Anstellungsvertrag

Hallo,

ich habe die Woche einen Anstellungsvertrag erhalten für die Zeit nach meinem Studium an der Berufsakademie.
Ich studiere derzeit noch Informationstechnik mit dem Ziel Dipl. Ing (BA) im September. Falls jemand ein BA Studium nicht kennt, es geht über 3 Jahre, ist rechtlich einem FH Abschluss gleichgestellt und ich bin zu 50% in meinem Ausbildungsbetrieb und zu 50% an der Akademie.

Ich hab nun ein paar Fragen zu dem Vertrag, die ich auch noch mal mit dem zuständigen Vorgesetzten besprechen werde, will aber vorher andere Meinungen hören. Es ist auch durchaus möglich, dass denen da so mancher Fehler unterlaufen ist, also ich unterstelle nicht überall Absicht :wink:

  1. In dem Vertrag ist von einer Probezeit von 6 Monaten die Rede. Ich bin aber schon seit 3 Jahren sozusagen in einem Ausbildungsverhältnis mit der Firma, davon 50% direkt in der Firma, habe also 1,5 Jahre dort gearbeitet. Ist es bei Übernahme nach einer „Ausbildung“ üblich, nochmal in die Probezeit zu kommen? Wäre mir ansich egal, aber ist schon etwas komisch oder?

  2. Nach der Probezeit ist die Kündigungsfrist 4 Monate zum Monatsende. Ist das nicht etwas lang? Ein Kollege meinte was ob das ein Fehler wäre, er glaubt bei ihm wären das 4 Wochen. Ich find das auch relativ viel, da ist man doch lange Zeit gebunden, falls man mal weg will.

  3. Ich habe von BA Studenten des letzten Jahres erfahren, denen wurde wohl gesagt man könnte die BA Zeit als Betriebszugehörigkeit anrechnen und dann als es mal um was ging hiess es, sie sind ja erst ein paar Monate in der Firma oder so. Ich finde in meinem Vertrag dazu nichts ausser „Ihr Anstellungsverhältnis beginnt am 1.10.2002“. Sollte ich da mal nachfragen ob die das im Vertrag fixieren können oder gehört das gar nicht in so einen Vertrag rein?

  4. Meine Anstellung ist als Software-Entwickler. Unsere Firma hat nichts mit irgendwelchen Tarifgruppen / Gewerkschaft oder sonstwas zu tun. Deswegen meine Frage was denn als Berufseinsteiger (Dipl. Ing (BA)) ein angemessenes Gehalt wäre. Ich habe von anderen Mitstudenten die in Firmen der Metallindustrie arbeiten Dinge wie T5.1 gehört, was mir allerdings nicht viel sagt und denen Ihre Aussagen gehen da auch teilweise auseinander, was das an Geld konkret bedeutet. Vor allem habe ich auch einen 38,5h Vertrag und dort sind 35h üblich. Weiss da jemand Zahlen? Mein Arbeitsort ist Markdorf, ich glaube Region Südbaden oder Südwürttemberg.

Danke
Bruno

Hallo Bruno,

ich habe die Woche einen Anstellungsvertrag erhalten für die
Zeit nach meinem Studium an der Berufsakademie.
Ich studiere derzeit noch Informationstechnik mit dem Ziel
Dipl. Ing (BA) im September.

Habe ebenfalls an der BA studiert (bin allerdings seit 1994 damit fertig).

Ich hab nun ein paar Fragen zu dem Vertrag, die ich auch noch
mal mit dem zuständigen Vorgesetzten besprechen werde, will
aber vorher andere Meinungen hören. Es ist auch durchaus
möglich, dass denen da so mancher Fehler unterlaufen ist, also
ich unterstelle nicht überall Absicht :wink:

  1. In dem Vertrag ist von einer Probezeit von 6 Monaten die
    Rede. Ich bin aber schon seit 3 Jahren sozusagen in einem
    Ausbildungsverhältnis mit der Firma, davon 50% direkt in der
    Firma, habe also 1,5 Jahre dort gearbeitet. Ist es bei
    Übernahme nach einer „Ausbildung“ üblich, nochmal in die
    Probezeit zu kommen? Wäre mir ansich egal, aber ist schon
    etwas komisch oder?

