Keine lohnfortzahlung

Hallo,

wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?

wer kann helfen?

Mit freundlichen Grüßen,
Erhard

Hallo,

wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall
keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?

Erhard.

Diese Klausel ist unwirksam. Das Entgeltfortzahlungsgesetz kann nicht ausgeschlossen werden.

Gruß,
LeoLo

hallo LeoLo,

gilt das in der probezeit, und wenn man in den betrieb schon gelernt hatt?

wo steht das geschrieben?

Mit freundlichen Grüßen,
Erhard

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Hallo,

wenn im arbeitsvertrag vermerkt ist daß es im krankheitsfall
keine lohnfortzahlung gibt ist das noch ok?

Erhard.

Diese Klausel ist unwirksam. Das Entgeltfortzahlungsgesetz
kann nicht ausgeschlossen werden.

Gruß,
LeoLo

hallo LeoLo,

gilt das in der probezeit, und wenn man in den betrieb schon
gelernt hatt?

wo steht das geschrieben?

Mit freundlichen Grüßen,

Erhard.

Es kann gar nicht ausgeschlossen werden. Das steht ebenfalls im Entgeltfortzahlungsgesetz.
EFZG § 12 Unabdingbarkeit
Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.

Falls Du Interesse an der gesamten Fassung hast:
www.staat-modern.de/gesetze

Gruß,
LeoLo

hallo LeoLo ,
vielen dank für deine hilfe

Mit freundlichen Grüßen,
Erhard

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