Arbeitrecht: Weihnachtgeld zurückzahlen ?!?!

Ist es erlaubt, dass ein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld von einem Arbeitnehmer zurückverlangt, wenn dieser vor dem 31.03. eines Jahres kündigt ?!?
In welchem Gesetz ist dies festgeschrieben oder kann es (wenn überhaupt) nur eine Betriebsvereinbahrung sein ?

Danke, für Anworten, die zur Aufklärung der Rechtslage dienen !

Olaf

Ist es erlaubt, dass ein Arbeitgeber das
Weihnachtsgeld von einem Arbeitnehmer
zurückverlangt, wenn dieser vor dem
31.03. eines Jahres kündigt ?!?
In welchem Gesetz ist dies
festgeschrieben oder kann es (wenn
überhaupt) nur eine Betriebsvereinbahrung
sein ?

Meistens findet sich ein solcher Passus im Tarifvertrag, z.B. in dem der Metall-Industrie.

Du solltest Dich umgekehrt fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das Weihnachtsgeld: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Einzelvertrag, freiwillig Leistung. In der entsprechenden Vereinbarung müsste dann auch stehen, ob es einen solchen Rechtsanspruch gibt oder nicht. In vielen Fällen wirst Du einen solchen Passus finden.

Gruß
Werner

Hallihallo,

es gibt tarifliche Regelungen (und auch Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträge), die mit der Zahlung des 13. Monatseinkommens ArbeitnehmerInnen FÜR DIE ZUKUNFT an sich binden wollen. Dann ist meistens eine Rückzahlungsklausel eingebaut. Ist das 13. Monatseinkommen als „Dank für die abgelaufenen Zeit“ zu verstehen, ist eine Rückzahlung meistens nicht vereinbart.

Sei es wie es ist: Regelt ein Vertrag die Rückzahlung, mußt Du erstatten. Gibt es keine Regelung, gibt´s auch keine Rückzahlung.

Munter bleiben

Hubert