Normalerweise verzichtet der Betrieb dann auf eine Probezeit, insbesondere auch aus dem eigenen Interesse, dass der Angestellte sich nicht doch noch einen anderen Job sucht.

Sollte es sich allerdings um eine große Firma handeln, in der Dich Dein zukünftiger Vorgesetzter nicht kennt (bzw. einschätzen kann), könnte eine Probezeit aus Sicht der Firma evtl. Sinn machen (Stichwort: nicht jeder kann mit jedem gut Kirschen essen).

  1. Nach der Probezeit ist die Kündigungsfrist 4 Monate zum
    Monatsende. Ist das nicht etwas lang? Ein Kollege meinte was
    ob das ein Fehler wäre, er glaubt bei ihm wären das 4 Wochen.
    Ich find das auch relativ viel, da ist man doch lange Zeit
    gebunden, falls man mal weg will.

Laut BGB gelten 4 Wochen mindestens, können jedoch verlängert werden, allerdings sowohl für AN als auch für AG bindend. Ich selbst habe 3 Monate auf Monatsende, in „höheren Sphären“ spricht man auch mal von bis zu einem Jahr. Man will damit verhindern, dass Du Dich mitten in einem Projekt verabschiedest (Planungssicherheit). Während der Probezeit gilt übrigens eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

  1. Ich habe von BA Studenten des letzten Jahres erfahren,
    denen wurde wohl gesagt man könnte die BA Zeit als
    Betriebszugehörigkeit anrechnen und dann als es mal um was
    ging hiess es, sie sind ja erst ein paar Monate in der Firma
    oder so.

Ist der AG im Arbeitgeberverband ? Dann gilt der entsprechende Tarifvertrag (bei IG Metall z.B. wird es angerechnet). Diese Frage gilt übrigens auch für die Kündigungsfrist.

Ich finde in meinem Vertrag dazu nichts ausser "Ihr

Anstellungsverhältnis beginnt am 1.10.2002". Sollte ich da mal
nachfragen ob die das im Vertrag fixieren können oder gehört
das gar nicht in so einen Vertrag rein?

Idealerweise könnte das in einen Vertrag mit aufgenommen werden, sofern nicht sowieso im Tarifvertrag festgelegt. Auswirkungen: evtl. mehr Weihnachtsgeld und Prämie (sofern es bei Euch sowas gibt). Im Falle eines Sozialplans ist man auch besser gestellt (in meinem Fall waren das 2,1 Bruto-Jahresgehälter mehr Abfindung als mein damaliger AG meinte, das Werk schliessen zu müssen).

  1. Meine Anstellung ist als Software-Entwickler. Unsere Firma
    hat nichts mit irgendwelchen Tarifgruppen / Gewerkschaft oder
    sonstwas zu tun.

Na ja, dann hat sich evtl. einiges von dem oben geschriebenen schon erledigt, ausser es gibt einen bindenden Tarifvertrag (weiss nicht mehr genau, wie das exakt heisst, es bedeudet jedoch, dass Vater Staat der Ansicht ist, der Tarifvertrag hat für alle Firmen zu gelten, auch wenn der AG nicht im Verband Mitglied ist). Es gelten dann die Regelungen des BGB sowie des individuell auszuhandelnden Arbeitsvertrags.

Deswegen meine Frage was denn als

Berufseinsteiger (Dipl. Ing (BA)) ein angemessenes Gehalt
wäre. Ich habe von anderen Mitstudenten die in Firmen der
Metallindustrie arbeiten Dinge wie T5.1 gehört, was mir
allerdings nicht viel sagt und denen Ihre Aussagen gehen da
auch teilweise auseinander, was das an Geld konkret bedeutet.

Schau mal auf der Homepage der IG Metall nach, da ist das erklärt. T5/1 liegt z.Zt. bei ca. 5.700 DM (hab’s in Euro gerade leider nicht passend), zzgl. evtl. Zulagen (i.A. bis ca. 300 - 400 DM mtl.), 70% Urlaubsgeld und 25%/35%/45%/55% Weihnachtsgeld (abhängig von der Betriebszugehörigkeit von frisch dabei bis mind . 3 Jahre dabei), insgesamt also 13,25 Brutto-Gehälter p.a., bei Daimler sogar 14.

