Hallo,
trotz anscheinend umfangreicher Recherche ist es meinen Kollegen
nicht gelungen eine entweder gesetzliche oder tarifvertragliche
Regelung zu finden, die beschreibt nach welcher Dauer einem Arbeitnehmer (hier: Maschinenbaumonteur) ein Heimflug zusteht.
Ich kann nicht glauben, daß in diesem unserem Lande dies nicht generell geregelt ist und einzelvertraglich festgelegt werden muß.
Bitte gebt mir den Glauben an die deutsche Regelungs- und Vorschriftenwut zurück.
Hallo,
trotz anscheinend umfangreicher Recherche ist es meinen
Kollegen
nicht gelungen eine entweder gesetzliche oder
tarifvertragliche
Regelung zu finden, die beschreibt nach welcher Dauer einem
Arbeitnehmer (hier: Maschinenbaumonteur) ein Heimflug zusteht.
Ich kann nicht glauben, daß in diesem unserem Lande dies nicht
generell geregelt ist und einzelvertraglich festgelegt werden
muß.
Bitte gebt mir den Glauben an die deutsche Regelungs- und
Vorschriftenwut zurück.
Gerd.
Einen gesetzlichen Anspruch in dem Sinne gibt es tatsächlich nicht. Vielleicht hilft Dir aber das hier weiter: http://www.baulohn-aktuell.de