Hallo,
bei uns in der Firma wird die Arbeitszeit mittels Stechkarte erfasst und die Daten monatlich an die betreffenden Arbeitnehmer mittels Ausdruck übermittelt.
Wer darf eigentlich ausser dem Bearbeiter und dem betreffenden Mitarbeiter Einsicht in diese Daten in allen Einzelheiten (z.B. wann wurde wie spät gestochen) erhalten. Gibt es da ähnlich den Entlohnungsdaten einen Vertraulichkeitsstatus, sprich keiner ausser Bearbeiter und betreffender Mitarbeiter darf da Einblick erhalten ?
soweit ich weiss darf auch der Vorgesetzte Einblick haben.
also darf z.B. ein Abteilungsleiter jederzeit kontrollieren, wer wann an welchem Tag Arbeitsbeginn und Arbeitsende hatte ? Und auch der Schichtführer ?
also darf z.B. ein Abteilungsleiter jederzeit kontrollieren,
wer wann an welchem Tag Arbeitsbeginn und Arbeitsende hatte ?
Und auch der Schichtführer ?
Bin mir nicht 100% sicher, ob er es darf, weiss jedoch, dass es in vielen Firmen üblich ist.
also darf z.B. ein Abteilungsleiter jederzeit kontrollieren,
wer wann an welchem Tag Arbeitsbeginn und Arbeitsende hatte ?
Und auch der Schichtführer ?
Hallo!
Wer als Vorgesetzter Verantwortung für seine Leute, für das Arbeitsergebnis und für fristgerechte Erledigung trägt, muß auch jederzeit Zugang zu Informationen über die Arbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter haben. Diese Infos werden für zahlreiche betriebliche Belange benötigt. Das reicht von der Beurteilung des Mitarbeiters, über Abrechnungsfragen bis zur Entscheidung, ob ein Unfall mit dem Auto ein Wegeunfall ist, der vom Betrieb an die Berufsgenossenschaft zu melden ist.
Im übrigen bezweifle ich, daß die Daten über Arbeitsbeginn und -Ende überhaupt einer besonderen innerbetrieblichen Vertraulichkeit unterliegen. In Betrieben mit festen Arbeitszeiten ist Geheimhaltung ist von vornherein unsinnig, wenn jeder von 7 bis 16 Uhr anwesend zu sein hat. Die offen zugänglichen Karten mit Klarschriftdruck der Stechuhr gibts seit Jahrzehnten bis heute. Auch dabei ist schon vom Verfahren her keinerlei Vertraulichkeit gegeben. Die Daten werden nicht schon dadurch vertraulich, daß statt der alten Stechkarte ein PC verwendet wird.
Die gleitende Arbeitszeit soll insbesondere dem Mitarbeiter Freiraum bei der Gestaltung seiner Arbeitszeiten geben. Die gleitende Arbeitszeit dient aber nicht dazu, die Arbeitszeiten zur Geheimsache zu machen oder dem Mitarbeiter zu gestatten, unkontrolliert Überstunden anzuhäufen.