Vor allem habe ich auch einen 38,5h Vertrag und dort sind 35h
üblich. Weiss da jemand Zahlen? Mein Arbeitsort ist Markdorf,
ich glaube Region Südbaden oder Südwürttemberg.

Bei IG Metall sind es in der Tat 35 Stunden, wobei das bei einem zielstrebigen potentiellen Aufsteiger sowieso egal ist, da zum Schluss sowieso ca. 40 - 45 Stunden werden, wobei ich da nicht davon ausgehe, dass die 5-10 Überstunden / Woche dann irgendwie abgefeiert werden, sondern tatsächlich verfallende Überstunden sind.

Je kleiner die Software-Schmiede, umso kleiner i.A. das Gehalt natürlich. …

Grüsse

Sven

Hallo Sven, danke für deine Antworten…

Normalerweise verzichtet der Betrieb dann auf eine Probezeit,
insbesondere auch aus dem eigenen Interesse, dass der
Angestellte sich nicht doch noch einen anderen Job sucht.

Ich werde da mal nachfragen.

Sollte es sich allerdings um eine große Firma handeln, in der
Dich Dein zukünftiger Vorgesetzter nicht kennt (bzw.
einschätzen kann), könnte eine Probezeit aus Sicht der Firma
evtl. Sinn machen (Stichwort: nicht jeder kann mit jedem gut
Kirschen essen).

Das schließe ich eigentlich aus, werde da mal nachfragen. Den Vertrag hat vermutlich eine aus der Personalabteilung geschrieben, weiss nicht inwiweit die da durchgeblickt hat.

Laut BGB gelten 4 Wochen mindestens, können jedoch verlängert
werden, allerdings sowohl für AN als auch für AG bindend. Ich
selbst habe 3 Monate auf Monatsende, in „höheren Sphären“
spricht man auch mal von bis zu einem Jahr. Man will damit
verhindern, dass Du Dich mitten in einem Projekt
verabschiedest (Planungssicherheit).

Ja das verstehe ich schon irgendwie, aber 4 Monate is irgendwie relativ lang, wär zwar auch für mich Plaungssicherheit, aber ich werd da mal drüber diskutieren noch.

Während der Probezeit
gilt übrigens eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Bei mir steht drin 4 Wochen während der Probezeit.

Idealerweise könnte das in einen Vertrag mit aufgenommen
werden, sofern nicht sowieso im Tarifvertrag festgelegt.
Auswirkungen: evtl. mehr Weihnachtsgeld und Prämie (sofern es
bei Euch sowas gibt). Im Falle eines Sozialplans ist man auch
besser gestellt (in meinem Fall waren das 2,1
Bruto-Jahresgehälter mehr Abfindung als mein damaliger AG
meinte, das Werk schliessen zu müssen).

Da muss ich nochmal drüber sprechen… für Weihnachtsgeld und so werde ich dann dieses Jahr sicher ned voll eingerechnet, aber zumindest möchte ich dann für die ersten 9 Monate des Jahres den Anteil, der mir von der Ausbildungsvergütung her zustehen würde.

Schau mal auf der Homepage der IG Metall nach, da ist das
erklärt. T5/1 liegt z.Zt. bei ca. 5.700 DM (hab’s in Euro
gerade leider nicht passend), zzgl. evtl. Zulagen (i.A. bis
ca. 300 - 400 DM mtl.), 70% Urlaubsgeld und 25%/35%/45%/55%
Weihnachtsgeld (abhängig von der Betriebszugehörigkeit von
frisch dabei bis mind . 3 Jahre dabei), insgesamt also 13,25
Brutto-Gehälter p.a., bei Daimler sogar 14.

