Rückforderung von zuviel gezahltem Lohn

Mitte Mai 2001 habe ich einen 1 Jahresvertrag unterschrieben, der im April verlängert wurde. Mein erstes Gehalt wurde im Juni 2001 gezahlt, zusammen mit dem Anteil aus Mai. Anscheinend ist dem PC nicht aufgefallen, dass ich erst am 17.5. angefangen habe zu arbeiten, denn ich habe mehr als die Hälfte des Lohns für Mai bekommen.
In der aktuellen Lohnabrechnung für Juni 2002 wurde mir das zuviel gezahlte Geld einfach abgezogen. Es handelt sich dabei um die stolte Summe von 600,-€
Was mich für diesen Monat ziemlich aus der Bahn wirft.

Hatte man mir das nicht ankündigen müssen? Wie kann ich mich verhalten? Ich habe bereits die zuständige Dame angerufen und sie will sich darum kümmern, was auch imnmer das heissen mag…

Können die das überhaupt machen???

Grüße und danke im Voraus

Gabi

Hallo Gabriele,

das ist Dir doch bei der Gehaltsabrechnung aufgefallen, dass Dein Lohn auf einmal über 50% zu hoch war, oder?

Warum hast Du Dich dann nicht „direkt“ bei der Buchhaltung gemeldet und schon einmal vorsorglich nur den Teil der Überweisung ausgegeben der Dir zustand und den Rest, au den Du keinen Anspruch hast, zurückgelegt?

Hast Du gehofft es merkt schon keiner?

Es macht bestimmt keinen tollen Eindruck, wenn man gerde 2 Monate in einem neuen Betrieb arbeitet, dann das Geld was einem nicht zusteht auszugeben und anschließend den neuen AG um Stundung der Rückzahlung zu bitten.

Ich würde daher beim AG den Mund halten und die Summe ohne murren zurückzahlen.

Gruß
Karl-Heinz

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Hallo Karl-Heinz,

es geht mir nicht darum, dass ich heimlich still und leise den Lohn behalten will.
Ich habe letztes Jahr mitte Mai angefangen und im Juni für Mai und Juni zusammen den Lohn bekommen. Da ist es mir nicht aufgefallen.

Ein Jahr später merkt der Computer, dass da etwas falsch gelaufen ist und ohne einen Hinweis wird mir ein Großteil des Lohns abgezogen. Ich rechne mit dem Geld und durch den Abzug komme ich ganz schön in die Miesen.

Da darf ich mich doch wundern, oder?
Es wird doch sicherlich möglich sein, diesen Abzug auf ein paar Monate zu verteilen, oder?

Gabi

Hi!

Du hast fälschlicherweise zu viel Geld erhalten. Das stand Dir nicht zu, also wurde es abgezogen. Wo ist das Problem?
Du kannst froh sein, dass man Dir nicht noch Zinsen berechnen kann.
Schließlich wusstest Du offensichtlich bescheid.

Grüße,

Mathias

Entschuldige bitte!
Hi!

Ich habe letztes Jahr mitte Mai angefangen und im Juni für Mai
und Juni zusammen den Lohn bekommen. Da ist es mir nicht
aufgefallen.

Du hast für 1,5 Monate das Gehalt bekommen, was Dir eigentlich für zwei zugestanden hätte und Du erzählst hier, diese Differenz von ca. 25% sei Dir nicht aufgefallen?!
Da wundert es mich aber, dass Dir die Korrektur in Höhe von 600 € auffällt! Sorry, aber es gibt so etwas, wie eine Mitwirkungspflicht von Arbeitnehmern! Und da sollte es schon zugehören, dass man mal einen Blick auf seine Abrechnung wirft! Zumal es geade die erste war, ist es eigentlich üblich, dass man diese auf Herz und Nieren prüft!

Ein Jahr später merkt der Computer, dass da etwas falsch
gelaufen ist und ohne einen Hinweis wird mir ein Großteil des
Lohns abgezogen. Ich rechne mit dem Geld und durch den Abzug
komme ich ganz schön in die Miesen.

Warum nimmst Du nicht einfach das Geld, was Du zu Unrecht bekommen hast (vor einem Jahr)?

Da darf ich mich doch wundern, oder?

Nicht mwehr, als das sich ein Abrechner wundert, dass Du keinen Bescheid gegeben hast, als Du zuviel bekamst!

Es wird doch sicherlich möglich sein, diesen Abzug auf ein
paar Monate zu verteilen, oder?

Natürlich ist das MÖGLICH! Aber es liegt ganz allein im guten Willen des Arbeitgebers - verpflichtet ist er in keiner Weise dazu!

Obgleich ich mich immer über Leute wie Dich wunder - einen Tipp habe ich dennoch! Gibt es in Eurem Tarif / Deinem Arbeitsvertrag evtl. eine Auschlussfrist?

Liebe Grüße
Guido

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Gabi.

Soweit die Pfändungsgrenze eingehalten wird, ist das zunächst einmal in Ordnung.

Aber:
Verjährt ist die Forderung des AG zwar nicht. Allerdings könnte der Anspruch des AG vorzeitig verfallen sein, wenn vertraglich (AV, TV, BetrV) kürzere Ausschlussfristen vereinbart wurden. Sollte dem so sein, kann der AG das Geld nicht mehr zurückfordern, es sei denn, er weist Dir nach, daß Du das Geld wissentlich einbehalten hast. Hinzu kommt neben den Ausschlussfristen noch der Aspekt der möglichen Entreicherung. Das kann man von hier aus aber schlecht beurteilen. Entscheiden wird es im Zweifel ein Arbeitsrichter. Ein RA für Arbeitsrecht wäre möglicherweise hilfreich, kostet aber Geld.

Gruß,
LeoLo

Gratuliere!
Sorry, endlich der Erste, der hier nicht rumschwafelt und den Zeigefinger hebt, sondern mal sachlich was zum Fall beiträgt.
Diese ewige Besserwisserei kann einem manchmal ganz schön auf den Keks gehen.
Aber zur Sache. Aus meinem Bereich, der Baubranche, weiß ich z.B. von einer Frist von 3 Monaten. Wer’s erst anschließend merkt, hat Pech (…oder Glück) gehabt.

Gruß

Markus

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Hi!

Du hast fälschlicherweise zu viel Geld erhalten. Das stand Dir
nicht zu, also wurde es abgezogen. Wo ist das Problem?

Der normale Arbeitnehmer rechnet nun mal nicht in Jahren sondern Monaten. Und da können fehlende 600€ sehr schnell zum Prob werden!

Du kannst froh sein, dass man Dir nicht noch Zinsen berechnen
kann.

Das wäre ja noch schöner. Auf so eine Idee kann auch nur ein Personalmensch kommen… (an alle anderen Personalsachbearbeiter: Diese Beleidigung ist hier nur persönlich gemeint. Mit meinen Sachbearbeitern habe ich bislang nur gute Erfahrungen gemacht…)

Schließlich wusstest Du offensichtlich bescheid.

Wie kommst Du denn zu dieser Behauptung? Bist Du Gedankenleser?

Schade, daß man für solch unqualifizierte Beiträge keine negativen Sternchen verteilen kann…

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