Resturlaub nach Erziehungsurlaub?

Hallo zusammen,

folgender Fall:
Angestellte seit 6 Jahren im Erziehungsurlaub (zum 2ten Mal - direkt hintereinander) vor 1tem Erzeihungsurlaub hatte sie noch 11 Tage Urlaub, den sie nicht genommen hat.

Muss ich ihr den jetzt gewähren???

danke
Andy

Hallo,

der Urlaub ist verfallen, wenn er bis zum 31.3 des Folgejahres nicht genommen werden kann. Des Folgejahres nach Beendigung der Arbeitsleistung.

Grüße Michael

Hi Andy!

Michael hat die gesetzliche (und auch urteilsrechtliche) Regelung schon dargelegt.

Nur: Bist Du tarifgebunden? Dann empfiehlt sich in jedem Fall mal ein Blick in den gültigen Tarifvertrag. Da stehen in einigen die abenteuerlichsten Sachen drin (wie z.B. Urlaub verfällt nicht bei langer Krankheit, etc.)

Grüße
Guido

Andy.

Ungeachtet evtl. Übertragungszeiträume ist der Urlaub verfallen.

Gruß,
LeoLo

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