Das lustige ist nur ich hab von manchen Leuten für T5.1 gehört 5000DM und von anderen 6300-6500 beidesmale für 35h. Ich glaub die wissen selbst nicht was sie da sagen oder kann es so grosse Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg geben… naja whatever bringt mir eh nichts ich werde wohl so in deinem genannten Rahmen liegen für 38,5h… damit kann ich anfangs zumindest gut leben denke ich :wink: auf jeden fall besser als bisher *G*

Bei IG Metall sind es in der Tat 35 Stunden, wobei das bei
einem zielstrebigen potentiellen Aufsteiger sowieso egal ist,
da zum Schluss sowieso ca. 40 - 45 Stunden werden, wobei ich
da nicht davon ausgehe, dass die 5-10 Überstunden / Woche dann
irgendwie abgefeiert werden, sondern tatsächlich verfallende
Überstunden sind.

Da gibts bei uns in der Firma eine Regelung, dass man die ab einer bestimmten Anzahl auszahlen lassen kann. Steht nicht im Arbeitsvertrag, könnte also wohl jederzeit geändert werden.

Je kleiner die Software-Schmiede, umso kleiner i.A. das Gehalt
natürlich. …

OK, das stimmt natürlich auch. Aber ich denke in der Firma lerne ich auf jeden Fall ne Menge, das ist auch wichtig anstatt für ein wenig mehr Geld in irgendnem grossen bürokratischen Betrieb zu versauern.

Danke nochmal
Grüße
Bruno

Hallo Bruno,

Bei mir steht drin 4 Wochen während der Probezeit.

Auch bei der Probezeit gilt: länger ist möglich, gilt dann wieder für AN und AG.

Da muss ich nochmal drüber sprechen… für Weihnachtsgeld und
so werde ich dann dieses Jahr sicher ned voll eingerechnet,
aber zumindest möchte ich dann für die ersten 9 Monate des
Jahres den Anteil, der mir von der Ausbildungsvergütung her
zustehen würde.

Soweit ich weiss gilt bei IG Metall das Novembergehalt als Basis für das Weihnachtsgeld, 9 Monate auf BA-Basis und 3 Monate auf Dipl-Ing.-Basis sind auch o.k. (vorausgesetzt, die BA-Zeit wird als Betriebszugehörigkeit angerechnet).

Das lustige ist nur ich hab von manchen Leuten für T5.1 gehört
5000DM und von anderen 6300-6500 beidesmale für 35h. Ich glaub
die wissen selbst nicht was sie da sagen oder kann es so
grosse Unterschiede zwischen Bayern und Baden-Württemberg
geben…

Na ja, es kommt auf den Stichtag der Betrachtung an. Ich habe 10/94 mit 4.950 DM Brutto als T5/1 angefangen. Mittlerweile ist man bei 5.700 DM Brutto, wenn man neu anfängt.

Kann aber sein, dass Bayern andere Bezeichnungen hat, die evtl. bzgl. T5/1 gleich lauten, aber andere Inhalte haben. Schau mal bei der Homepage der IGM nach.

Da gibts bei uns in der Firma eine Regelung, dass man die ab
einer bestimmten Anzahl auszahlen lassen kann. Steht nicht im
Arbeitsvertrag, könnte also wohl jederzeit geändert werden.

Ich kann sie offiziell auch abfeiern bzw. bei Beantragung im Voraus dann anschließend ausbezahlen lassen. Der Teufel steckt im Kleingedruckten: nicht mehr als 10 Stunden am Tag (zzgl. Pausen), da gesetzl. Vorschrift. Nicht nach 18.30 Uhr, da Betriebsvereinbarung. Nicht am Wochenende (IGM: wo kämen wir da hin) usw. Aber sag das mal Deinem Kunden, wenn das Angebot an diesem Abend unbedingt noch rausgehen muss…

OK, das stimmt natürlich auch. Aber ich denke in der Firma
lerne ich auf jeden Fall ne Menge, das ist auch wichtig
anstatt für ein wenig mehr Geld in irgendnem grossen
bürokratischen Betrieb zu versauern.

Ja, das ist richtig und wichtig. Wobei Du in einem Grossbetrieb fachlich mehr lernst, in einem Kleinbetrieb aber eher, wie man eine grössere Aufgabe (z.T. mit viel Verantwortung) angeht.

Grüsse

Sven