Hallo,
wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?
wer kann helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Erhard
Hallo,
wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?
wer kann helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Erhard
Hallo,
wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall
keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?
Erhard.
Diese Klausel ist unwirksam. Das Entgeltfortzahlungsgesetz kann nicht ausgeschlossen werden.
Gruß,
LeoLo
hallo LeoLo,
gilt das in der probezeit, und wenn man in den betrieb schon gelernt hatt?
wo steht das geschrieben?
Mit freundlichen Grüßen,
Erhard
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Hallo,
wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall
keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?Erhard.
Diese Klausel ist unwirksam. Das Entgeltfortzahlungsgesetz
kann nicht ausgeschlossen werden.Gruß,
LeoLohallo LeoLo,
gilt das in der probezeit, und wenn man in den betrieb schon
gelernt hatt?wo steht das geschrieben?
Mit freundlichen Grüßen,
Erhard.
Es kann gar nicht ausgeschlossen werden. Das steht ebenfalls im Entgeltfortzahlungsgesetz.
EFZG § 12 Unabdingbarkeit
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.
Falls Du Interesse an der gesamten Fassung hast:
www.staat-modern.de/gesetze
Gruß,
LeoLo
hallo LeoLo ,
vielen dank für deine hilfe
Mit freundlichen Grüßen,
Erhard
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