung zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist,
oder
Generalvollmacht oder Prokura besitzt,
oder
regelmäßig sonstige Aufgabenwahrnehmen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind. Der Betreffende muß Entscheidungen im wesentlichen frei von Weisungen treffen.